Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wahlempfehlung für den 27.09.2009: Partei des Deutschen Adels

roger, Wednesday, 23.09.2009, 19:46 (vor 5941 Tagen)

Beim Stöbern im Net gefunden. Wer aber glaubt, dies hier sei eine Satire...


Charta der Grundrechte des Adels


Präambel
Die Charta Grundrechte des Adels stellt die Rechte des Adels in den Mittelpunkt der Politik in Deutschland und in der Europäischen Union. Ihr Ziel ist die Gestaltung einer aristokratisch geführten Gesellschaft, in der nicht auf Kosten des Adels gelebt wird. Die Charta der Grundrechte des Adels soll die Rechte des Adels in diesem Sinne verwirklichen.

Artikel 1
Recht auf Würde

Die Würde von Adeligen ist unantastbar. Dieser Grundsatz hat Vorrang vor allen anderen.

Artikel 2
Recht auf Leben

(1) Jeder Adelige hat das Recht auf Leben.
(2) Kein Adeliger darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Artikel 3
Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit

(1) Jeder Adelige hat das Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit.
(...)

Artikel 4
Recht auf Frieden

(1) Jeder Adelige hat das Recht, in Frieden zu leben.
(...)

Artikel 5
Recht auf Freiheit

Jeder Adelige hat das Recht auf Freiheit.

Artikel 6
Recht auf persönliche Lebensgestaltung

(1) Jeder Adelige hat das Recht auf Achtung des Privatlebens, der Wohnung und seiner Kommunikation.
(2) Jeder Adelige hat das Recht auf Schutz und Selbstbestimmung personenbezogenen Daten.
(3) Jeder Adelige hat das Recht allein oder in Gemeinschaft zu leben.
(4) Jeder Adelige hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit.
(5) Jeder Adelige hat das Recht auf Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Artikel 7
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Jeder Adelige hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln, Interessensvertretungen und politische Parteien zu gründen bzw. ihnen beizutreten.

Artikel 8
Freiheit der Kunst und der Wissenschaft

(1) Kunst und Wissenschaft sind frei, solange sie nicht die Rechte und die Würde von Adeligen antasten.
(2) Forschung und Wissenschaft müssen sich an den Bedürfnissen des Adels orientieren.

Artikel 9
Recht auf Bildung

(1) Jeder Adelige hat das Recht auf Bildung, freie Berufswahl, berufliche Ausbildung und Weiterbildung.
(2) Die Bildungsinhalte müssen sich an den Bedürfnissen und der Geschichte des Adels orientieren.

Artikel 10
Recht auf Erwerbsarbeit und soziale Sicherheit

(1) Jeder Adelige hat das Recht auf existenzsichernde Erwerbsarbeit. Dieses Recht wird durch Arbeitszeitverkürzung ermöglicht.
(2) Jeder Adelige hat das Recht, jede Position auf allen Ebenen der Gesellschaft einzunehmen und bei entsprechender Eignung bevorzugt zu werden, solange Adelige dort unterrepräsentiert sind.
(3) Jeder Adelige hat als Arbeitnehmer das Recht auf würdige Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und auf Schutz vor ungerechtfertigter, willkürlicher Entlassung.
(4) Jeder Adelige hat als Arbeitnehmer das Recht auf Koalitionsfreiheit, Kollektivmaßnahmen und Streiks.
(5) Jeder Adelige hat als Arbeitnehmer das Recht auf Unterrichtung, Anhörung und Mitwirkung
(6) Jeder Adelige hat als Arbeitnehmer das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Erziehungszeiten.
(7) Jeder Adelige hat das Recht und die Freiheit, sich überall niederzulassen, Arbeit zu suchen und selbständig oder mit anderen zu arbeiten.
(8) Jeder Adelige, der keine existenzsichernde Erwerbsarbeit hat, hat das Recht auf existenzsichernde Grundsicherung, die ein Leben in Würde gewährleistet und die volle Teilhabe am politischen, sozialen und gesellschaftlichen Leben erlaubt.
(9) Jeder Adelige hat das Recht auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Versorgung durch Adelige.

Artikel 11
Recht auf unbelastete Umwelt

(1) Jeder Adelige hat das Recht auf unmittelbaren Zugang zu sauberer Luft, sauberem Trinkwasser und unbelasteten Lebensmitteln.
(2) Ausbeutung der Natur und Technologien, deren Folgen irreparabel sind, darf es nicht mehr geben.

Artikel 12
Recht auf Asyl und Niederlassung

(1) Jeder Adelige hat das Recht, sich überall in Europa niederzulassen.
(2) Jeder verfolgte Adelige hat das Recht auf Asyl.
(3) Abschiebungen oder Ausweisungen darf es nicht mehr geben..

Artikel 13
Wahlrecht und Besetzung der Parlamente

(1) Alle Adeligen in der Europäischen Union besitzen das aktive und passive Wahlrecht auf allen Ebenen, dort wo sie ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz haben.
(2) Das Europäische Parlament und alle anderen politischen Gremien und Organe müssen mehrheitlich mit Adeligen besetzt sein.
(3) Alle Adeligen, die ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in der Europäischen Union haben, haben das Recht, die Durchführung von Volksabstimmungen auf allen Ebenen zu verlangen.
(4) Alle Adeligen, die ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in Europa haben, haben das Recht, einen Europäischen Rat der Adeligen zu wählen, dessen Aufgabe es ist, alle Richtlinien, Grundsätze und Gesetze in Bezug auf die Charta der Grundrechte für den Adel in Europa zu überprüfen, zu empfehlen bzw. abzulehnen. Der Rat der Adeligen hat das Vetorecht.

Artikel 14
Recht auf wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

(1) Jeder Adelige hat das Petitionsrecht und das Recht, sich an den Europäischen Rat der Adeligen zu wenden.
(2) Jeder Adelige, dessen Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen
(3) Jeder Adelige hat ein Recht darauf, dass seine Angelegenheit von einem unabhängigen, unparteiischen, nur mit Adeligen besetzten und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und unverzüglich verhandelt wird.
(4) Jeder Adelige kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
(5) Jeder Adelige hat das Recht auf Prozesskostenhilfe, die den Zugang zu den Gerichten gewährleistet.
(6) Jeder Adelige, deren Rechte verletzt worden sind, hat das Recht auf Schadenersatz.

Artikel 15
Anwendungsbereich

(1) Die Charta der Grundrechte des Adels gilt für die Organe und Einrichtungen der Union.
(2) Die Charta der Grundrechte des Adels ist Bestandteil der Verfassung Europas.
(3) Bestehende Verträge (Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft, Vertrag von Maastricht und Amsterdam, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und die entsprechende Politik müssen der Charta der Grundrechte des Adels angepasst werden.

Beschlossen auf der Bundesversammlung der Adelspartei am 25. Mai 2003 auf Burg Clownstein.

Der historische Moment, hier, ach nee, hier:

Nichts kann so irrsinnig klingen, dass es eine Feministin nicht sagen würde.

gruß roger

--
fight sexism - fuck 12a GG

Alle Menschen gleich aber Frauen sind gleicher (kT)

Mirko, Wednesday, 23.09.2009, 20:05 (vor 5941 Tagen) @ roger

- kein Text -

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Was fürne Gruseltruppe auf dem Bild........kT

Cheffe, Wednesday, 23.09.2009, 20:15 (vor 5941 Tagen) @ roger

Der historische Moment,
hier,
ach nee, hier:

Nichts kann so irrsinnig klingen, dass es eine Feministin nicht sagen
würde.

gruß roger

Wieviele Bindestrich-Namen sind dabei?........kT

BesorgterVater, Wednesday, 23.09.2009, 21:54 (vor 5941 Tagen) @ Cheffe

- kein Text -

sexistisches Pack!

Willi, Wednesday, 23.09.2009, 22:45 (vor 5941 Tagen) @ roger

Jede Frau hat das Recht auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Versorgung durch Frauen.

Das hat was, und niemand würde ihnen eine Herz-OP vom leider NUR männlichen Herzspezialisten verweigern!

;-)
ODER?

sexistisches Pack!

Mustrum, Wednesday, 23.09.2009, 23:13 (vor 5941 Tagen) @ Willi

Jede Frau hat das Recht auf Gesundheitsvorsorge und medizinische
Versorgung durch Frauen.

Meinetwegen. Also nichts wie weg mit den ganzen patriarchalischen Erfindungen in der Medizin.

Sollen sie sich doch wieder gegenseitig heiligen PferdInnenmist in den Uterus schmieren.

Die Todesfälle bei z.B. der Geburt in Europa nahmen ja erst ab, nachdem man die bis dahin damit betrauten Frauen (Hebammen) mit ihren ungewaschenen Pfoten aus dem Metier verdrängt hatte.

Wahlempfehlung für den 27.09.2009: Partei des Deutschen Adels

Roslin, Thursday, 24.09.2009, 00:07 (vor 5941 Tagen) @ roger


Der historische Moment,
hier,
ach nee, hier:

Nichts kann so irrsinnig klingen, dass es eine Feministin nicht sagen
würde.

gruß roger

Mensch, Roger, Du bist grausam.

Von Artikel zu Artikel wuchs meine Begeisterung.
Kurz vor Erreichung der Klimax dann der Absturz in's Klimakterium.

Ich wollte schon die Forderung nach angemessener sozialstaatlicher Wohnbauförderung für aristokratisch-asozialen Wohnraum, den ich so sehr liebe, hinzufügen, ja mehr noch, ich stand kurz davor, mich selbst mit dem Schlachtruf "Fuck the french revolution, vive l'ancien régime!" in den Kampf für die gute Sache zu stürzen - völlig untypisch für mich, soviel emotionalisierte Distanzlosigkeit - und dann der Schock... das Foddo.

Aus der Traum von Ritterstolz und Aristokratentugend.
Statt dessen....Lesbenpauer am Küchentisch!

Resopal statt Oeben und Riesener.

Wieviel kann ein Mensch ertragen?

Ja, geht's noch?!

sexistisches Pack!

Donna Amaretta, Thursday, 24.09.2009, 00:36 (vor 5941 Tagen) @ Mustrum

Die Todesfälle bei z.B. der Geburt in Europa nahmen ja erst ab, nachdem
man die bis dahin damit betrauten Frauen (Hebammen) mit ihren ungewaschenen
Pfoten aus dem Metier verdrängt hatte.

? ? ?

Ich habe Auszüge aus dem Text über Doktor Semmelweis
und seine Entdeckungen bezüglich der Folgen ungewaschener Pfoten
aller möglichen Personen mal hierherkopiert.
Ganzer Text hier

Ignaz Semmelweis

Ignaz Philipp Semmelweis, (ungarisch: Semmelweisz Ignác Fülöp)
(* 1. Juli 1818 in Ofen, deutscher Name des Stadtteils Buda in Budapest;
† 13. August 1865 in Döbling bei Wien) war ein ungarischer Arzt im damaligen
Österreich-Ungarn. Er studierte an den Universitäten Pest und Wien Medizin
und erhielt 1844 seinen Doktorgrad an der Universität Wien.

Er erkannte die Ursache des Kindbettfiebers und führte als erster Hygienevorschriften
für Ärzte und Krankenhauspersonal ein. Seine Studie von 1847/48 gilt als erster
praktischer Fall von evidenzbasierter Medizin in Österreich.

Semmelweis, später Retter der Mütter genannt, wurde 1846 Assistenzarzt
in der geburtshilflichen Abteilung des von Kaiser Josef II. gegründeten
k.k. allgemeinen Krankenhauses in Wien.
Gefördert von namhaften Ärzten, wurde er Assistent des Professors Klein, Leiter der 1. geburtshilflichen Klinik, unter dessen Leitung die Mortalitätsrate zwischen 5 und 15 %
betrug, teilweise lag sie in Kliniken bei bis zu 30 %. Es war bekannt, dass in der Abteilung,
in der Ärzte und Medizinstudenten arbeiteten, die durch das Kindbettfieber bedingte
Sterblichkeit wesentlich höher lag als in der zweiten Abteilung, in der Hebammen-
schülerinnen ausgebildet wurden. Semmelweis wollte den Grund dafür herausfinden
und untersuchte die Mütter daher noch gründlicher.
Doch gerade durch diese Bemühungen stieg die Zahl der Todesfälle in seiner
Abteilung noch weiter an, sodass werdende Mütter sich schließlich weigerten,
in seine Abteilung verlegt zu werden. Nach seinen Tagebuchaufzeichnungen
starben in der gesamten Klinik 36 von 208 Müttern an Kindbettfieber.
(...)
Erst als der mit ihm befreundete Gerichtsmediziner Jakob Kolletschka (1803–1847)
während einer Leichensektion von einem Studenten mit dem Skalpell verletzt wurde
und wenige Tage später an einer Blutvergiftung verstarb – einer Krankheit, die einen
ähnlichen Verlauf zeigte wie das Kindbettfieber –, glaubte Semmelweis, die Ursache
für die Erkrankung benennen zu können:

Die Medizinstudenten führten täglich klinische Sektionen an den Leichen der Patientinnen
durch, die zuvor am Kindbettfieber verstorben waren.
Mit ungewaschenen und nicht desinfizierten Händen untersuchten sie zwischendurch
Frauen während der Entbindung und übertrugen dabei infektiöses Material.
Die eigentliche Ursache der Infektion – die Übertragung von Bakterien, die normalerweise massenhaft auf den Händen vorhanden sind – war damals noch nicht bekannt .
Die Hebammenschülerinnen an der zweiten Abteilung hingegen kamen nicht mit
Leichen in Berührung und führten auch keine vaginalen Untersuchungen durch.
Semmelweis wies seine Studenten daher an, nach Leichensektionen die Hände
und Instrumente mit Chlorkalk zu desinfizieren – wie sich herausstellte,
eine wirkungsvolle Maßnahme, da die Sterblichkeitsrate von 12,3 % auf 2 bis 3 % sank.
(...)...Hände vor jeder Untersuchung zu desinfizieren seien. Dadurch gelang es ihm,
1848 die Sterblichkeitsrate auf 1,3 % zu senken,
ein Wert, der sogar geringfügig unter dem der zweiten Krankenhausabteilung
mit Hebammen lag.

Diese Entdeckung von Semmelweis bewies, dass die behandelnden Ärzte eine Mitschuld
am Tod vieler Mütter trugen. Einige Ärzte veranlasste dies dazu, sich das Leben zu nehmen,
da sie diese Schuld nicht ertrugen.
Andere Mediziner feindeten Semmelweis stark an, da es ihrem Selbstbild widersprach,
als Heilkundige schuld am Leiden ihrer Patienten zu sein.
Trotz dieses Erfolgs wurden die Arbeiten von Semmelweis lange Zeit nicht anerkannt.
Seine Studenten hielten Sauberkeit schlicht für unnötig, und viele Ärzte wollten noch
immer nicht wahrhaben, dass sie selbst die Verursacher jener Krankheit waren,
die sie eigentlich heilen wollten.
Eine Verlängerung seiner Assistenzarzttätigkeit wurde ihm verwehrt,
im März 1849 schied er aus dem Dienst.(...)

Nur wenige Ärzte unterstützten ihn, da Hygiene als Zeitverschwendung und
unvereinbar mit den damals geltenden Theorien über Krankheitsursachen angesehen
wurde.
Semmelweis antwortete mit spitzer Feder in offenen Briefen an führende Professoren
der Geburtshilfe. Solche harschen Worte stießen auf Gegenwehr und waren wenig
geeignet, für seine Theorie einzunehmen.
"Ich trage in mir das Bewusstsein, dass seit dem Jahre 1847 Tausende und Tausende von Wöchnerinnen und Säuglingen gestorben sind, welche nicht gestorben wären,
wenn ich nicht geschwiegen, sondern jedem Irrtum, welcher über Puerperal-Fieber
verbreitet wurde, die nötige Zurechtweisung hätte Teil werden lassen […].
Das Morden muss aufhören(...)"

Semmelweis erkrankte psychisch und wurde im Juli 1865 ohne Diagnose
von drei Ärztekollegen in die Irrenanstalt Döbling bei Wien eingeliefert.
Einigen Quellen zufolge soll Semmelweis' Einlieferung in die Irrenanstalt auf eine Intrige zurückzuführen sein. 1862 hatte er in einem offenen Brief an die Ärzteschaft gedroht,
die geburtshelfenden Ärzte öffentlich als Mörder anzuprangern, da sie seine
Hygienevorschriften immer noch nicht anwendeten.[1]
Am 13. August 1865, zwei Wochen nach seiner Einweisung, starb er mit 47 Jahren infolge
einer kleinen Verletzung, die er sich bei einem Kampf mit dem Anstaltspersonal zugezogen
hatte, an einer Blutvergiftung. Anderen Berichten zufolge soll er auf dem Anstaltshof von
Pflegern erschlagen worden sein. In seiner Aktennotiz wird Gehirnlähmung als sein
Sterbegrund genannt.
________________________________________________________________________________
Armer Kerl...
Das muß schlimm sein, die Wahrheit zu wissen und dann noch angefeindet zu werden.

LG Donna Amaretta

Wahlempfehlung für den 27.09.2009: Partei des Deutschen Adels

roger, Thursday, 24.09.2009, 01:11 (vor 5941 Tagen) @ Roslin

Aus der Traum von Ritterstolz und Aristokratentugend.
Statt dessen....Lesbenpauer am Küchentisch!

Resopal
statt
Oeben und Riesener.

Wieviel kann ein Mensch ertragen?

Ja, geht's noch?!

Dein Enthusiasmus ist nachvollziehbar. Auch mir zitterten die Finger beim Abtippen dieser Sprachkleinodien aus (lau)warmem Frauenmund – Kaum das Mann sich traute, Zimmer-Bradley von der Mumu wieder auf die Füße zu stellen.

Doch wo wir gerade bei mumu-land sind, möchte ich deine Aufmerksamkeit auf den Artikel 8 lenken.

Artikel 8
Freiheit der Kunst und der Wissenschaft

(1) Kunst und Wissenschaft sind frei, solange sie nicht die Rechte und die Würde der Frauen antasten.
(2) Forschung und Wissenschaft müssen sich an den Bedürfnissen von Frauen orientieren.

Und da wir wissen, wer in diesem Land die Deutungshoheit über das beansprucht, was eben diese die Würde und die Bedürfnisse von Frauen nennen, kann Mann sich ungefähr vorstellen, welche Auswirkungen das auf Kunst und Wissenschaft haben könnte – so man sie denn gewähren ließe. Spätestens dann, wenn nach dem erklärten Willen der SPD irgendwann einmal der paradiesische Endzustand erreicht sein sollte, wo die "männliche Gesellschaft" endlich, endlich überwunden und durch die "menschliche Gesellschaft" ersetzt worden ist.

Stellt sich die Frage: Wer wird dann das Paradies bewachen? Wer sorgt für die Einhaltung welcher Regeln? Welche Sanktionen soll/muss es geben und für wen sollen diese gelten? Und last but not least: Wer macht die Arbeit im mumu-land?

Eppler, Du seniler SPD-Schmachtlappen!

gruß roger

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fight sexism - fuck 12a GG

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