Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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JA & §1612a(3) & Unterhalt ab 18-- Wichtige Frage um Hilfe!!!

Abgezockter, Tuesday, 22.09.2009, 22:51 (vor 5941 Tagen) @ Dummfrager_heute

Liebe Leute,
kennt sich jemand aus im Unterhaltsrecht?
Situation:
Kind wird 18, am 18. des Monats Dezember.
Beistandschaft Jugendamt behauptet, Betreungsunterhalt Mutter läuft bis
17. 12, ergo zahlt Vater bis 17. 12 biseherigen Unterhalt.
Hintergrundinfo: Kind in Ausbildung, Anrechnung der AVG würde Zahlbetrag
auf Null drücken.
Laut §1612a Absatz 3 wird die nächste Alterstufe mit "Beginn des Monats"
fällig, in dem das Kind die höhere Altersstufe erreicht, und wurde bisher
bei jeder Erhöhung pünktlich ab dem 1. eingefordert. Was Tun?
Wird die Mutter am 1. oder am 18 Barunterhaltspflichtig? Wird hier nicht
mit
2 Maßstäben gemessen?
Bitte dringend um Rat, ich weiss, hier ist nicht Doktor Sommer von Bravo,
ich frage trotzdem.

Mir ist das auch passiert, meine Ex wollte mehr Geld, weil das Kind 18 wurde, und die Düsseldorfer Tabelle doch steigen täte.

Sie wird dann unterhaltsfplichtig, anteilig ihrem Einkommen und deinem. Weil das Kind ist ja volljährig ist, und da gibts nichts mehr zu erziehen!

Aber ob es direkt an dem Monat passiert, weiß ich nicht mehr. Es ist ja auch egal, angesichts der Jahrzehnte-Unterhalt. Das macht ja an der Gesamtsumme nur ein paar Euro aus.

In meinem konkreten Fall bekam das Kind von mir dann 250 Euro weniger, anstelle mehr, wie es sich die EX gewünscht hätte.

Die war sauer. Kannste glauben. Und ohne ihre Mehr-Forderung wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen mich schlau zu machen.

Gut, dass sie so schön unersättlich war.


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