Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht, Abmahngefahr!

Ares, Saturday, 07.11.2009, 03:27 (vor 5897 Tagen) @ Joe

Hier

spricht die schweigende Mehrheit[/link]


Schick, aber nicht konform mit deutschen Gesetzen. Hier wäre insb. TMG
Abschnitt Datenschutz zu nennen. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann das
abmahnen.

Versteh ich nicht. Was kann abgemahnt werden?


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