Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehemalige Vorstandsvorsitzende rechtskräftig wegen Untreue verurteilt

Christine ⌂, Saturday, 10.10.2009, 14:14 (vor 5924 Tagen)

Das Landgericht Hildesheim hat die Angeklagte, ehemals Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt. Dem lag zugrunde, dass sie ohne den erforderlichen Beschluss des zuständigen Gremiums eine ungerechtfertigte Bonuszahlung über 45.000 Euro an sich selbst veranlasst und ausgezahlt erhalten hatte, wodurch der AOK Niedersachsen ein entsprechender Schaden entstand.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 22. September 2009 - 3 StR 262/09

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0210/09

Auch Frauen bescheissen, wenn sie entsprechende Positionen inne haben, aber wem erzähl ich das...

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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