Frauen dürfen geringer bezahlt werden
Frauen dürfen geringer bezahlt werden
Europa-Richter: Längere Berufserfahrung kann honoriert werden
DETLEF DREWES
LUXEMBURG Eine Frau darf durchaus niedriger als ein Mann bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass dies nicht Ursache einer Diskriminierung ist. Kann ein Mann in gleicher Position auf mehr Berufserfahrung zurückblicken, darf dies auch durch eine höhere Bezahlung anerkannt werden. Dieses höchst umstrittene Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag gefällt und damit eine Welle des Protestes ausgelöst.
In dem konkreten Fall geht es um eine britische Klägerin, die bei einem Sozial- und Gesundheitsamt beschäftigt ist. Im Laufe der Jahre kletterte die Angestellte in der Hierarchie immer höher und erreichte schließlich im Jahr 2000 als Inspektorin eine Leitungsfunktion, für die sie ein Jahresgehalt von rund 45 660 Euro bezog. Vier Kollegen, die exakt die gleiche Position mit gleicher Aufgabenstellung und gleichen Vollmachten innehatten, verdienten jedoch ausnahmslos mehr, in einem Fall rund 14 300 Euro im Jahr. Die Klägerin wandte sich deshalb zunächst an ein britisches Gericht. Dort forderten die Juristen das Unternehmen auf, seine Bezahlungsregelungen zu korrigieren.
Doch der Sozialdienst ging nach Luxemburg, weil man die unterschiedliche Bezahlung auf eine besondere Weise begründete: In den Gehaltsstrukturen war ausdrücklich festgehalten worden, dass es keine Unterscheidung von weiblichen oder männlichen Arbeitnehmerinnen geben dürfe. Allerdings werde das Dienstalter der Angestellten berücksichtigt. Das könne zwar im Ergebnis dazu führen, dass Frauen aufgrund einer Mutterschaft weniger Geld ausbezahlt bekommen würden, es handele sich aber nicht um eine Diskriminierung.
Der Europäische Gerichtshof akzeptierte diese Sichtweise jetzt und löst damit nach Einschätzung von Beobachtern eine Lawine an Folgen aus. "Der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters ist in der Regel zur Erreichung des legitimen Zieles geeignet, die Berufserfahrung zu honorieren, die den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten", heißt es im Urteil. Werde ein Gehaltssystem festgelegt, in dem diese Berufserfahrung eines von mehreren Kriterien für die Höhe des Lohns sei, könne von Diskriminierung keine Rede sein. Mit anderen Worten: Ist die höhere Bezahlung von Männern das Ergebnis größerer Berufserfahrung, liegt kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz vor.
"Das Urteil ist ein unglaublicher Skandal", empörte sich gestern Leena Linnainmaa, die Präsidentin der Europäischen Vereinigung für Arbeitnehmerinnen. "Fakt ist doch, dass Frauen wegen Schwangerschaft und Geburt aus dem Berufsleben eine Zeitlang ausscheiden und deshalb nicht so viele Dienstjahre wie Männer anhäufen können." Bei den deutschen Gewerkschafts- und Industrieverbänden wollte man zu dem Urteil gestern noch keine Stellung beziehen, da das Urteil noch nicht vorliege (Az.: EuGH, C17/05).
05.10.2006
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10793787/492531/
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