Wahlempfehlung für den 27.09.2009: Partei des Deutschen Adels
Beim Stöbern im Net gefunden. Wer aber glaubt, dies hier sei eine Satire...
Charta der Grundrechte des Adels
Präambel
Die Charta Grundrechte des Adels stellt die Rechte des Adels in den Mittelpunkt der Politik in Deutschland und in der Europäischen Union. Ihr Ziel ist die Gestaltung einer aristokratisch geführten Gesellschaft, in der nicht auf Kosten des Adels gelebt wird. Die Charta der Grundrechte des Adels soll die Rechte des Adels in diesem Sinne verwirklichen.
Artikel 1
Recht auf Würde
Die Würde von Adeligen ist unantastbar. Dieser Grundsatz hat Vorrang vor allen anderen.
Artikel 2
Recht auf Leben
(1) Jeder Adelige hat das Recht auf Leben.
(2) Kein Adeliger darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Artikel 3
Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit
(1) Jeder Adelige hat das Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit.
(...)
Artikel 4
Recht auf Frieden
(1) Jeder Adelige hat das Recht, in Frieden zu leben.
(...)
Artikel 5
Recht auf Freiheit
Jeder Adelige hat das Recht auf Freiheit.
Artikel 6
Recht auf persönliche Lebensgestaltung
(1) Jeder Adelige hat das Recht auf Achtung des Privatlebens, der Wohnung und seiner Kommunikation.
(2) Jeder Adelige hat das Recht auf Schutz und Selbstbestimmung personenbezogenen Daten.
(3) Jeder Adelige hat das Recht allein oder in Gemeinschaft zu leben.
(4) Jeder Adelige hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit.
(5) Jeder Adelige hat das Recht auf Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Artikel 7
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Jeder Adelige hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln, Interessensvertretungen und politische Parteien zu gründen bzw. ihnen beizutreten.
Artikel 8
Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
(1) Kunst und Wissenschaft sind frei, solange sie nicht die Rechte und die Würde von Adeligen antasten.
(2) Forschung und Wissenschaft müssen sich an den Bedürfnissen des Adels orientieren.
Artikel 9
Recht auf Bildung
(1) Jeder Adelige hat das Recht auf Bildung, freie Berufswahl, berufliche Ausbildung und Weiterbildung.
(2) Die Bildungsinhalte müssen sich an den Bedürfnissen und der Geschichte des Adels orientieren.
Artikel 10
Recht auf Erwerbsarbeit und soziale Sicherheit
(1) Jeder Adelige hat das Recht auf existenzsichernde Erwerbsarbeit. Dieses Recht wird durch Arbeitszeitverkürzung ermöglicht.
(2) Jeder Adelige hat das Recht, jede Position auf allen Ebenen der Gesellschaft einzunehmen und bei entsprechender Eignung bevorzugt zu werden, solange Adelige dort unterrepräsentiert sind.
(3) Jeder Adelige hat als Arbeitnehmer das Recht auf würdige Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und auf Schutz vor ungerechtfertigter, willkürlicher Entlassung.
(4) Jeder Adelige hat als Arbeitnehmer das Recht auf Koalitionsfreiheit, Kollektivmaßnahmen und Streiks.
(5) Jeder Adelige hat als Arbeitnehmer das Recht auf Unterrichtung, Anhörung und Mitwirkung
(6) Jeder Adelige hat als Arbeitnehmer das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Erziehungszeiten.
(7) Jeder Adelige hat das Recht und die Freiheit, sich überall niederzulassen, Arbeit zu suchen und selbständig oder mit anderen zu arbeiten.
(8) Jeder Adelige, der keine existenzsichernde Erwerbsarbeit hat, hat das Recht auf existenzsichernde Grundsicherung, die ein Leben in Würde gewährleistet und die volle Teilhabe am politischen, sozialen und gesellschaftlichen Leben erlaubt.
(9) Jeder Adelige hat das Recht auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Versorgung durch Adelige.
Artikel 11
Recht auf unbelastete Umwelt
(1) Jeder Adelige hat das Recht auf unmittelbaren Zugang zu sauberer Luft, sauberem Trinkwasser und unbelasteten Lebensmitteln.
(2) Ausbeutung der Natur und Technologien, deren Folgen irreparabel sind, darf es nicht mehr geben.
Artikel 12
Recht auf Asyl und Niederlassung
(1) Jeder Adelige hat das Recht, sich überall in Europa niederzulassen.
(2) Jeder verfolgte Adelige hat das Recht auf Asyl.
(3) Abschiebungen oder Ausweisungen darf es nicht mehr geben..
Artikel 13
Wahlrecht und Besetzung der Parlamente
(1) Alle Adeligen in der Europäischen Union besitzen das aktive und passive Wahlrecht auf allen Ebenen, dort wo sie ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz haben.
(2) Das Europäische Parlament und alle anderen politischen Gremien und Organe müssen mehrheitlich mit Adeligen besetzt sein.
(3) Alle Adeligen, die ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in der Europäischen Union haben, haben das Recht, die Durchführung von Volksabstimmungen auf allen Ebenen zu verlangen.
(4) Alle Adeligen, die ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in Europa haben, haben das Recht, einen Europäischen Rat der Adeligen zu wählen, dessen Aufgabe es ist, alle Richtlinien, Grundsätze und Gesetze in Bezug auf die Charta der Grundrechte für den Adel in Europa zu überprüfen, zu empfehlen bzw. abzulehnen. Der Rat der Adeligen hat das Vetorecht.
Artikel 14
Recht auf wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
(1) Jeder Adelige hat das Petitionsrecht und das Recht, sich an den Europäischen Rat der Adeligen zu wenden.
(2) Jeder Adelige, dessen Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen
(3) Jeder Adelige hat ein Recht darauf, dass seine Angelegenheit von einem unabhängigen, unparteiischen, nur mit Adeligen besetzten und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und unverzüglich verhandelt wird.
(4) Jeder Adelige kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
(5) Jeder Adelige hat das Recht auf Prozesskostenhilfe, die den Zugang zu den Gerichten gewährleistet.
(6) Jeder Adelige, deren Rechte verletzt worden sind, hat das Recht auf Schadenersatz.
Artikel 15
Anwendungsbereich
(1) Die Charta der Grundrechte des Adels gilt für die Organe und Einrichtungen der Union.
(2) Die Charta der Grundrechte des Adels ist Bestandteil der Verfassung Europas.
(3) Bestehende Verträge (Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft, Vertrag von Maastricht und Amsterdam, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und die entsprechende Politik müssen der Charta der Grundrechte des Adels angepasst werden.
Beschlossen auf der Bundesversammlung der Adelspartei am 25. Mai 2003 auf Burg Clownstein.
Der historische Moment, hier, ach nee, hier:
Nichts kann so irrsinnig klingen, dass es eine Feministin nicht sagen würde.
gruß roger
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fight sexism - fuck 12a GG