JA & §1612a(3) & Unterhalt ab 18-- Wichtige Frage um Hilfe!!!
Liebe Leute,
kennt sich jemand aus im Unterhaltsrecht?
Situation:
Kind wird 18, am 18. des Monats Dezember.
Beistandschaft Jugendamt behauptet, Betreungsunterhalt Mutter läuft bis 17. 12, ergo zahlt Vater bis 17. 12 biseherigen Unterhalt.
Hintergrundinfo: Kind in Ausbildung, Anrechnung der AVG würde Zahlbetrag auf Null drücken.
Laut §1612a Absatz 3 wird die nächste Alterstufe mit "Beginn des Monats" fällig, in dem das Kind die höhere Altersstufe erreicht, und wurde bisher bei jeder Erhöhung pünktlich ab dem 1. eingefordert. Was Tun?
Wird die Mutter am 1. oder am 18 Barunterhaltspflichtig? Wird hier nicht mit
2 Maßstäben gemessen?
Bitte dringend um Rat, ich weiss, hier ist nicht Doktor Sommer von Bravo, ich frage trotzdem.