Bei illegalen Fahrübungen verlor ein Mädchen die Kontrolle über den Wagen
und überrollte zwei Jugendliche welche angeblich auf dem Boden sitzen. Kurz
vor 23 Uhr Abends soll der Unfall auf dem Parkplatz des Freizeitparks
passiert sein. Dort bekam die 15 Jährige Fahrstunden von ihrem 19 Jährigen
Freund.
Fahrstunden kann nur ein zugelassener Fahrlehrer geben. Kein dahergelaufener >19jähriger Freund«. Und dann auch erst ab Alter 16,5 (früher 17,5). Korrekt formuliert also: Eine pubertierende Ische und ihr 19jähriger Macker haben unter Inkaufnahme von Personenschäden mit einem Kraftfahrzeug gespielt.
Gegen das zweifelsfrei strafmündige Mädel wird ein Verfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Diese wird unabhängig vom Ausgang des Verfahrens eine mindestens zweijährige Führerscheinsperre verhängen. Ein weiteres zu prüfendes Delikt ist natürlich die fahrlässige Körperverletzung. Der 19jährige bekommt ein Verfahren wegen Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG an den Hals. Wenn der 19jährige sich noch in der Probezeit befindet, geht es zum Aufbauseminar. Er wird außerdem 5.000 EUR an seine Kfz-Haftpflichtversicherung entrichten dürfen. Handelt es sich um eine Wiederholungstat, wird die Karre eingezogen.
Im Hinblick auf das Geschlechterthema wäre hier jetzt das Urteil abzuwarten und das Strafmaß der beiden zu vergleichen. Das StVG sieht nämlich für beide dasselbe, bei Madam kommt aber noch die Körperverletzung oben drauf.