Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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1/2 OT: "Dresden: Behinderter wehrte sich mit Pfefferspray und bekam 1.800 Euro Geldstrafe"

Müller, Wednesday, 14.10.2009, 19:56 (vor 5920 Tagen)

"Nach dem Fall von Dominik Brunner in München fordern die Politiker mehr Zivilcourage. Carsten H. hatte niemanden, der ihm helfen konnte. Er saß nach Mitternacht alleine in der Straßenbahn, als acht bis neun Jugendliche dazu stiegen.

Zwei Mädchen aus der Gruppe setzten sich Carsten H. gegenüber und pöbelten ihn an. Als die anderen Jugendlichen dazu kamen und handgreiflich wurden, zog das Opfer in Notwehr sein Pfefferspray und sprühte es einem Angreifer ins Gesicht.

Die Gruppe stieg daraufhin aus der Straßenbahn aus. Carsten H. alarmierte die Polizei. Die ermittelte jedoch nicht gegen die Täter, sondern gegen das Opfer wegen gefährlicher Körperverletzung. Resultat: 1.800 Euro Geldstrafe für Carsten H. Sein Anwalt hat Einspruch eingelegt."

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=793355


...

Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

T.R.E.Lentze, Wednesday, 14.10.2009, 20:23 (vor 5920 Tagen) @ Müller

Zwei Mädchen aus der Gruppe setzten sich Carsten H. gegenüber und pöbelten
ihn an. Als die anderen Jugendlichen dazu kamen und handgreiflich wurden,
zog das Opfer in Notwehr sein Pfefferspray und sprühte es einem Angreifer
ins Gesicht.

Mich würde es nicht überraschen, wenn es daran lag. Aus eigener Erfahrung.

Student

[image]

Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

Oliver, Wednesday, 14.10.2009, 20:28 (vor 5920 Tagen) @ T.R.E.Lentze

Mich würde es nicht überraschen, wenn es daran lag. Aus eigener
Erfahrung.

Nach der Gesetzeslage darfst du dich ja auch NUR ANGEMESSEN wehren.
;-)

Und nu frag mal eine Frau, wie weit hier angemessen angemessen ist?

Sehr vermessen, schon allein die FRAGE!

,-)

Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

Mirko, Wednesday, 14.10.2009, 21:58 (vor 5920 Tagen) @ Oliver

Nach der Gesetzeslage darfst du dich ja auch NUR ANGEMESSEN wehren.

Das ist ein schlechter Witz. Ich wurde selbst mal im Bus (Nachttour) angegriffen; das ist eine psychische Belastungssituation, wo man kaum noch "angemessen" reagieren kann.

Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

Mustrum, Wednesday, 14.10.2009, 22:32 (vor 5920 Tagen) @ Mirko

Das ist ein schlechter Witz. Ich wurde selbst mal im Bus (Nachttour)
angegriffen; das ist eine psychische Belastungssituation, wo man kaum noch
"angemessen" reagieren kann.

Nun, von dir als Mann darf dann aber doch wohl erwartet werden, dass du die vielen, vielen persönlichen Probleme der dich tretenden Frauen gendergerecht verstehst, dich patriarchal schämst und sie gehörig bemitleidest - während sie dich ggf. tot treten (sich gegen Bevormundung etc. wehren), natürlich.

Wenn du alternativ die blöden Fotzen einfach nur gehörig verhaust, dann bist du nämlich ein Frauenfeind.

Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

Oliver, Wednesday, 14.10.2009, 22:45 (vor 5920 Tagen) @ Mustrum

RICHTIG, äääääääh

Wenn du alternativ die blöden Fotzen einfach nur gehörig verhaust, dann
bist du nämlich ein Frauenfeind.

Du als hauptberuflicher Neben-Erwerbs-Frauenbeauftragter hättest etwas mehr sozialkompetenzige Betroffenheit zeigen können!

dasmüssenwirnochüben*
Mustrum, du Monstrum!
;-)

Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

guest, Niedersachsen, Wednesday, 14.10.2009, 22:59 (vor 5920 Tagen) @ Oliver

Nach der Gesetzeslage darfst du dich ja auch NUR ANGEMESSEN wehren.

Was fuer ein Gesetz soll das sein?

Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

Rainer ⌂, Wednesday, 14.10.2009, 23:38 (vor 5920 Tagen) @ guest

Nach der Gesetzeslage darfst du dich ja auch NUR ANGEMESSEN wehren.


Was fuer ein Gesetz soll das sein?

Strafgesetz

StGB
§ 32. Notwehr.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33. Überschreitung der Notwehr.
überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§ 34. Rechtfertigender Notstand.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§ 35. Entschuldigender Notstand.
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

guest2, Thursday, 15.10.2009, 01:36 (vor 5920 Tagen) @ Rainer

Nach der Gesetzeslage darfst du dich ja auch NUR ANGEMESSEN wehren.


Was fuer ein Gesetz soll das sein?


Strafgesetz

StGB
§ 32. Notwehr.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht
rechtswidrig
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.

§ 33. Überschreitung der Notwehr.
überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Danke. Es ging mir eben gerade darum, dass das Notwehrrecht von "nur angemessen" eben nichts weiss.

Angemessen und erforderlich

Rainer ⌂, Thursday, 15.10.2009, 02:24 (vor 5920 Tagen) @ guest2

Danke. Es ging mir eben gerade darum, dass das Notwehrrecht von "nur
angemessen" eben nichts weiss.

Vorsicht, lese nochmal genau das Folgende.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Welche Verteidigung erforderlich war, entscheiden hinterher Richter in warmen Amtstuben mit hinreichend Zeit. Das ist der Haken an der Sache. Wenn das Gericht der Meinung ist das dir ein schwächeres Mittel zur Abwehr des Angriffs zur Verfügung stand, als des welches du eingesetzt hast, dann hast du dich strafbar gemacht. Du hast dich nicht "angemessen" verteidigt. Das groteske daran: Das Gericht hat eine Menge Zeit zu ergründen ob du in Bruchteilen von Sekunden richtig entschieden und gehandelt hast.

Ich halte mich eher an eine alte Militärregel. Man verteidigt sich unter Anwendung aller verfügbarer Mittel. Besser du kommst vor Gericht als wenn du ein Krüppel oder tot bist.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Angemessen und erforderlich

guest, Niedersachsen, Thursday, 15.10.2009, 02:52 (vor 5920 Tagen) @ Rainer

Welche Verteidigung erforderlich war, entscheiden hinterher Richter
in warmen Amtstuben mit hinreichend Zeit.

Aber nicht nach dem Kriterium, ob sie "angemessen" war. Wo soll das herkommen, aus irgendwelchen mittelalterlichen Duell-Verhaltensregeln
("Herr Richter, ich hab ihn nur mit dem Degen gekitzelt, daraufhin hat der Schuft mir gleich eins mit der Keule uebergezogen! Wie UNANGEMESSEN!")

Das ist der Haken an der Sache.
Wenn das Gericht der Meinung ist das dir ein schwächeres Mittel zur Abwehr
des Angriffs zur Verfügung stand, als des welches du eingesetzt hast, dann
hast du dich strafbar gemacht.

Richtig. Nur: Was soll das fuer eine Situation sein, wo einem eine ganze Palette von abgestuften "Mitteln" zur Verfuegung stehen, wo man sich dann das mildeste Aussucht.

Bedenke, die Mittel muessen immer noch geeignet sein, den Angriff zu stoppen bzw. jedenfalls eine Chance haben. Eine bewusst lasch ausgefuehrte Ohrfeige oder so tut das nicht.

Du hast dich nicht "angemessen" verteidigt.
Das groteske daran: Das Gericht hat eine Menge Zeit zu ergründen ob du in
Bruchteilen von Sekunden richtig entschieden und gehandelt hast.

Naja, das duerfen sie ja auch. Solange sie dabei beruecksichtigen, dass Dir diese Zeit nicht zur Verfuegung stand.
Sowie beruecksichtigen, dass die Sorge um die Gesundheit des Angreifers nicht die oberste Prioritaet des Angegriffenen sein muss.

Ich halte mich eher an eine alte Militärregel. Man verteidigt sich unter
Anwendung aller verfügbarer Mittel.

Das ist an sich auch nicht so weit von dem entfernt, was das Gesetz straffrei stellt.

Besser du kommst vor Gericht als wenn du ein Krüppel oder tot bist.

So gesehen sowieso, ich glaube auch nicht, dass "gezuegelte" Notwehr sinnvoll enden kann, insbesondere bei mehreren Angreifern. Wenn noch die Option besteht ob man reagiert oder nicht, dann lieber gleich hinnehmen.

MfG

P.S.: Der verlinkte Bericht
http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/10/12/1800-euro-strafe/weil-ich-mich-gewehrt-habe.html
klingt ja auch nicht nach Fehlurteil wegen "nicht angemessen", sondern eher nach "kein unabhaengiger Zeuge". Naja, bis jetzt ist es nur ein Strafbefehl.

Das ist wie bei der "Behindertenförderung" ...

Wladimir, Wednesday, 14.10.2009, 20:36 (vor 5920 Tagen) @ Müller

... die gibts bald nur noch für Frauen wenns nach denen geht.

http://www.weibernetz.de/wir.html
Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung
Logo Weibernetz Weibernetz ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sowie den Landesnetzwerken und Koordinierungsstellen behinderter Frauen. Unser langer Name ist: Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung.
Wir haben uns 1998 gegründet, um die Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen zu verbessern.

Wir setzen uns für die Rechte von Frauen ein und arbeiten

* frauenparteilich
* behinderungsübergreifend
* unabhängig
* als Expertinnen in eigener Sache im Sinne der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung

Selbstbestimmt und fremdfinanziert!

Selbstverständlich gefördert vom:
[image]

(übrigens von euren Steuern)

1/2 OT: "Dresden: Behinderter wehrte sich mit Pfefferspray und bekam 1.800 Euro Geldstrafe"

Joe, Wednesday, 14.10.2009, 22:56 (vor 5920 Tagen) @ Müller

Carsten H. alarmierte die Polizei.

Fehler! Aber das hat er jetzt hoffentlich gelernt.

Leute, die in D. unter solchen Bedingungen Zivilcourage zeigen ham se doch nich mehr alle (nT)

Swen, Wednesday, 14.10.2009, 22:58 (vor 5920 Tagen) @ Müller

- kein Text -

1/2 OT: "Dresden: Behinderter wehrte sich mit Pfefferspray und bekam 1.800 Euro Geldstrafe"

der_quixote, Wednesday, 14.10.2009, 23:52 (vor 5920 Tagen) @ Müller

Er hätte sich erst angreifen/schlagen lassen müsen, unter Zeugen, dann wäre es Notwehr. (Wenn Er dann noch gekonnt hätte...)

So aber mehrere angreifende Zeugen gegen den Täter..

Sauber !

1/2 OT: "Dresden: Behinderter wehrte sich mit Pfefferspray und bekam 1.800 Euro Geldstrafe"

Pancake, Wednesday, 14.10.2009, 23:55 (vor 5920 Tagen) @ Müller

Diese böswillige Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses nennt sich Dialektik. Eine typisch deutsche Denktradition.

Leider der Normalfall

Red Snapper, Thursday, 15.10.2009, 00:09 (vor 5920 Tagen) @ Müller

Wird ein Täter angegriffen und verletzt, dann wird sofort dessen Anwalt gegen den Verteidiger ein Verfahren anstrengen.

Daher ist es auch unklug, in Auseinandersetzungen helfend einzugreifen. Wer eine Nahkampfausbildung hat und einem Täter das Nasenbein oder andere Beine bricht, wird mit schweren Strafen rechnen müssen.

Am besten ist wegschauen.

Das ist leider die Norm in Deutschland. Täterschutz geht vor Menschenrecht.

Leider der Normalfall

Garfield, Thursday, 15.10.2009, 18:59 (vor 5919 Tagen) @ Red Snapper
bearbeitet von Garfield, Thursday, 15.10.2009, 19:03

Hallo Red Snapper!

Am besten ist wegschauen.

Das ist leider die Norm in Deutschland. Täterschutz geht vor
Menschenrecht.

So sieht's aus. Am besten sieht man weg und verschwindet so schnell wie möglich. Wenn man irgendwo noch ein öffentliches Telefon findet, dann kann man eventuell noch die Polizei anrufen - aber selbst das ist schon ein Risiko.

Schafft man es nicht, schnell und unauffällig zu verschwinden, bleiben noch folgende Alternativen:

a) Man sieht einfach tatenlos weiter zu. Damit riskiert man eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Keine Ahnung, was dafür jetzt bei einer Verurteilung fällig ist - sicher eine Geldstrafe. In Diskussion war aber kürzlich auch wieder eine mehrjährige Haftstrafe.

b) Man ruft mit einem eventuell mitgeführten Mobiltelefon die Polizei. Dann wird man auch nach seinem Namen gefragt, außerdem hat die Polizei in vielen Fällen die Möglichkeit, den Anrufer später über sein Mobiltelefon zu ermitteln. Verspätet sich die Polizei und greift man weiterhin nicht ein, muß man ebenfalls damit rechnen, wegen unterlassener Hilfeleistung dran zu kommen. Schon ist man wieder bei a).

c) Man geht hin und versucht, die Täter von ihrem Tun abzuhalten, indem man mit ihnen eine Diskussion anfängt. Wenn man 2 m groß und 1 m breit ist, funktioniert das vielleicht sogar - aber selbst dann ist es möglich, daß die Täter sich dann erst recht angestachelt fühlen, denn ein starker Gegner bedeutet schließlich viel Ehre, wenn man ihn niederprügeln konnte, und üblicherweise agieren die Täter ja in Gruppen, wobei sie sich stärker fühlen. Aber nehmen wir mal an, man ist so etwa 1,76 m groß und auch nicht extrem muskulös. Dann sieht es schon schlecht aus. Mit hoher Wahrscheinlichkeit findet man sich selbst dann bald entweder im Leichenschauhaus oder im Krankenhaus wieder. In letzterem Fall kann es obendrein auch noch passieren, daß die Krankenkasse nicht alle Behandlungskosten übernimmt und daß man wegen der langen Genesungszeit oder wegen dauerhafter Folgeschäden seinen Job verliert. Schon endet man als Verhartzter und niemanden schert es einen feuchten Kehricht, daß man mal Zivilcourage bewiesen hat. Wenn die Täter überhaupt gefaßt werden, muß man sich von denen noch im Gerichtsverfahren auslachen lassen und wird dann auch noch vom Richter verhöhnt, indem die Täter nur Bewährungs-"Strafen" kriegen.

d) Man geht hin und greift die Täter sofort an, weil man sich anders keine Chance ausrechnet. Wenn man Pech hat, endet das wie unter c) beschrieben, obendrein landet man (wenn man das überlebt) selbst noch vor Gericht, weil man ja zuerst zugeschlagen hat. Wenn man weniger (oder mehr?) Pech hat, kriegen die Täter es mit der Angst zu tun und laufen weg. Dann kann man nur hoffen, daß die Polizei sie nicht faßt und daß sie auch keine Anzeige erstatten. Denn ansonsten sitzt man selbst vor dem Richter, der sich dann dumm stellt und nichts von Zivilcourage hören will. Ganz schlimm wird es, wenn man noch irgendeine Nahkampfausbildung hat, z.B. bei der Armee oder in einem Kampfsportverein. Oder wenn man gar irgendeine verbotene Waffe mit sich geführt und die aus Angst eingesetzt oder auch nur den Tätern gezeigt hat. Das wirkt dann nochmal strafverschärfend.

Fazit: Wenn man schnell verschwindet, fährt man am besten, und noch besser ist, auch nicht die Polizei zu rufen. Ansonsten hat man keine Möglichkeit, ohne mögliche Folgeschäden verschiedener Art aus der Sache heraus zu kommen.

So sieht es aus in unserem "Rechtsstaat"; traurig, aber wahr.

Frustrierte Grüße
von Garfield

Leider der Normalfall

Stef, Thursday, 15.10.2009, 19:08 (vor 5919 Tagen) @ Garfield

zu c) kann dir auch noch "Akteneinsicht" passieren.
Wenn der Anwalt des Täters Akteneinsicht verlangt
ist man der Rache der Schläger ausgesetzt, oder täusch ich mich da?

Leider der Normalfall

HerrClaus, Saturday, 17.10.2009, 15:11 (vor 5917 Tagen) @ Stef
bearbeitet von HerrClaus, Saturday, 17.10.2009, 15:16

zu c) kann dir auch noch "Akteneinsicht" passieren.
Wenn der Anwalt des Täters Akteneinsicht verlangt
ist man der Rache der Schläger ausgesetzt, oder täusch ich mich da?

Der Anwalt des Täters bekommt sofern Anzeige und Verfahren zustandekommen generell Akteneinsicht.

Aber ich würde mich auf sowas freuen, denn ich habe dann als Gegenpartei auch deren Namen und Adressen...

Grüße
HerrClaus

Leider der Normalfall [e...]

HerrClaus, Saturday, 17.10.2009, 15:09 (vor 5917 Tagen) @ Garfield
bearbeitet von HerrClaus, Saturday, 17.10.2009, 15:15

e) Man haut den Wortführer um, notfalls noch den Vize und ruft einen Krankenwagen.

Was für ein Weichei bist Du eigentlich...

Der Mann mit Behinderung hat das einzig sinnvolle getan, seine Möglichkeiten waren begrenzt.

Grüße
HerrClaus

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