Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Es geht nur um das Kindeswohl" - Machtfülle und Entscheidungsbefugnis der Jugendämter

Mus Lim ⌂, Wednesday, 28.10.2009, 23:46 (vor 5906 Tagen)
bearbeitet von Mus Lim, Wednesday, 28.10.2009, 23:52

"Es geht nur um das Kindeswohl" - Machtfülle und Entscheidungsbefugnis der Jugendämter

Ein Vater hat im Zweifelsfall nicht nur die Exfrau gegen sich, sondern steht nicht weniger als der geballten Macht des Staates in Gestalt seiner Jugendämter, seiner Richter und manchmal auch seines Botschaftspersonals gegenüber. Viele Väter haben den Eindruck: Der Mann zahlt immer und wird trotzdem wie der Bodensatz der Gesellschaft behandelt. Drei selbst recherchierte Beispiele sollen belegen, dass dies nicht unbegründet ist.

1.
Ein alleinerziehender Vater von fünf leiblichen Kindern und eines Pflegekindes (17, 16, 14, 13, 11, 9 Jahre), selbstständig, ohne Kontakt der Mutter zu ihren Kindern, hat ständig das Jugendamt im Nacken und muss Unterhalt an die Exfrau zahlen. Das alleinige Sorgerecht wurde ihm verwehrt, obwohl die Mutter sich überhaupt nicht kümmert (keine Anrufe, keine Post, nichts). Im letzten Jahr der Trennung hat sie (angeblich) zwei Suizidversuche und Führerscheinverlust hinter sich, dies obwohl sie vorher nicht krank war. Weil sie offiziell nicht arbeitet, muss der Mann zahlen. Sie hat eine Scheinadresse, lebt aber bei immer neuen Bekannten. Gerüchte kursieren, er hätte sie rausgeschmissen und ihr die Kinder weggenommen. Der Mann muss sich als Selbstständiger um seine Existenz und sechs Kinder kümmern. Die Frau geht einfach, führt ein neues, sexuell freies Leben, bricht alle Wege hinter sich ab, kümmert sich nicht mehr um Ihre Kinder, und bekommt vom Staat noch oben drauf das Recht auf Trennungsunterhalt.[1a]

Man suche in Deutschland einen Richter, der eine alleinerziehende Frau mit sechs Kindern dazu verurteilt, Unterhalt an einen Mann zu zahlen, der bei seiner Freundin lebt. Aber offenbar ist es nicht das Gleiche, wenn Mann und Frau dasselbe tun.

Dafür darf sich der Vater vom Jugendamt die Frage gefallen lassen, wie er denn als Selbstständiger überhaupt gewährleisten könne, dass die Kinder gut versorgt wären.[1b] Der Vater: "So ist Deutschland. Ich habe das Jugendamt kennengelernt, als ich dort mit den Kindern aufgeschlagen bin und sie alle erklärten, nichts mehr mit der leiblichen Mutter zu tun haben zu wollen. Mir wurde in einem Einzelgespräch nahegelegt, nicht so offen mit den Kindern darüber zu sprechen, was ihre Mutter in ihrem neuen Leben so tut. Es wurde mir bedeutet, die Entscheidung der Kinder wäre ja nur durch Gruppendynamik zu Stande gekommen und ich wäre gefälligst dazu verpflichtet, immer nur positiv im Bezug auf die Mutter zu reden. Die so genannte Fachkraft zeigte deutlich, dass sie trotz der Aussagen der Kinder das größere Verständnis für die arme kranke Mutter hatte. Mein Anliegen, die Kinder zu festigen und ihnen das ein Jugendamt eine Hilfsinstitution vorzustellen, wurde untergraben. Ich habe es aufgegeben, in Kooperation mit dieser Einrichtung zu arbeiten. Die folgenden Einzelgespräche mit den Kindern wurden verzerrt und nicht wortgetreu wiedergegeben. Ein so genanntes Gutachten bestätigte wunschgemäß die Sichtweise des Jugendamtes, die Kinder wollen zwar alle keinen Kontakt mehr zu Mutter, aber das läge wohl am negativen Einfluss des Kindesvaters. Ich bin jetzt 14 Monate alleinerziehend, alle Kinder sind in der Schule mit gutem Notendurchschnitt versetzt worden, zeigen keine sozialen Auffälligkeiten, haben gutes Sozialverhalten, ihr Trennungsschmerz wurde gut kompensiert durch viele individuelle Gespräche. Aber wie ich mich auch verhalte: Ich bin als Mann das Übel und muss Unterhalt zahlen an die (aus Sicht es Jugendamtes) bemitleidenswerte Noch-Ehefrau."[1c] Während jede väterentsorgende Exfrau ihr arbeitsloses Leiden bei 2000,-- Eur mtl. in Emma, taz und brigitte jeden Tag aufs Neue sich des Mitleids sicher sein wird, darf der Vater nicht protestieren, sondern muss sich wohlverhalten und mit unterwürfigen Verhalten sich die Wohlgesonnenheit des Jugendamtes erhalten, hat für die Exfrau fleißig Unterhalt zu zahlen und bleibt doch ständig bedroht davon, dass ihm vom Jugendamt die Kinder doch noch weggenommen werden.[1d]

Man suche in Deutschland einen Richter, der eine alleinerziehende Frau mit sechs Kindern dazu verurteilt, Unterhalt an einen Mann zu zahlen, der bei seiner Freundin lebt. Aber offenbar ist es nicht das Gleiche, wenn Mann und Frau dasselbe tun.

2.
Dies ist durchaus kein Einzelfall. Eine chinesische Studentin lässt sich von einem deutschen Ingenieur schwängern. Später nimmt sie sich einen chinesischen Studenten zum Liebhaber, wird depressiv und erkrankt psychisch. Da sie nicht in der Lage ist das Kind zu betreuen, wird dem Vater am 21. Dezember 2007 das Aufenthaltbestimmungsrecht vom Jugendamt Essen übertragen. Wieder wird ein deutscher Mann für das Kind verantwortlich gemacht und muss gleichzeitig die Frau unterhalten.[2a] Holger Diebel hat also das verbriefte Recht den Aufenthalt seines Sohnes und das eigene selbst zu bestimmen. Seine chinesische Exfreundin stellt ihm nach und er wurde auch von ihren chinesischen Freunden bedroht. Da ein jeder das Recht hat, in Ruhe und Sicherheit sein Leben zu gestalten, hatte er sich entschieden in Thailand beruflich neu durchzustarten. Niemand kann ihm eine Kindesentführung unterstellen und er hat sich sogar bei der Deutschen Botschaft in Bangkok angemeldet. Natürlich wurde auch das Jugendamt in Essen informiert und die Abmeldung erfolgte auch ordnungsgemäß. Er bewohnt mit seinem Geschäftspartner ein Reihenhaus in dem jeder auf 95 qm sein eigenes Zimmer hat und das nach europäischem Standard eingerichtet ist. Zunächst kommt der Sohn morgens zu einer Tagesfamilie, später in einen Kindergarten. Auch eine Haushälterin gibt es, die sich in der übrigen Zeit rührig um den Kleinen kümmert. Der Sohn wächst dreisprachig auf: thailändisch, deutsch, englisch. In wenigen Jahren soll er dann auf eine internationale Schule gehen, die um Längen besser als eine deutsche Schule ist. Alles ist bestens organisiert.[2b] Doch dann hat die chinesische Mutter in Deutschland Schwierigkeiten mit der Aufenthaltsgenehmigung und sie merkt, dass sie das Kind als "Rundum-Sorglos-Garantie" in Deutschland braucht. Sie wendet sich an das Jugendamt Essen, das sich prompt um die Belange der Mutter kümmert. Mit einer "einstweiligen Verfügung" wird dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, der dagegen nicht einmal Einspruch einlegen kann, weil er im Ausland nicht über den Beschluss informiert wird. Per eMail erreichen Holger allerdings Forderungen, er solle Nachweise für seine "Qualifikation zur Kindererziehung" beibringen, Zertifikate für den thailändischen Kindergarten werden gefordert.

Mütter gelten offenbar qua Geschlecht für die Kindererziehung geeignet und haben keinerlei Qualifikationsnachweise zu erbringen. Vätern hingegen wird die (alleinverantwortliche) Erziehungsfähigkeit abgesprochen, ja sie gelten potentiell für gefährlich. Bei dieser sexistischen Handlungsmaxime bleibt es aber nicht, wie nebenbei stellt seine deutsche Behörde die Erziehungsfähigkeiten thailändischer Kindergarten infrage. Der Größenwahn in Gestalt deutscher Jugendämter ist offenbar ungebrochen.

Der Vater wird unter Druck gesetzt, er soll das Kind wieder nach Deutschland verbringen. Über das Wie schweigt man sich aus. Für diese Dinge scheint man sich auf das Organisationstalent und Finanzierung des Mannes zu verlassen. Die deutschen Behörden arbeiten mit allen schmutzigen Tricks: Man droht unverhohlen damit, den Pass zu entziehen bzw. dem Vater die berufliche Existenzgrundlage zu entziehen, indem man ihn auf die thailändische Blacklist der Einwanderungsbehörde zu setzen versucht. Schließlich kommt eine Abordnung von Sesselpfurzern aus Deutschland und versucht um 6 Uhr im Morgengrauen, das Kind zu übernehmen. Die thailändischen Behörden sind fassungslos, können aber nichts machen, weil das Kind deutscher Staatsbürger ist und das deutsche Jugendamt sich selbst das Sorgerecht gegeben hat. Man überlege, welche Zukunftsaussichten das Kind bei der chinesischen Unterhaltsnutte haben wird. Die Vorgeschichte lässt schon erahnen, dass sie ein Leben lang von Sozialleistungen wird leben können. Wenn sich der psychische Zustand der Mutter nicht bessert, wird das Kind im nächsten Schritt vom Jugendamt wohlmöglich an Pflegeeltern weitergereicht. Seine Zukunftsprognose ist nicht günstig. Aber das Kind darf nicht dreisprachig bei seinem Vater, einem Ingenieur, in einem großen Haus und netter Hausangestellten aufwachsen. Deutsche Behörden beteuern aber stets, dass sie nur das "Kindeswohl" im Auge hätten.[2c]

3.
Das letzte Beispiel handelt vom Obdachtlosen Martin. Martin war Bundeswehrsoldat. Im Kosovo wird ein Kamerad bei einem Granatenangriff dermaßen zerfetzt, dass nur noch seine Stiefel gefunden werden. Martin erleidet einen Knallschock, von dem ihm bis heute ein leichter Hörschaden mit Klingeln im Ohr zurückgeblieben ist. Eines Tages kehrt er vom Manöver zurück nach Hause und stellt fest, dass sich seine Frau mit 80% der Wohnungseinrichtung und 130.000,-- Eur von Sparkonten abgesetzt hat. Zwei Kinder sitzen weinend in der fast leeren Wohnung und übergeben dem Vater einen Brief, indem die Mutter erklärt, dass sie nicht zurückkehren wird. Anders ist in diesem Fall, dass der Exmann keinen Ehegattinnenunterhalt zahlen muss, da die Exfrau selbst sehr gut verdient und später vom Jugendamt auch für die Unterbringung der Kinder in einem Internat zur Kasse gebeten wird. Denn zwei Wochen später, Martin hat gerade eine Ganztagsmutter organisiert, kommt das Jugendamt - von der Mutter aufgestachelt - mit einem Dutzend Polizeibeamten und nehmen ihm die Kinder weg. Er sei nicht geeignet, die Betreuung seiner Kinder zu übernehmen, da er immer wieder monatelang auf Manöver ist. Das ist der Dank des Vaterlandes: Der Mann ist gut genug, dass er seine Haut auf dem Schlachtfeld zu Markte trägt, aber die Fähigkeit seine Kinder zu betreuen, spricht man ihm ab. Später übersieht man beim Jüngeren einen Herzfehler und das Kind stirbt.[3] Es geht dem Staat ja nur um das Kindeswohl. Du bist Deutschland!


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[1] TrennungsFAQ-Forum: a) Vater mit 6 Kindern b) Diskussion zu "Vater mit 6 Kindern" c) Diskussion zu "Vater mit 6 Kindern" - Nachtrag d) Kommentar eines Foristen

[2] a) Die chinesische Ex Yun Chen von Holger b) Kindeserziehung in Thailand: Die Story von Holger Diebel c) Aus privaten Quellen.

[2] Aus persönlichen Gesprächen mit dem Obdachtlosen Martin.

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Es geht nur um das Kindeswohl

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 28.10.2009, 23:57 (vor 5906 Tagen) @ Mus Lim

Danke, Musel. Alles, was ich für einen gelungenen restlichen Abend brauchte. *kotz²*

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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Tschuldigung

Mus Lim ⌂, Thursday, 29.10.2009, 00:12 (vor 5906 Tagen) @ Nihilator

Danke, Musel. Alles, was ich für einen gelungenen restlichen Abend
brauchte. *kotz²*

War keine Absicht! 8-)

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Tschuldigung

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 29.10.2009, 00:22 (vor 5906 Tagen) @ Mus Lim

Danke, Musel. Alles, was ich für einen gelungenen restlichen Abend
brauchte. *kotz²*


War keine Absicht! 8-)

Ist mir klar. Zumal wir in der Hinsicht ja wohl auf einer Seite sind.

Es geht nicht nur um abstrakte Rechte oder Benachteiligungen, das zeigen Deine Beispiele. Das ist ganz hautnah für jeden, der sich auf Elternschaft einläßt unter diesem verschissenen Fotzen-Regime **. Meine Wut wächst, und mein erliches Mitgefühl gilt allen Vätern und allen Kindern, die so etwas erleben müssen.


** mein Tourette, sorry

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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Guter Beitrag, danke! k.T.

eman, Thursday, 29.10.2009, 02:55 (vor 5906 Tagen) @ Mus Lim

- kein Text -

Guter Beitrag - Danke (OT)

Wladimir, Thursday, 29.10.2009, 03:08 (vor 5906 Tagen) @ Mus Lim

- kein Text -

Tippfehler!

Mus Lim ⌂, Thursday, 29.10.2009, 03:44 (vor 5906 Tagen) @ Mus Lim

2.
Dies ist durchaus ein Einzelfall. ...

Das ist natürlich kein Einzelfall, ;-)

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Ist korrigiert! (oT)

-Forenleitung-, Thursday, 29.10.2009, 12:36 (vor 5905 Tagen) @ Mus Lim

- kein Text -

Kommentare erwünscht: "Es geht nur um das Kindeswohl" -

Willi, Thursday, 29.10.2009, 12:58 (vor 5905 Tagen) @ Mus Lim

http://www.blog.rockland.de/?p=246


Ich kann diese Frage nur als Mann und Vater beantworten.

Das Problem liegt – zumindest bei uns Männern – weniger beim WOLLEN, sondern eher beim SICH LEISTEN KÖNNEN.

Wer als Mann den Schritt wagt, Vater zu werden, muß sich darüber im Klaren sein, daß er sich damit auf Gedeih und Verderb der Kindesmutter ausliefert, sein Schicksal in deren Hände legt.

Als Mann hat man gegenüber den Kindern nur ein verbrieftes Recht: Unterhalt zu zahlen! Und dieser wird steuerlich sogar noch als “Privatvergnügen” gewertet. D.h., er kann die Unterhaltsleistungen nicht von der Steuer absetzen. Darüber hinaus werden Unterhaltszahler künstlich “reich” gerechnet, so daß viele Väter – wenn es zur Trennung von der Partnerin kommt, unter das Existenzminimum rutschen. Können sie ihren Unterhaltszahlungen nicht Folge leisten, sind sie verpflichtet, zusätzlich zu arbeiten, was faktisch den Tatbestand der staatlich verordneten Sklaverei erfüllt – zumal dies auch durch Beugehaft erzwungen werden kann. Rechte gegenüber den Kindern hat er keine. Frau alleine bestimmt, ob und wann Vater die Kinder sehen darf.
Es ist mittlerweile erschreckender Alltag, daß Kinder von ihren Vätern nach der Trennung entfremdet werden, was seit 2002 den übrigens Straftatbestand der Kindesmißhandlung (PA-Syndrom) erfüllt. Es passiert aber nichts. Im Gegenteil: Wenn die Mutter ihre Kinder vom Vater entfremdet hat und diese daher nicht mehr zu ihren Vätern wollen, geben die Gerichte diesen Müttern – besser: Kindesmißhandlerinnen (!!!) auch noch nachträglich recht.

Das ist Kindesmißhandlung von Rechts wegen!

Zwar gilt offiziell “gemeinsames Sorgerecht”, aber

1. kann die Kindesmutter dieses nach Belieben außer Kraft setzen, s.o. und

2. gilt das nicht für uneheliche Kinder! Hier bekommt der Vater nur Sorgerecht, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Und das sind weniger als die Hälfte aller Mütter.

Als Vater hat man nur Pflichten und keinerlei Rechte!

Für einen unterhaltszahlenden Vater liegt das Existenzminimum bei ca. 730,–€. Für kinderlose Bürger dagegen bei mittlerweile über 930,–€!!!

Feministische männerfeindliche rot-(rot)-grüne Politik der vergangenen 12 Jahre haben ihren wesentlichen Teil dazu beigetragen, daß man es sich als Mann sehr gründlich überlegen muß, ob man das nicht selten EXISTENZVERNICHTENDE Risiko eingeht, Vater zu werden.

Während Frau über ihre Geschlechtsprodukte frei entscheiden kann “Mein Bauch gehört mir”, haben Männer diese Rechte nicht. In Verhütungsfragen werden sie einfach nicht gefragt – müssen aber dennoch die Konsequenzen in Form von Unterhaltszahlungen ziehen.

Heimliche Sabotage von Verhütungsmitteln (heimliches Absetzen der Pille, etc., Durchstechen von Condomen, nachtrrägliches intravaginales Applizieren des im Condom befindlichen Ejakulates) sind an der Tagesordnung.

Selbst wenn derartige Maßnahmen bekannt und bewiesen sind, müssen die – in diesen Fällen eindeutig sexuell mißbrauchten Männer – dennoch Unterhalt zahlen. Sehen dürfen diese Betroffenen ihre Kinder aber deshalb noch lange nicht.

Wenn dieser Staat WIRKLICH mehr Kinder will, muß er zuerst die Rechte der Väter stärken, und die im Grundgesetz VERPFLICHTEND vorgegebene Gleichberechtigung auch für Männer und Väter verbindlich machen. Erst, wenn man als Mann nicht mehr um seine Existenz fürchten muß, erst dann können wir Männer es uns wieder leisten, Vater zu werden.

Dies schreibe ich als Mann und Vater und Opfer von Entfremdung und Opfer von Armut aufgrund von Unterhaltsleistungen.

weitere Quellen:

http://www.manndat.de

Und hier – vor allem für betroffene Väter – interessant:

“Väteraufbruch für Kinder” – http://www.vafk.de/

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