Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein "Mann" mit zwei Geschlechtern?

Benno, Thursday, 22.10.2009, 15:30 (vor 5912 Tagen)

Moin moin,

Kann eine einzelne Person zwei Geschlechter haben?

Nein, das kann sie nicht. Trotzdem bin ich darüber gestolpert, dass Elektromeister mit dem eindeutigen Vornamen Frank oder Stephan sich als

Berufsbezeichnung: Handwerksmeister/In (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungelungen: Handwerksordnung
Zu finden im Bundesgesetzblatt I, Seite 3074 in der Fassung vom 24 September 1998)

bezeichnen.

Siehe:

http://www.elektro-klatt.de/impressum.htm

http://www.elektrozwirner.de


Hat jemand weitere Beispiele von diesem Nonsens? Ich würde gerne dazu ausführlicher etwas schreiben.

Mail an bennospostfach@online.de

Oder hier.

Benno


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