Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nächste Entwicklungsstufe zum Feminat? - Gewalt gegen Andersdenkende

Mirko, Tuesday, 03.11.2009, 21:08 (vor 5900 Tagen) @ sonnenlilie

Während die Tagsatzung selbst gerade einmal gut 45 Minuten in Anspruch nahm, waren für die über 30 anwesenden Prozessbeobachter die darauffolgende Stunde ein zähes Zeitringen. Erst mussten sämtlich Anwesende vor Verlassen des Verhandlungssaals ihre Personalien bekanntgeben und ein Foto von sich anfertigen lassen, dann blockierten die anwesenden Exekutivorgane rund eine Stunde den gesamten 3. Stock, so dass ein Verlassen des Gebäudes denkunmöglich war.

Selbst Journalist Stephan Pfeifhofer - trotz Kenntlichmachung als Journalist (mit ÖJC Presseausweis), musste sich den DDR-Methoden unterwerfen. Auf Fragen des Journalist entgegnete ein leitender Beamter der Amtshandlung "Wir gehen hier gemäß § 35 SPG vor" und argumentierte derselbe den Grund für das Einschreiten mit einer angeblichen Straftat, die während der Tagsatzung verübt worden wäre.

Weitere Details wollte die Polizei nicht nennen. Herwig Baumgartner selbst wurde nac einer halbstündigen Einvernahme durch Beamte des BKA schließlich in Handschellen abgeführt.

Achja, § 35 SPG:

§ 35. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Feststellung der Identität eines Menschen ermächtigt,
wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er stehe im Zusammenhang mit einem gefährlichen Angriff oder könne über einen solchen Angriff Auskunft erteilen;
wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort
a) mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlungen ereignen oder
b) flüchtige Straftäter oder einer Straftat Verdächtige verbergen;
wenn er sich anscheinend im Zustand der Hilflosigkeit befindet und die Feststellung der Identität für die Hilfeleistung erforderlich scheint;
wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind;
wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es handle sich
a) um einen abgängigen Minderjährigen (§ 146b ABGB) oder
b) um einen Menschen, der auf Grund einer psychischen Krankheit das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet oder
c) um einen Untersuchungshäftling oder Strafgefangenen, der sich der Haft entzogen hat.
wenn nach den Umständen anzunehmen ist, der Betroffene habe im Zuge einer noch andauernden Reisebewegung die Binnengrenze überschritten oder werde sie überschreiten;
wenn der Betroffene entlang eines vom internationalen Durchzugsverkehr benützten Verkehrsweges unter Umständen angetroffen wird, die für grenzüberschreitend begangene gerichtlich strafbare Handlungen typisch sind;
wenn dies für die Verhängung eines Betretungsverbotes in einer Schutzzone und die Durchsetzung desselben (§ 36a Abs. 3 und 4) notwendig ist;
wenn dies für die Verhängung eines Betretungsverbots in einem Sicherheitsbereich bei Sportgroßveranstaltungen gemäß § 49a und die Durchsetzung desselben notwendig ist.

(2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu erfolgen.

(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben Menschen, deren Identität festgestellt werden soll, hievon in Kenntnis zu setzen. Jeder Betroffene ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden.

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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche


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