Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hereinspaziert, meine Herren, macht alle mit: Die staatliche Rentenlotterie!

Zeitgenosse, Monday, 21.09.2009, 18:47 (vor 5942 Tagen) @ Tom

Verbesserungsvorschläge? Wie würdet Ihr das Rentensystem gestalten?

Privat:

Es gibt keine gesetzliche Rentenversichung mit Zwangsbeiträgen.

Der Arbeitnehmer erhält den RV-Beitrag des Arbeitsgebers ausgezahlt, was de facto einer Anhebung der Löhne um einen gewissen Prozentsatz entspricht.

Der Arbeitnehmer spart aus seinem Lohnentgelt eine bestimmten Betrag nach eigenem Ermessen und bei einer Anlageform nach eigenenm Ermessen ein und bildet so Kapital.

Es gibt kein gesetzlich fixiertes Renteneintrittsalter. Der Arbeitnehmer kann die Erwerbstätigkeit einstellen und seinen gebildeten Kapitalstock angreifen zu dem Zeitpunkt seines Ermessens. Es liegt ebenfalls in seinem Ermessen, wie schnell oder langsam er ihn abbaut.

Ist der Kapitalstock zum Todeszeitpunkt noch nicht aufgebracht, geht er an die Erben über.

Ist der Kapitalstock vor dem Todeszeitpunkt aufgebracht, besteht nach Maßgabe der Mindestsicherungssysteme Arbeitspflicht, ggf. Anspruch auf Sozialhilfe.

Gruß

Zeitgenosse


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