Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Hexeneinmaleins der Familienrichter

Lucius I. Brutus, Saturday, 14.10.2006, 19:57 (vor 6994 Tagen)

Das Hexeneinmaleins der Familienrichter
Dem Bundesgerichtshof gelingt das Kunststück, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen.

Es stimmt nicht, dass man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann. Dem 12. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) gelingt dieses Kunststück.

Er macht aus einem Hausmann ohne Einkommen, der seine drei Kinder aus zweiter Ehe betreut, einen (fiktiv) leidlich zahlungskräftigen Mann - und errechnet aus dieser Fiktion die Unterhaltspflicht für die Kinder aus erster Ehe.

Die Richter gehen vor wie beim Hexeneinmaleins:

"Aus Eins mach Zehn / Und Zwei lass gehn / Und Drei mach gleich / So bist du reich."

Diese Rechtsprechung zum Hausmann ist schärfer als die bisherige zur Hausfrau.

Ob das Gericht künftig auch einer Mutter, die drei Kinder betreut, ein fiktives Nebenerwerbseinkommen auf den Unterhaltsanspruch gegen den Vater anrechnet?

Natürlich darf sich ein Mann seiner Unterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe nicht dadurch entziehen, dass er den Hausmann macht; dafür müssen schon gewichtige Gründe vorliegen.

Die hat das Gericht im konkreten Fall anerkannt; hier verdient die zweite Frau viel mehr, als er verdienen könnte. Es ist dem Hausmann wohl auch noch zumutbar, dass er im Interesse der Kinder aus erster Ehe zusätzlich zur Betreuung der drei Kinder aus zweiter Ehe einen kleinen Nebenjob annimmt.

Das Gericht addiert nun aber den fiktiven Lohn aus dem Nebenjob zu dem Taschengeld, das dem Hausmann von der zweiten Ehefrau zusteht - und errechnet so die Leistungspflicht für die Kinder aus erster Ehe.

Dabei kommt mehr Geld heraus, als die Kinder beanspruchen könnten, wenn ihr Vater nicht Hausmann wäre, sondern einer Vollzeitbeschäftigung nachginge.

Das ist creatio ex nihilo; die Richter machen Geld aus Nichts. Sie sollten den Trick dem Finanzminister lehren.

Süddeutsche

Nachschlag: Der Urteil

Lucius I. Brutus, Saturday, 14.10.2006, 20:10 (vor 6994 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Richter verschärfen Unterhaltspflicht für Väter
Väter müssen in Zukunft notfalls einen Nebenjob annehmen, um ihre Kinder aus erster Ehe zu versorgen. Von Helmut Kerscher

BGH-Richterin Meo-Micaela Hahne
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Kindern aus erster Ehe gestärkt.

Geschiedene Männer, die in der zweiten Ehe die Kindererziehung und den Haushalt übernehmen und daher keine eigenen Einkünfte erzielen, müssten für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe einen Nebenjob aufnehmen und ihr Taschengeld einsetzen, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe.

Generell sei ein Rollenwechsel von der vollen Erwerbstätigkeit zum Hausmann oder zur Hausfrau nur dann zu akzeptieren, wenn dies für die neue Familie einen erkennbaren Vorteil mit sich bringe.

Auch unter dieser Voraussetzung bleibe aber die Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern aus erster Ehe bestehen. "Mit seinen Kindern teilt man das letzte Stück Brot", sagte BGH-Richterin Meo-Micaela Hahne nach der Urteilsverkündung.

Im konkreten Fall hatte ein in zweiter Ehe verheirateter Brasilianer auf den Wegfall seiner Unterhaltspflicht gegenüber zwei Kindern aus erster Ehe geklagt. Er hatte in der neuen Ehe die Betreuung seiner drei weiteren Kinder und den Haushalt übernommen und kein eigenes Einkommen.

Seine Ausbildung zum Bauzeichner wurde in Deutschland nicht anerkannt. Die Familie lebte von den Einkünften der Frau, die als Diplompädagogin ein Kleinstheim für psychisch auffällige Kinder betrieb und etwa 2500 Euro im Monat verdiente.

Der BGH akzeptierte unter diesen Umständen den Rollentausch des Mannes. Wegen der fehlenden Anerkennung seiner Ausbildung und wegen seiner Sprachprobleme könne die Frau ein viel höheres Einkommen erzielen. Diese sei zwar nur gegenüber ihren eigenen Kindern und ihrem Mann unterhaltspflichtig.

In seinem Fall stünden aber Unterhaltsansprüche aller minderjährigen Kinder aus beiden Ehen gleichrangig nebeneinander, betonte der BGH. Der Vater von fünf Kindern könne sich also nicht aussuchen, welche Ansprüche er erfüllen wolle. Entscheide er sich im Fall der Kinder aus zweiter Ehe für deren Betreuung und Erziehung, bleibe gegenüber den Kindern aus erster Ehe eine "Barunterhaltspflicht".

Um diese erfüllen zu können, sei der Mann verpflichtet, einen Teilzeitjob anzunehmen, hieß es. Dafür müsse ihn die Ehefrau von Erziehungsaufgaben freistellen. Zumutbar sei ein Nebenerwerb von monatlich 325 Euro. Außerdem müsse er die ihm zustehenden knapp 100 Euro Taschengeld einsetzen. Er müsse dann eben seine persönlichen Bedürfnisse zurückschneiden, sagte Richterin Meo-MicaelaHahne.

Der Vater kann sich nicht mehr darauf berufen, dass er bei einer eigenen Berufstätigkeit nur knapp 900 Euro netto verdienen würde und dann ebenfalls keinen Unterhalt zahlen könne. In diesem Punkt änderte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung.

Diese Gegenrechnung ist nicht mehr möglich. "Wenn ein unterhaltspflichtiger Vater die neue Rolle als Hausmann gewählt hat, wird auch von den neuen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen", betonte Hahne. Die Grundsatzentscheidung betreffe auch Hausfrauen, wenn sie in neuer Ehe Kinder betreuen und die Kinder aus der früheren Beziehung nicht bei ihnen leben.

Versteht das einer?? Ist es nicht ein bestehendes Gesetz, dass eine geschiedene Ehefrau (Ehemann??) nicht zumutbar ist, einen neuen Job unter ihrer Ausbildung anzunehmen? Besteht Unterhalt eigentlich nur für Väter? oder wen wollen sie hier verarschen?

Der Lacher aber ist "Die zweite Ehefrau müsse ihn von Erziehungsaufgaben freistellen". Ob das in ihrer Macht wäre, wenn der Typ keine Arbeit bekommt. Einfach der Wahnsinn!!!

Das Hexeneinmaleins der Familienrichter

Nikos, Athen, Saturday, 14.10.2006, 20:26 (vor 6994 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Bei so was muss man schon die Fiktiven Ausgaben ansetzen?

Nikos

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*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Das Hexeneinmaleins der Familienrichter

Dark Knight, Sunday, 15.10.2006, 16:12 (vor 6993 Tagen) @ Nikos

Bei so was muss man schon die Fiktiven Ausgaben ansetzen?

Anders gehts wohl nimmer. Nun, dann soll er sich eine Nebentätigkeit suchen und die zur Berechnung nehmen... wie imArtikel gesagt, springt für die Kinder aus erster Ehe dann weniger raus.

Daß seine 2. Frau ihn von den "Erziehungsaufgaben" ihrer gemeinsamen Kinder "freistellen" solle, ist allerdings ein schlechter Scherz.

Dann widerum - dem zuständigen Gericht daß eine Frau vor... das sollte schon einen Fingerzeig geben wes geistes Kind die Richterin ist.

Dark Knight

Väter in Deutschland - Die Trottel der Nation ! (nT)

Swen, Monday, 16.10.2006, 12:33 (vor 6992 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Richter verschärfen Unterhaltspflicht für Väter

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