Hartz-IV-Wahnsinn
Abteilungsleiter soll seinen Job aufgeben
Von Anne Seith
Arbeitsvermittlung bizarr: Ein Mann erhält von den Erfurter Job-Behörden eine Stellenanzeige. Die passt prima auf sein Profil als Lagermeister. Nur: Der Mann hat schon einen guten Job. Trotzdem bestehen die Vermittler darauf, dass er sich bewirbt - wegen seiner Freundin.
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Also ist Grimm nach dem Sozialgesetzbuch II verpflichtet, "alles dafür zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit seiner Partnerin zu beenden" - das teilt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit SPIEGEL ONLINE mit. Im Klartext: Grimm muss sich auf die vorgeschlagene Stelle bewerben und bei einem endgültigen Angebot zuschlagen, wenn das Gehalt über seinem jetzigen liegt. Sonst wird seiner Freundin das ALG II gekürzt.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein