OF: Bundestag - Erneuerbare Energien-Gesetz führt nicht zu CO2-Reduktion
Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung - 30.10.2009
Berlin: (hib/HLE) Die Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sind nach Ansicht der Monopolkommission nicht geeignet, die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen. In ihrem Sondergutachten "Strom und Gas 2009 - Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb", das von der Bundesregierung als Unterrichtung (16/14060) vorgelegt wurde, schreibt die Monopolkommission, dass sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vor dem Hintergrund des Emissionshandels keinen Beitrag zur Senkung des Ausstoßes von Kohlendioxid in Europa leisten würden. Kurzfristig werde nur die Produktion von Strom in Deutschland verteuert.
Zur Begründung schreibt die Monopolkommission, dass die EU-Kommission es den Emittenten überlasse, an welcher Stelle und mit welcher Technologie sie den Ausstoß von Kohlendioxid verringern wollen. Wenn nun der Betreiber eines Kohlekraftwerks seine Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ersetze, so könne er seine Kohlendioxid-Zertifikate anschließend an einen Nutzer in der EU verkaufen. Der könne an anderer Stelle "für wieder genau dasselbe Maß an CO2-Ausstoß sorgen wie einst das inzwischen gedrosselte oder abgeschaltete Kohlekraftwerk. Die Emission entfällt nicht, sie wird nur verlagert", schreiben die Gutachter.
Weiter http://www.bundestag.de/presse/hib/2009_10/2009_267/01.html
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Christine,
30.10.2009, 16:39
- Aber wenigstens zu mehr Verwaltungsarbeit - Borat Sagdijev, 30.10.2009, 17:39