Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten?
nichtzeuger, Thursday, 28.09.2006, 13:30 (vor 7010 Tagen)
Hi!
Über Ehescheidungen und Trennungen mit Kind gibt es ja reichlich Tips, z.B. bei Trennungsfaq. (die leider die entsetzliche Position der Männer/Väter nur geringfügig mildern)
Da ich aber dabei bin, meine "eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung ohne Kind" nach 4,5 Jahren aufzulösen, wollte ich vorsichtshalber mal in die Runde fragen, ob es auch da irgendwas zu beachten gibt. Im heutigen Deutschland weiß man(n) ja nie.
Situation:
Gemeinsame 2-Zimmer-Wohnung, beide Partner sind im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen, 50% der Einrichtung hat sie mit eingebracht, 25% habe ich gekauft, 25% habe ich mit eingebracht.
Ich habe nachweislich für die gesamte Zeit alleine die Miete gezahlt und zu 90% Energie und Nebenkosten.
In der Küche ist ein Stück eigene Wasserinstallation: 3m PP-Rohr (je warm und kalt) und 3m Abwasserrohr. Muß ich das abbauen? Wenn es bei dieser Installation später Rohrbruch gibt: Wer ist dann verantwortlich?
Ich werde mir eine eigene Wohnung suchen, also als erster von beiden ausziehen. Was sie macht, weiß ich noch nicht. Rein rational wäre es für sie das beste, wenn sie ihren Lover mit in die jetzige Whg nehmen würde, aber 1.) "würde sie in dieser Whg alles an mich erinnern", 2.) hat sie sich gerade mit ihrem Lover zerstritten und 3.) da sie ihr Geld (Netto-EK 1100,-) nur so verpraßt (daher mußte ich alles zahlen) wird sie mit diesem Lebensstil die Whg. auf Dauer nicht halten können, obwohl sie nur 370,- warm kostet.
Hoffe, das ist nicht zu off-topic, aber eigentlich hat ist es ja auch eine Männerrechtsfrage, denn ich bin in einigen Dingen noch ratlos und würde mich echt über Tips freuen.
danke
Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten?
Christine
, Thursday, 28.09.2006, 14:21 (vor 7010 Tagen) @ nichtzeuger
Hi!
Über Ehescheidungen und Trennungen mit Kind gibt es ja reichlich Tips,
z.B. bei Trennungsfaq. (die leider die entsetzliche Position der
Männer/Väter nur geringfügig mildern)Da ich aber dabei bin, meine "eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamer
Wohnung ohne Kind" nach 4,5 Jahren aufzulösen, wollte ich vorsichtshalber
mal in die Runde fragen, ob es auch da irgendwas zu beachten gibt. Im
heutigen Deutschland weiß man(n) ja nie.Situation:
Gemeinsame 2-Zimmer-Wohnung, beide Partner sind im Mietvertrag als
Hauptmieter eingetragen, 50% der Einrichtung hat sie mit eingebracht, 25%
habe ich gekauft, 25% habe ich mit eingebracht.
Ich habe nachweislich für die gesamte Zeit alleine die Miete gezahlt und
zu 90% Energie und Nebenkosten.
In der Küche ist ein Stück eigene Wasserinstallation: 3m PP-Rohr (je warm
und kalt) und 3m Abwasserrohr. Muß ich das abbauen? Wenn es bei dieser
Installation später Rohrbruch gibt: Wer ist dann verantwortlich?
Ich werde mir eine eigene Wohnung suchen, also als erster von beiden
ausziehen. Was sie macht, weiß ich noch nicht. Rein rational wäre es für
sie das beste, wenn sie ihren Lover mit in die jetzige Whg nehmen würde,
aber 1.) "würde sie in dieser Whg alles an mich erinnern", 2.) hat sie
sich gerade mit ihrem Lover zerstritten und 3.) da sie ihr Geld (Netto-EK
1100,-) nur so verpraßt (daher mußte ich alles zahlen) wird sie mit diesem
Lebensstil die Whg. auf Dauer nicht halten können, obwohl sie nur 370,-
warm kostet.Hoffe, das ist nicht zu off-topic, aber eigentlich hat ist es ja auch eine
Männerrechtsfrage, denn ich bin in einigen Dingen noch ratlos und würde
mich echt über Tips freuen.
Zunächst einmal solltest Du mMn die Papiere durchgehen und schauen, wo ihr da etwas gemeinsames habt, wie z.B.:
Kontovollmacht erteilt: Wenn ja, sofort zurückziehen
Lebensversicherung mit Partner als Begünstigem: Sofort ändern
Haftpflichtversicherung gilt für beide, mitteilen, das Beziehung beendet ist
Bei anderen Versicherungen wird es wohl ähnlich sein
Da man bei der heutigen Rechtslage nicht mehr sicher sein, ob man nicht doch noch für einen ehemaligen Partner aufkommen muß, kannst Du ja Deine wichtigen Papiere wie z.B. Gehaltsbescheinigungen, Bankauszüge vorsichtshalber in Sicherheit bringen.
Dann solltest Du vielleicht noch Wertsachen die Du nicht tagtäglich brauchst, woanders unterbringen wie z.B. Kamera oder Videogerät.
Mehr fällt mir jetzt nicht ein.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall
nichtzeuger, Thursday, 28.09.2006, 14:43 (vor 7010 Tagen) @ Christine
Wir haben weder gemeinsame Konten, noch gemeinsame Versicherungen oder gemeinsames Eigentum.
Meine größte Sorge für mich ist im Moment:
Was passiert, wenn in so einer Situation beide Bewohner Hauptmieter sind und der wohnen-bleibende zahlungsunfähig ist und der andere gar nicht mehr in diesem Ort seinen Wohnsitz hat?
Kann man den Mietvertrag mit 2 Hauptmietern einseitig kündigen, oder bedarf es da der Zustimmung des anderen Hauptmieters?
Wie lange muß ich, wenn ich in dieser Gemeinde abgemeldet bin und einen anderen Wohnsitz habe, für die ehemals gemeinsame Wohnung zahlen (da meine Ex ja zahlungsunfähig ist)?
Gibt es da nicht irgendeine rechtliche Handhabe, daß ich nicht mehr für die Miete verantwortlich bin, wenn ich dort nicht mehr wohne, aber aufgrund der Blockade meiner Ex mich nicht aus dem Mietvertrag austragen lassen kann?
danke im voraus
zum Glück ist es nicht der schlimmstmögliche Fall
Christine
, Thursday, 28.09.2006, 15:18 (vor 7010 Tagen) @ nichtzeuger
Gibt es da nicht irgendeine rechtliche Handhabe, daß ich nicht mehr für
die Miete verantwortlich bin, wenn ich dort nicht mehr wohne, aber
aufgrund der Blockade meiner Ex mich nicht aus dem Mietvertrag austragen
lassen kann?
Mist, ich hatte es noch im Kopf, aber vergessen mitzuteilen. Daddeldu hat dazu ja mittlerweile alles wichtige geschrieben.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Mietvertrag gemeinsam kündigen
Daddeldu, Thursday, 28.09.2006, 15:00 (vor 7010 Tagen) @ nichtzeuger
Gemeinsame 2-Zimmer-Wohnung, beide Partner sind im Mietvertrag als
Hauptmieter eingetragen,
Ich werde mir eine eigene Wohnung suchen, also als erster von beiden
ausziehen. Was sie macht, weiß ich noch nicht.
Das Wichtigste: Eine wirksame Kündigung des Mietvertrages kann nur von euch beiden gemeinsam kommen. Und solange dem Vermieter keine wirksame Kündigung zugeht, kann er Dich auch alleine für die gesamte Miete haftbar machen, sogar dann, wenn Du längst nicht mehr dort wohnst. Natürlich hast Du dann einen Regressanspruch gegen Deine Exfreundin. (Hinweis: Das alles hat nichts mit Mann - Frau zu tun, sondern liegt an den [geschlechtsneutralen] Regeln über die sog. Gesamtschuld.)
Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, kannst Du mit ihm einen Aufhebungsvertrag machen, mit dem er Dich aus der Haftung entlässt. Unbedingt schriftlich!
Im Notfall musst Du Deine Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
50% der Einrichtung hat sie mit eingebracht, 25%
habe ich gekauft, 25% habe ich mit eingebracht.
Dein Zeug kannst Du natürlich mitnehmen.
Ich habe nachweislich für die gesamte Zeit alleine die Miete gezahlt und
zu 90% Energie und Nebenkosten.
Theoretisch könntest Du von ihr 50 % der Miete und 45 % der Nebenkosten verlangen, aber ob das aussichtsreich ist...?
In der Küche ist ein Stück eigene Wasserinstallation: 3m PP-Rohr (je warm
und kalt) und 3m Abwasserrohr. Muß ich das abbauen? Wenn es bei dieser
Installation später Rohrbruch gibt: Wer ist dann verantwortlich?
Mit dem Vermieter besprechen und im Übernahmeprotokoll die Abmachung festhalten.
Außerdem mit ihm zu regeln:
Was ist mit der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr?
Wurde eigentlich eine Kaution gezahlt? An wen ist diese zurück zu zahlen?
Das unkomplizierteste für Dich wäre, wenn Deine Ex zeitgleich mit Dir ausziehen würde.
Eure Kündigung muss spätestens am Donnerstag, 5. Oktober 2006 beim Vermieter sein, damit sie noch zum 31.12.2006 wirkt; sonst wirkt sie eben erst zum 31.01.2007.
Gruß, Daddeldu
mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung
nichtzeuger, Thursday, 28.09.2006, 16:14 (vor 7010 Tagen) @ Daddeldu
Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, kannst Du mit ihm einen
Aufhebungsvertrag machen, mit dem er Dich aus der Haftung entlässt.
Unbedingt schriftlich!
Dann wäre er ja schön blöd. Dann verzichtet er nämlich auf eine sichere Mietzahlung.
Im Notfall musst Du Deine Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
Da muß ich wohl zum Anwalt? Ist das am Ende nicht teurer, als ein paar Monate doppelt Miete zu zahlen?
Wurde eigentlich eine Kaution gezahlt? An wen ist diese zurück zu zahlen?
Ich habe damals eine Kaution gezahlt
Das unkomplizierteste für Dich wäre, wenn Deine Ex zeitgleich mit Dir
ausziehen würde.
Schön wärs
ciao
nichtzeuger
Nur nicht weich werden!
Daddeldu, Thursday, 28.09.2006, 18:09 (vor 7010 Tagen) @ nichtzeuger
Hallo,
Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, kannst Du mit ihm einen
Aufhebungsvertrag machen, mit dem er Dich aus der Haftung entlässt.
Dann wäre er ja schön blöd. Dann verzichtet er nämlich auf eine sichere
Mietzahlung.
Vielleicht ist ihm die Situation bei Euch nicht ganz klar? Weiß er, dass die Ex nie zahlen wird?
Da muß ich wohl zum Anwalt?
Wenn Du Dir zutraust, die Klage selbst zu formulieren, nicht. Vor dem Amtsgericht, welches hier zuständig ist, darf man sich auch selbst vertreten.
Ist das am Ende nicht teurer, als ein paar Monate doppelt Miete zu zahlen?
1. Es könnten ja auch ein paar Jahre Miete werden.
2. Den Prozess gewinnst Du, und der Verlierer zahlt alle Kosten, einschließlich der gegnerischen Anwaltsgebühren.
3. Wenn nach dem Prozess bei der Ex nix zu holen wäre, müsstest Du Kosten von 1.153 Euro selber tragen - das sind drei Monatsmieten.
4. Wahrscheinlich genügt schon ein böser Brief vom Anwalt (355 Euro).
Im Übrigen gibt es kein Gesetz, welches dem Mann auferlegt, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Folgende Strategie scheint angezeigt: Du legst der Freundin die gemeinsame Kündigung vor. Du sagst ihr, wenn sie nicht unterschreibt, bleibt Dir nichts anderes übrig, als in der Wohnung zu bleiben, die Mietzahlung einzustellen (in der Hoffnung auf eine Vermieterkündigung) und sie gleichzeitig auf Zustimmung zur Kündigung zu verklagen. Du kannst noch eins draufsetzen, indem Du ihr drohst, auch noch ihren Anteil an den Mietkosten herauszuklagen. Sind auch nochmal über 7.000 Euro.
Ich habe damals eine Kaution gezahlt
In die Kündigung gleich reinschreiben, dass die Kaution dann an Dich auszukehren ist.
Es ist schon erstaunlich, wie Männer in solchen Situationen immer reagieren. Der Kardinalfehler ist, immer gleich auszuziehen. Frauen sind da viel härter. Selbst wenn jeden Tag die Fetzen fliegen, sie bleiben eisern in der Wohnung hocken, wohlwissend, dass der, der zuerst auszieht, eine ganze Menge Rechte aufgibt.
Gruß, Daddeldu
mist, ich habe nicht mal eine Rechtschutzversicherung
Zeitgenosse, Thursday, 28.09.2006, 22:21 (vor 7010 Tagen) @ nichtzeuger
Du hast keine Rechtsschutzversicherung, aber Du hast Geld.
Sie hat auch keine Rechtsschutzversicherung und kein Geld.
Also: wer sitzt am längeren Hebel?
Gruß
Zeitgenosse
Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall...
Christine
, Friday, 29.09.2006, 10:28 (vor 7009 Tagen) @ nichtzeuger
auch nichts gebracht, weil auch diese nur bei Erfolgsaussicht eintritt.
Außerdem übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nur dann die Kosten, wenn diese vor einem Schadensfall abgeschlossen wurde, im Gegensatz zu einem Mieterverein, der Dir auch dann hilft, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. In Deinem Fall könnte Dir allerdings auch kein Mieterverein helfen.
Gruß - Christine
Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, kannst Du mit ihm einen
Aufhebungsvertrag machen, mit dem er Dich aus der Haftung entlässt.
Unbedingt schriftlich!
Dann wäre er ja schön blöd. Dann verzichtet er nämlich auf eine sichere
Mietzahlung.
Im Notfall musst Du Deine Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
Da muß ich wohl zum Anwalt? Ist das am Ende nicht teurer, als ein paar
Monate doppelt Miete zu zahlen?
Wurde eigentlich eine Kaution gezahlt? An wen ist diese zurück zu
zahlen?
Ich habe damals eine Kaution gezahlt
Das unkomplizierteste für Dich wäre, wenn Deine Ex zeitgleich mit Dir
ausziehen würde.
Schön wärsciao
nichtzeuger
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Die Erfolgsaussichten sind glänzend
Daddeldu, Friday, 29.09.2006, 14:08 (vor 7009 Tagen) @ Christine
Hallo,
Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall auch nichts gebracht, weil auch diese nur bei Erfolgsaussicht eintritt.
Aber die Erfolgsaussichten bei einer Klage auf Zustimmung zur Kündigung sind glänzend, annähernd 100 %. Hier würde die Rechtschutzversicherung - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - mit Sicherheit Deckungszusage erteilen.
In Deinem Fall könnte Dir allerdings auch kein Mieterverein helfen.
Aber warum denn nicht? Die könnten zumindest ein Aufforderungsschreiben an die Ex schreiben, in dem dargelegt wird, dass sie zur Zustimmung verpflichtet ist. Ist sie nämlich.
Gruß,
Daddeldu
danke für die Tips :)
nichtzeuger, Friday, 29.09.2006, 16:55 (vor 7009 Tagen) @ Daddeldu
Ich habe heute die Zusage für eine Wohnung bekommen und bekomme die Schlüssel heute 17 Uhr :)
Der Blitzauszug erfolgt nächste Woche.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
ciao
Die Erfolgsaussichten sind glänzend
Christine
, Friday, 29.09.2006, 17:52 (vor 7009 Tagen) @ Daddeldu
Eine Rechtschutzversicherung hätte in dem Fall auch nichts gebracht,
weil auch diese nur bei Erfolgsaussicht eintritt.
Aber die Erfolgsaussichten bei einer Klage auf Zustimmung zur Kündigung
sind glänzend, annähernd 100 %. Hier würde die Rechtschutzversicherung -
bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - mit Sicherheit
Deckungszusage erteilen.
Sorry ich gebe zu, soweit habe ich jetzt nicht gedacht. Meine Aussage bezog ich rein auf den Mietvertrag und da kommt er nun mal ohne Zustimmung des Vermieters nicht heraus.
In Deinem Fall könnte Dir allerdings auch kein Mieterverein
helfen.
Aber warum denn nicht? Die könnten zumindest ein Aufforderungsschreiben an
die Ex schreiben, in dem dargelegt wird, dass sie zur Zustimmung
verpflichtet ist. Ist sie nämlich.
Daddeldu
Das wäre sehr wahrscheinlich der billigere Weg als über einen Rechtsanwalt. Es sieht offiziell aus und das zieht dann in manchen Fällen schon.
Na ja, meine Aussagen waren nicht ganz falsch, aber auch nicht richtig *g*
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Brauche Rat: Was muß man(n) bei Trennung vom LAG beachten?
Lucius I. Brutus, Saturday, 30.09.2006, 04:19 (vor 7008 Tagen) @ nichtzeuger
Mit allem Respekt, aber ich hoffe du hast dabei was gelernt und ich drücke dir die Daumen, daß du nicht noch dazu abgezockt wirst. Viel Glück und Geduld, von Mann zu Mann.
Dafür aber, daß du mit einer Frau zusammenlebst, für die du die Miete freiwillig zahlst sage ich leider nur eins: Idiot!!! und ich entschuldige mich auch sofort für meine ehrliche Meinung.
Gruß.