Das Hexeneinmaleins der Familienrichter
Bei so was muss man schon die Fiktiven Ausgaben ansetzen?
Anders gehts wohl nimmer. Nun, dann soll er sich eine Nebentätigkeit suchen und die zur Berechnung nehmen... wie imArtikel gesagt, springt für die Kinder aus erster Ehe dann weniger raus.
Daß seine 2. Frau ihn von den "Erziehungsaufgaben" ihrer gemeinsamen Kinder "freistellen" solle, ist allerdings ein schlechter Scherz.
Dann widerum - dem zuständigen Gericht daß eine Frau vor... das sollte schon einen Fingerzeig geben wes geistes Kind die Richterin ist.
Dark Knight
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Lucius I. Brutus,
14.10.2006, 19:57
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Lucius I. Brutus,
14.10.2006, 20:10
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14.10.2006, 20:10