Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jetzt wird gegen den Fahrlehrer ermittelt.

Tranquillo, Tuesday, 06.10.2009, 21:24 (vor 5928 Tagen)

Bei illegalen Fahrübungen verlor ein Mädchen die Kontrolle über den Wagen und überrollte zwei Jugendliche welche angeblich auf dem Boden sitzen. Kurz vor 23 Uhr Abends soll der Unfall auf dem Parkplatz des Freizeitparks passiert sein. Dort bekam die 15 Jährige Fahrstunden von ihrem 19 Jährigen Freund. Als sie ein paar Runden mit dem Opel Corsa gedreht hatten, steuerte sie plötzlich auf die Gruppe Jugendlicher Skateboardfahrer zu welche am Rand saßen.

Leider hatte sie angeblich vergessen die Bremsen zu finden, denn sie überrollte ohne zu bremsen zwei Jugendliche (Jungs)

http://www.clatsch.de/bonnrheinbach-freizeitpark-mnstereifeler-strae-mdchen-berfhrt-zwei-jugendliche/

Jetzt wird gegen den Fahrlehrer ermittelt.

Tom, Tuesday, 06.10.2009, 21:33 (vor 5928 Tagen) @ Tranquillo

Tranquillo, Tranquillo...

Ist ganz normal, daß gegen den volljährigen 19-jährigen ermittelt wird, wenn er einer Minderjährigem auf 'nem öffentlichen Parkplatz Fahrunterricht gibt und dabei auch noch was Schlimmes passiert. Wäre andersrum genauso.

Fahrlehrer? Wo?

Joe, Tuesday, 06.10.2009, 22:53 (vor 5928 Tagen) @ Tranquillo

Bei illegalen Fahrübungen verlor ein Mädchen die Kontrolle über den Wagen
und überrollte zwei Jugendliche welche angeblich auf dem Boden sitzen. Kurz
vor 23 Uhr Abends soll der Unfall auf dem Parkplatz des Freizeitparks
passiert sein. Dort bekam die 15 Jährige Fahrstunden von ihrem 19 Jährigen
Freund.

Fahrstunden kann nur ein zugelassener Fahrlehrer geben. Kein dahergelaufener >19jähriger Freund«. Und dann auch erst ab Alter 16,5 (früher 17,5). Korrekt formuliert also: Eine pubertierende Ische und ihr 19jähriger Macker haben unter Inkaufnahme von Personenschäden mit einem Kraftfahrzeug gespielt.

Gegen das zweifelsfrei strafmündige Mädel wird ein Verfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Diese wird unabhängig vom Ausgang des Verfahrens eine mindestens zweijährige Führerscheinsperre verhängen. Ein weiteres zu prüfendes Delikt ist natürlich die fahrlässige Körperverletzung. Der 19jährige bekommt ein Verfahren wegen Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG an den Hals. Wenn der 19jährige sich noch in der Probezeit befindet, geht es zum Aufbauseminar. Er wird außerdem 5.000 EUR an seine Kfz-Haftpflichtversicherung entrichten dürfen. Handelt es sich um eine Wiederholungstat, wird die Karre eingezogen.

Im Hinblick auf das Geschlechterthema wäre hier jetzt das Urteil abzuwarten und das Strafmaß der beiden zu vergleichen. Das StVG sieht nämlich für beide dasselbe, bei Madam kommt aber noch die Körperverletzung oben drauf.

Fahrlehrer? Wo?

bloke, Wednesday, 07.10.2009, 01:13 (vor 5928 Tagen) @ Joe

Im Hinblick auf das Geschlechterthema wäre hier jetzt das Urteil
abzuwarten und das Strafmaß der beiden zu vergleichen. Das StVG sieht
nämlich für beide dasselbe, bei Madam kommt aber noch die Körperverletzung
oben drauf.

Na, die Fahrlässige werden sie dem 19-Jährigen auch reindrücken. Ist eigentlich auch richtig so. Ich vermute nur, dass bei der Madam gar nichts passiert, und das wäre bei einem 15-jährigen Jungen anders.

Fahrlehrer? Wo?

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 07.10.2009, 01:22 (vor 5928 Tagen) @ bloke

Na, die Fahrlässige werden sie dem 19-Jährigen auch reindrücken. Ist
eigentlich auch richtig so. Ich vermute nur, dass bei der Madam gar nichts
passiert, und das wäre bei einem 15-jährigen Jungen anders.

Wahrscheinlich. Und mit Recht! Denn der Kerl hat sie, womöglich sogar mittels häuslicher Gewalt, mit einiger Wahrscheinlichkeit gezwungen.
Außerdem ist das Schwein pädophil; da erübrigen sich doch wohl ohnehin alle weiteren Fragen?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Fahrlehrer? Wo?

Joe, Wednesday, 07.10.2009, 13:12 (vor 5927 Tagen) @ bloke

Na, die Fahrlässige werden sie dem 19-Jährigen auch reindrücken. Ist
eigentlich auch richtig so.

Das ist strafrechtlich nicht möglich. Allerdings wird er die zivilrechtlichen Folgen voll zu tragen haben (Kfz-Versicherung Regreß), habe ich ja bereits geschrieben.

Ich vermute nur, dass bei der Madam gar nichts
passiert, und das wäre bei einem 15-jährigen Jungen anders.

Geschwätz. Warte doch einfach das Urteil ab.

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