Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stars auf Bewährung

Garfield, Friday, 25.09.2009, 12:22 (vor 5939 Tagen) @ Hemsut

Hallo Hemsut!

Zwei rechtliche Güter müssen im Fall Nadjas abgewogen werden: der Schutz der Privatsphäre einerseits - und andererseits das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, ob und wie ein Popstar und Teenie-Idol gegen das Gesetz verstoßen haben sollte.

Die wollen uns ernsthaft einreden, Ansteck-Naddel wäre nur verhaftet worden, damit die Öffentlichkeit erfährt, ob sie sich strafbar gemacht hat???

Das zweite Rechtsgut, das hier relevant ist, ist der Schutz der Öffentlichkeit vor einem Menschen, der weiß, daß er mit einer ansteckenden Krankheit infiziert ist, trotzdem aber keinerlei Vorkehrungen trifft, um andere Menschen vor Ansteckung zu schützen, sondern sogar ganz im Gegenteil anderen seine Infektion nicht nur verschweigt, sondern sie ganz bewußt dem Risiko einer Ansteckung aussetzt. Und der selbst, wenn er von den Behörden aufgefordert wird, dies zu unterlassen, stur so weitermacht und keinerlei Einsicht zeigt. So daß der Staatsanwaltschaft letztendlich zum Schutz der Öffentlichkeit keine andere Wahl bleibt als die Infektion dieses Menschen öffentlich bekannt zu geben.

Wieso wird dieser wesentliche Punkt in dem Artikel nicht angesprochen? (Nur eine rhetorische Frage...)

Freundliche Grüße
von Garfield


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