Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ungewißheit ist schlimmer als Gewißheit.

T.R.E.Lentze, Thursday, 08.10.2009, 15:12 (vor 5926 Tagen) @ der_quixote

Vielleicht kommt es allzu zynisch an, wenn ich schreibe, dass jemand dessen
Kind tot ist, zumindest einen Ort (im Stillen) hat, wo er sich
zurückbesinnen kann.

Was , wenn dein Kind sich was tut oder antut ?

Und Du weisst es nicht. Erfährst es nicht...

Wenn man Vertrauen haben kann in die Qualitäten einer kindes-entziehenden Mutter, dann kann es einem Vater ja u.U. recht sein, weil man dann von der Erziehungspflicht entlastet wird.

Nur - eine Mutter, die einem das Kind entzieht, kann keine gute Mutter sein.

Voriges Jahr erfuhr ich nach den Sommerferien, daß mein Junge mit seiner schwarzen Austrägerin, einer Hartz4-Empfängerin, gerade aus Afrika zurückgekommen ist. Mal abgesehen davon, daß es emörend ist, wenn man gegenüber einer Hart4-Betrügerin auch noch unterhaltspflichtig ist (zum Glück kann ich Unterhalt gar nicht bezahlen, und ich werde es auch niemals tun), so schockiert einen das natürlich. Das Kind hätte ja auch nicht zurückkehren können - Gründe gibt's genug.

Und leider gibt es Fälle ohne Rückkehr.

Student


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