Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ich habe die Sendung nicht gesehen ...

Wladimir, Wednesday, 14.10.2009, 01:55 (vor 5921 Tagen) @ Nihilator

"Männerhäuser" (ich kannte bisher nur eins) sind private Initiativen. Das ist in etwa so, als ob du morgen an deine Hütte ein Schild, "Männerhaus", schraubst. Bezuschussung gibts keine. Wenn dann mal so ein armes Schwein bei dir klopfen sollte und die Kinder dabei hat, riskiert er, dass er wegen Entführung zur Fahndung ausgesetzt wird.
StGB § 235 ist kein "Pappenstiel":
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Ob die Mutter, wie so oft, eine Schlägerin ist interessiert keine Sau. Du setzt dich in dem Moment als "Betreiber" des "Männerhauses" selbst in die Nesseln und riskierst "Beihilfe an einer Straftat". Da wir ja auch wissen, wie unsere Richter - die das direkte Erbe des Nationalsozialismus angetreten haben - ticken, kannst du dir vorstellen, wie die Sache (zunächst ausgelegt und anschließend) ausgehen wird.

So ticken Richter:
Professor Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a. D., hatte im April gegenüber der „Zeitschrift für Rechtspflege“ erklärt, er habe sich in Verfahren gegen Frauen immer wieder gefragt, welche Strafe er gegen einen Mann verhängen würde, und dann „auf diese Strafe abzüglich eines ‚Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben.“ Ein „Rabatt“, setzte Vultejus hinzu, sei gerechtfertigt, „weil es Frauen im Leben schwerer haben“.


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