Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"relatives Diskriminierungsverbot"

Holger, Saturday, 31.10.2009, 07:50 (vor 5904 Tagen) @ Tom

Männer,

Ihr seht das einfach alles viel zu eng mit dem Grundgesetz: das ist nur
relativ! Vor allem Art. 3(3) : "relatives Diskriminierungsverbot"
Das hat mir jedenfalls ein CDU - Mann bei abgeordnetenwatch so erklärt:
(26.10.)

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5691--f238405.html#q238405


Schönen Dank zunächst mal, daß ihr ab und an wieder an den alten Geschichten rührt- sie stellen Zeitdokumente dar, als sich die Rechtsordnung vom 'Recht' verabschiedete. Zum Begriff bitte auch mal wirklich lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung, ...'So haben beispielsweise Urteile des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft...'
Das muß man wissen, denn es ist selbsterklärend, weshalb die Polithuren bis zum kleinsten Berater hinab am BVG akribisch auf den Proporz achten.
Tom hatte es schon mal hier aufgegriffen: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=96211

Worauf es ankommt und deshalb immer gebetsmühlenartig miterwähnt wird: ...BEI GLEICHER EIGNUNG... und unsere Jurofaschos dürfen sich lächelnd zurücklehnen und ein reines Gewissen haben.
Mal abgesehen davon, daß es mit der 'gleichen Eignung' so eine Sache ist: einer der ersten Prozesse damals in den Neuzigern anläßlich der Besetzung der Leiterstelle des Gartenbauamtes im femifaschistischen Bremen ging beinah in die Hose deswegen, zu dreist wurde die Geschlitzte damals leistungsmäßig 'gleichgestellt', der EUGH äußerte Bedenken. Ausweg mit Geschmäckle: der Mann mußte sich neu bewerben und siehe da, die Beurteilungskomission befand nun plötzlich, daß er klar geringer qualifiziert sei- der Königsweg, der die karnickelhafte Vermehrung der Geschlitzten in Führungspositionen im ÖD und an Universitäten zwanglos erklärt, Schwanitz hat es im 'Campus' hübsch illustriert.

Der große Wurf gelang dann 2002, nachdem in Europa flächendeckend die rote Pest das Sagen hatte und bei der Besetzung des EUGH nachhalf: das legendäre Urteil C 407/98 schuf klare Verhältnisse, indem es erlaubte, die Frau zu nehmen, auch wenn sie minderqualifiziert war, eine köstliche Würdigung findet sich hier: http://www.maskulist.de/Urteile.htm

Das wissen unsere Freislers, denn nach diversen Verträgen der Selbstentmündigung wie zuletzt Lissabon ist es in solchen Angelegenheiten immer der EUGH, der das letzte Wort spricht. Und damit ist die Floskel von der 'gleichen Eignung' nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie steht.

Fazit:
mit gläubigem Zitieren des sog. GG erreicht man garnichts, zu zerfressen sind die Hohen Gerichte mit ihrer Deutungshoheit vom femifaschistischen Golem.
Die Abstimmung mit den Füßen ist angesagt.

Schönen Tag noch, muß ans Band

Holger


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