Schwachsinnige Formulierung!
Das GG (plus Länderverfassungen) ist die Verfassung, du Hilfsdoofdödel! Trotzdem trifft es zu, ohne verfassungswidrig zu sein, dass das Wehrpflichtgesetz die staatsbürgelichen Rechte des Wehrpflichtigen einschränkt. Dies gilt für die Zeit seines Wehrdientes, seiner Wehrübungen, eingeschränkt für die Zeit der Wehrüberwachung und selbstredend für den Kriegsdienst. Der Zaubersatz lautet gewöhnlich: "... das Nähere regelt ein Bundesgesetz ..." oder so ähnlich. Außerdem: Wer wird mit Angehörigen des schwachen Geschlechtes Verteidigung bewerkstelligen wollen? Jedenfalls keiner, der irgendwann mal bei Carl von Clauswitz ("Vom Kriege") geschmökert hat. Solltest du vielleicht mal tun. Sehr erhellend.
gesamter Thread:
- Grundgesetz Verfassungswidrig ? -
der_quixote,
08.10.2009, 04:09
- Ein Grundgesetz ist per se nicht verfassungswidrig - Mus Lim, 08.10.2009, 04:19
- Schwachsinnige Formulierung! -
YYY,
08.10.2009, 04:46
- Leseempfehlung - Mus Lim, 08.10.2009, 04:57
- Schwachsinnige Formulierung! - der_quixote, 08.10.2009, 09:00
- So ist es! - Flint, 08.10.2009, 11:39