Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Flint ⌂, Wednesday, 11.10.2006, 05:09 (vor 6997 Tagen)

Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Europa-Richter: Längere Berufserfahrung kann honoriert werden

DETLEF DREWES

LUXEMBURG Eine Frau darf durchaus niedriger als ein Mann bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass dies nicht Ursache einer Diskriminierung ist. Kann ein Mann in gleicher Position auf mehr Berufserfahrung zurückblicken, darf dies auch durch eine höhere Bezahlung anerkannt werden. Dieses höchst umstrittene Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag gefällt und damit eine Welle des Protestes ausgelöst.

In dem konkreten Fall geht es um eine britische Klägerin, die bei einem Sozial- und Gesundheitsamt beschäftigt ist. Im Laufe der Jahre kletterte die Angestellte in der Hierarchie immer höher und erreichte schließlich im Jahr 2000 als Inspektorin eine Leitungsfunktion, für die sie ein Jahresgehalt von rund 45 660 Euro bezog. Vier Kollegen, die exakt die gleiche Position mit gleicher Aufgabenstellung und gleichen Vollmachten innehatten, verdienten jedoch ausnahmslos mehr, in einem Fall rund 14 300 Euro im Jahr. Die Klägerin wandte sich deshalb zunächst an ein britisches Gericht. Dort forderten die Juristen das Unternehmen auf, seine Bezahlungsregelungen zu korrigieren.

Doch der Sozialdienst ging nach Luxemburg, weil man die unterschiedliche Bezahlung auf eine besondere Weise begründete: In den Gehaltsstrukturen war ausdrücklich festgehalten worden, dass es keine Unterscheidung von weiblichen oder männlichen Arbeitnehmerinnen geben dürfe. Allerdings werde das Dienstalter der Angestellten berücksichtigt. Das könne zwar im Ergebnis dazu führen, dass Frauen aufgrund einer Mutterschaft weniger Geld ausbezahlt bekommen würden, es handele sich aber nicht um eine Diskriminierung.

Der Europäische Gerichtshof akzeptierte diese Sichtweise jetzt und löst damit nach Einschätzung von Beobachtern eine Lawine an Folgen aus. "Der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters ist in der Regel zur Erreichung des legitimen Zieles geeignet, die Berufserfahrung zu honorieren, die den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten", heißt es im Urteil. Werde ein Gehaltssystem festgelegt, in dem diese Berufserfahrung eines von mehreren Kriterien für die Höhe des Lohns sei, könne von Diskriminierung keine Rede sein. Mit anderen Worten: Ist die höhere Bezahlung von Männern das Ergebnis größerer Berufserfahrung, liegt kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz vor.

"Das Urteil ist ein unglaublicher Skandal", empörte sich gestern Leena Linnainmaa, die Präsidentin der Europäischen Vereinigung für Arbeitnehmerinnen. "Fakt ist doch, dass Frauen wegen Schwangerschaft und Geburt aus dem Berufsleben eine Zeitlang ausscheiden und deshalb nicht so viele Dienstjahre wie Männer anhäufen können." Bei den deutschen Gewerkschafts- und Industrieverbänden wollte man zu dem Urteil gestern noch keine Stellung beziehen, da das Urteil noch nicht vorliege (Az.: EuGH, C17/05).

05.10.2006

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10793787/492531/


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Der Maskulist
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Familienpolitik

Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Salvatore Ventura @, Berlin, Wednesday, 11.10.2006, 12:15 (vor 6997 Tagen) @ Flint

Es mehren sich Zeichen für eine Rückkehr der Vernunft. Dass das Einigen nicht passt, ist nicht verwunderlich.

Ciao
Salvatore

Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Telefonmann, Wednesday, 11.10.2006, 12:51 (vor 6997 Tagen) @ Flint

"Das Urteil ist ein unglaublicher Skandal", empörte sich gestern Leena
Linnainmaa, die Präsidentin der Europäischen Vereinigung für
Arbeitnehmerinnen. "Fakt ist doch, dass Frauen wegen Schwangerschaft und
Geburt aus dem Berufsleben eine Zeitlang ausscheiden und deshalb nicht so
viele Dienstjahre wie Männer anhäufen können."

Eine solche Antwort ist sowas von lächerlich. Frauen können aus freien Stücken entscheiden, ob sie schwanger werden wollen oder nicht. Daraus folgt, daß die Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei der Entlohnung gegenüber Männern diskrimierend wirkt.

Das Urteil kann unter folgendem Link nachgelesen werden:

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&alldocs=alldocs&docj=docj&docop=d...

Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Dampflok, Wednesday, 11.10.2006, 13:12 (vor 6997 Tagen) @ Telefonmann

Eine solche Antwort ist sowas von lächerlich. Frauen können aus freien
Stücken entscheiden, ob sie schwanger werden wollen oder nicht. Daraus
folgt, daß die Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei der Entlohnung
gegenüber Männern diskrimierend wirkt.

Und nicht nur das:

Durch den Wehrdienst - gegen seinen Willen - wird ein kinderloser Mann gegenüber einer kinderlosen Frau diskriminiert, weil er immer ein Berufsjahr weniger aufweisen kann.


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Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 11.10.2006, 14:17 (vor 6996 Tagen) @ Dampflok

Und nicht nur das:

Durch den Wehrdienst - gegen seinen Willen - wird ein kinderloser Mann
gegenüber einer kinderlosen Frau diskriminiert, weil er immer ein
Berufsjahr weniger aufweisen kann.

Das ist zumindest nicht ganz richtig. In allen Bereichen, die ich kenne, wird der Zwangsdienst voll als Zugehörigkeit anerkannt. Eine Frau könnte mit einiger Berechtigung fragen, warum das mit der Schwangerschaft nicht ebenso ist. Die Antwort dürfte sein, daß der Dienst Pflicht ist, die Schwangerschaft hingegen nicht.

Ob das so gerechtfertigt ist und Kinderkriegen wirklich komplett als Privatvergnügen gelten muß, halte ich für fragwürdig. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Demografie-Debatten.

Mit einer Anrechnung von z.B. einem Jahr kinderbedingter Ausfallzeit würde uns sicher kein Zacken aus der Krone brechen. Für Männer UND Frauen natürlich, versteht sich, wenn diese entsprechende Ausfallzeiten aufweisen.

Und dann wären die Femis bestimmt zufriedengestellt. Oder? *gg*


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Christine ⌂, Wednesday, 11.10.2006, 14:40 (vor 6996 Tagen) @ Nihilator

Und nicht nur das:

Durch den Wehrdienst - gegen seinen Willen - wird ein kinderloser Mann
gegenüber einer kinderlosen Frau diskriminiert, weil er immer ein
Berufsjahr weniger aufweisen kann.

Das ist zumindest nicht ganz richtig. In allen Bereichen, die ich kenne,
wird der Zwangsdienst voll als Zugehörigkeit anerkannt. Eine Frau könnte
mit einiger Berechtigung fragen, warum das mit der Schwangerschaft nicht
ebenso ist. Die Antwort dürfte sein, daß der Dienst Pflicht ist, die
Schwangerschaft hingegen nicht.

Ob das so gerechtfertigt ist und Kinderkriegen wirklich komplett als
Privatvergnügen gelten muß, halte ich für fragwürdig. Gerade vor dem
Hintergrund aktueller Demografie-Debatten.

Mit einer Anrechnung von z.B. einem Jahr kinderbedingter Ausfallzeit würde
uns sicher kein Zacken aus der Krone brechen. Für Männer UND Frauen
natürlich, versteht sich, wenn diese entsprechende Ausfallzeiten
aufweisen.

Und dann wären die Femis bestimmt zufriedengestellt. Oder? *gg*

Hi nihi,

war das jetzt ernst gemeint, was Du geschrieben hast? Wenn ja, das ist doch schon längst realisiert.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Garfield, Wednesday, 11.10.2006, 15:36 (vor 6996 Tagen) @ Nihilator

Hallo Nihi!

"In allen Bereichen, die ich kenne, wird der Zwangsdienst voll als Zugehörigkeit anerkannt."

Auch im privaten Sektor??? Da zählt doch immer nur die reale Berufserfahrung, soviel ich weiß. Im öffentlichen Dienst ist es wohl anders, jedenfalls haben sich vor einigen Jahren Feministinnen darüber beklagt, daß Männer dort die Wehrdienstzeit für Gehaltsgruppe und Beförderungen angerechnet bekommen.

"Mit einer Anrechnung von z.B. einem Jahr kinderbedingter Ausfallzeit würde uns sicher kein Zacken aus der Krone brechen. Für Männer UND Frauen natürlich, versteht sich, wenn diese entsprechende Ausfallzeiten aufweisen."

Hm, ich halte davon nicht viel. Das Gehalt richtet sich im Allgemeinen nach dem Wert einer Arbeitskraft für das Unternehmen. Dieser Wert erhöht sich meist nicht durch Kindererziehungszeiten, genauso wenig wie durch Wehrdienst oder auch Arbeitslosigkeit. Da der Wehrdienst ein Zwangsdienst ist und somit ein junger Mann nicht frei entscheiden kann, ob er den damit verbundenen Zeitverlust auf sich nimmt oder nicht, halte ich die Anrechnung von Wehrdienstzeiten noch für einigermaßen gerechtfertigt.

Eine wirklich faire Lösung wäre für mich nur die Abschaffung der Wehrpflicht und dann eben keinerlei Anrechnung irgendwelcher branchenfremdem Tätigkeiten.

"Und dann wären die Femis bestimmt zufriedengestellt. Oder? *gg*"

Die sind nie zufrieden... :-) Ein Grund mehr, ihr Gejammer zu ignorieren.

Freundliche Grüße
von Garfield

Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 11.10.2006, 16:47 (vor 6996 Tagen) @ Garfield

Hallo Garfield, hallo ChrisTine!

"In allen Bereichen, die ich kenne, wird der Zwangsdienst voll als
Zugehörigkeit anerkannt."

Auch im privaten Sektor??? Da zählt doch immer nur die reale
Berufserfahrung, soviel ich weiß.

Gerade im privaten Sektor, das weiß ich als Betroffener.
Für den ÖD war ich vorsichtig, da ich nur vermuten konnte, daß es da umgesetzt ist.

Im öffentlichen Dienst ist es wohl
anders, jedenfalls haben sich vor einigen Jahren Feministinnen darüber
beklagt, daß Männer dort die Wehrdienstzeit für Gehaltsgruppe und
Beförderungen angerechnet bekommen.

Ja, schrecklich, diese Männerprivilegien. Erst bekommen sie einen Abenteuerurlaub bzw. ein soziales Schnupperjahr und dann auch noch das.

Hm, ich halte davon nicht viel. Das Gehalt richtet sich im Allgemeinen
nach dem Wert einer Arbeitskraft für das Unternehmen. Dieser Wert erhöht
sich meist nicht durch Kindererziehungszeiten, genauso wenig wie durch
Wehrdienst oder auch Arbeitslosigkeit. Da der Wehrdienst ein Zwangsdienst
ist und somit ein junger Mann nicht frei entscheiden kann, ob er den damit
verbundenen Zeitverlust auf sich nimmt oder nicht, halte ich die Anrechnung
von Wehrdienstzeiten noch für einigermaßen gerechtfertigt.

Kann man so sehen. Durch Wehrdienst oder Zivildienst erhöht sich i.A. der Wert aber auch nicht. Es ist halt eine Sozialleistung der Wirtschaft wie Urlaubsgeld oder bezahlte Feiertage. Und das könnte es für kinderbedingte Ausfallzeiten auch sein.

Eine wirklich faire Lösung wäre für mich nur die Abschaffung der
Wehrpflicht und dann eben keinerlei Anrechnung irgendwelcher
branchenfremdem Tätigkeiten.

Klar, das wäre die beste Lösung. Und die einzig verfassungsgemäße.

"Und dann wären die Femis bestimmt zufriedengestellt. Oder? *gg*"

Die sind nie zufrieden... :-) Ein Grund mehr, ihr Gejammer zu ignorieren.

Och schade... ich dachte. :-D

@ChrisTine: Meintest Du mit Deiner Frage, daß kinderbedingte Ausfallzeiten bereits jetzt als Berufsjahre angerechnet werden? Falls ja, wäre mir das neu. Bis zu welcher Dauer?


Gruß,
nihi

--
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MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Garfield, Wednesday, 11.10.2006, 17:22 (vor 6996 Tagen) @ Nihilator

Hallo Nihi + Christine!

Daß auch in der privaten Wirtschaft Wehrdienst als Dienstzeit anerkannt wird, ist mir neu. In allen Firmen, wo ich bisher war, wurde nur ab Eintrittsdatum gerechnet - Wehrdienstzeiten zählen da nicht. Wenn man den Job für den Wehrdienst unterbrechen muß, ist das vielleicht anders - aber in der Situation war ich nie.

"@ChrisTine: Meintest Du mit Deiner Frage, daß kinderbedingte Ausfallzeiten
bereits jetzt als Berufsjahre angerechnet werden? Falls ja, wäre mir das
neu. Bis zu welcher Dauer?"

Das bezog sich wahrscheinlich auf Schwangerschafts- und Erziehungsurlaub, oder? Weil diese Zeiten als Urlaub gelten und die Mütter (oder beim Erziehungsurlaub auch Väter) währenddessen in der Firma praktisch angestellt bleiben (die Stelle darf ja nur temporär besetzt werden), zählt das wahrscheinlich als Dienstzeit?

Freundliche Grüße
von Garfield

Frauen dürfen geringer bezahlt werden

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 11.10.2006, 19:58 (vor 6996 Tagen) @ Garfield

Hallo Garfield!

Daß auch in der privaten Wirtschaft Wehrdienst als Dienstzeit anerkannt
wird, ist mir neu. In allen Firmen, wo ich bisher war, wurde nur ab
Eintrittsdatum gerechnet - Wehrdienstzeiten zählen da nicht. Wenn man den
Job für den Wehrdienst unterbrechen muß, ist das vielleicht anders - aber
in der Situation war ich nie.

Aber ich, und irgendwie habe ich auch nur in die Richtung gedacht. Bestimmt ist es auch nur in diesem Falle so. Welche Veranlassung sollte ein Arbeitgeber haben, Zeiten vor oder nach einer Anstellung anzurechnen?


gruß,
nihi

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