Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindergeld nicht an Sorgerecht gebunden

Christine ⌂, Tuesday, 29.09.2009, 11:48 (vor 5935 Tagen)

BUNDESFINANZHOF

Ist ein Kind getrennt lebender Eltern auf eigenen Entschluss von dem Haushalt eines Elternteils in den Haushalt des anderen Elternteils umgezogen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der andere Elternteil - auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist - das Kind i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in seinen Haushalt aufgenommen und damit Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes hat, wenn das Kind seit mehr als drei Monaten dort lebt und eine Rückkehr in den Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils nicht von vornherein feststeht.
EStG § 64 Abs. 2 Satz 1

Urteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07

[..]Wesentlich interessanter ist aus meiner Sicht die Begründung der Klägerin, die dem Wechsel des Kindes in den Haushalt des Vaters nicht zugestimmt hatte und dieses einer Kindesentziehung gleichstellte. Dieser Ansicht ist der Bundesfinanzhof nicht gefolgt.

Mehr dazu http://femokratieblog.wgvdl.com/kindergeld-nicht-an-sorgerecht-gebunden/09-2009/

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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