OT: BGH bestätigt Haftungspflicht für Website-Betreiber
Wer als Betreiber einer Internetseite seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, dort eigene Inhalte zu veröffentlichen, kann unter bestimmten Umständen dafür haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lange währenden Auseinandersetzung zwischen zwei Rezept-Websites entschieden. Der Betreiber einer Internetseite müsse bei Nutzer-Inhalten genau prüfen, ob und wie sie veröffentlicht werden.
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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
Marions Kochbuch...
Ich denke mal, dass Du die Hintergründe zu diesem konkreten Fall nicht ausreichend kennst, ansonsten verbessere mich bitte...
Auf den Punkt gebracht, verhält es sich so, dass der Herr Fotograf ein Geschäftskonzept geschaffen hat, was darauf abzielt unbedarfte User in die Urheberrechtsfalle zu locken, dafür hat er sich auch willfährige Juristen in allen Positionen als seine Erfüllungsgehilfen ausgewählt...
http://groups.google.de/groups?hl=de&q=marions%20kochbuch&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wg
http://www.google.de/search?hl=de&q=marions+kochbuch&btnG=Suche&meta=&aq=f&oq=
Grüße
HerrClaus
Marions Kochbuch...
Auf den Punkt gebracht, verhält es sich so, dass der Herr Fotograf ein
Geschäftskonzept geschaffen hat, was darauf abzielt unbedarfte User in die
Urheberrechtsfalle zu locken, dafür hat er sich auch willfährige Juristen
in allen Positionen als seine Erfüllungsgehilfen ausgewählt...
Üble Sache, hier steht die Geschichte:
http://www.heise.de/ct/artikel/Abgekocht-291092.html
Ein Recht, das so etwas stützt und ermöglicht, gehört abgeschafft.
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)