OT: BGH bestätigt Haftungspflicht für Website-Betreiber
Wer als Betreiber einer Internetseite seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, dort eigene Inhalte zu veröffentlichen, kann unter bestimmten Umständen dafür haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lange währenden Auseinandersetzung zwischen zwei Rezept-Websites entschieden. Der Betreiber einer Internetseite müsse bei Nutzer-Inhalten genau prüfen, ob und wie sie veröffentlicht werden.
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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
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Mirko,
14.11.2009, 19:58
- Marions Kochbuch... -
HerrClaus,
15.11.2009, 11:45
- Marions Kochbuch... - Nihilator, 15.11.2009, 14:28
- Marions Kochbuch... -
HerrClaus,
15.11.2009, 11:45