Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Freispruch im Erfurter Missbrauchprozess

AK-sieben, Saturday, 07.11.2009, 18:11 (vor 5897 Tagen) @ Rainer

erklärt das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
folgendes: "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir setzen darauf,
dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. Disziplinarmaßnahmen,

die

möglich sind, werden derzeit vom Ministerium geprüft.[/b]"

Tja als Beamter Pech gehabt. Doppelte Bestrafung, einmal Justiz und einmal Dienstherr. Falls Freispruch ist ein Diszi trotzdem drin.
Aber selbst, wenn alles ausgeräumt wurde, ist der betreffende doch "erledigt"

Das bedeutet, das Urteil ist nicht politisch korrekt ausgefallen und die
Staatsanwälte bekommen was auf die Mütze wenn sie nicht endlich für das
ministeriell geforderte Urteil die "Fakten" erfinden.

Fakten erfinden werden sie wohl nicht, aber eventuell biegen. Oder entlastendes "vergessen". Zum Entlasten ist ja der Anwalt da.

Wer wissen will wie Justiz funktioniert suche im Internet nach
"Conterganprozess"

Wer wissen will, wie ein Mißbrauchsprozess, mit allem drum und dran, ablaufen kann googelt mal nach den Wormser Prozessen. Kein Ruhmesblatt für Polizei, Staatsanwalt, Gericht, JA, Arzt ...


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