Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ohne Präzedenzfall: Mein Kind muß seinen Vormund selbst bezahlen.

T.R.E.Lentze, Thursday, 17.09.2009, 07:29 (vor 5947 Tagen)

Die Vergütung, die der Vormündin meines Jungen (11) zusteht, hat aus dessen Vermögen zu erfolgen. Dies hat das Landgericht Bonn (4 T 322/09 LG) kürzlich beschlossen. Bei dem Vermögen handelt es sich um einen Erbteil meiner Mutter, das diese ihrem Enkel, meinem Sohn, vermacht hat, damit er später daraus seine Ausbildung mitfinanzieren kann.

Die Vormündin hatte zugunsten meines Sohnes gegen einen vorangegangenen Beschluß des Amtsgerichts sofortige Beschwerde eingelegt. Diese ist aber nun zurückgewiesen worden.

In seiner Urteilsbegründung führt das Landgericht aus, daß es für den Betroffenen - meinen Sohn - "äußerst wichtig" sei, daß sich jemand um seine Angelegenheiten kümmere. Und dies ungeachtet der Folgen!

Wörtlich:

"Dass dies später dazu führen kann, dass der Betroffene für eine evtl. Ausbildung, die z.Z. noch nicht absehbar ist, staatliche Hilfe wird in Anspruch nehmen müssen [...], steht auf einem anderen Blatt."

Weiter unten heißt es dann:

"Wenn die Eltern in Zukunft etwas mehr Koordinations- und Kooperationsbereitschaft an den Tag legen, besteht nach Auffassung der Kammer auch die Chance, dass sich die Kosten [...] [für die Vormundschaft] reduzieren könnten."

Im Klartext: Wenn die Eltern nicht können oder nicht wollen (oder das Familiengericht nicht entscheiden will), dann wird eben das Kind in die Pflicht genommen.


Wie aber kam es überhaupt zur Vormundschaft?

Die afrikanische, analphabetische Mutter hatte über eine Rechtsanwältin insgesamt drei - zum Glück vergebliche - Anläufe unternommen, das alleinige Sorgerecht zu erlangen.

Da es nicht so aussah, daß sie damit irgendwann einmal aufhören werde, anderseits aber das Gericht eine Entscheidung scheute, stellte uns die Richterin vor die Alternative: "Entweder ich gebe das Kind in eine Pflegefamilie, oder Sie akzeptieren beide die Übertragung des Sorgerechts auf einen Vormund."

Man beachte: Das Kind ist völlig gesund, und zumindest der Vater ist voll erziehungsfähig! Aber einer streitsüchtigen Mutter das Sorgerecht zu entziehen, ist in Deutschland kaum möglich - anscheinend schon gar nicht, wenn die Mutter schwarz und geistig behindert, also mehrfach "benachteiligt" ist.

Immerhin macht die Vormündin ihre Aufgabe gut. Die Mutter kann nicht mehr, wie sie will. Der Junge entwickelt sich jetzt gut. Das ist die zweitbeste, und insofern eine akzeptable Lösung.


Das Kind als Waffe.

In einer Besprechung, die wir Eltern mit der Vormündin gestern hatten, richtete ich an die Mutter die Frage, ob wir nicht gemeinsam etwas tun könnten, um die - finanziell kindes-schädliche - Vormundschaft überflüssig zu machen. Auf diese Möglichkeit hatte ja, nicht ganz zu Unrecht, auch das Landgericht hingewiesen.

Die Mutter reagierte darauf radikal ablehnend, teils mit heftigen Schuldvorwürfen gegen mich, teils mit bösartigen Sarkasmen. Die Lage unseres Kindes war ihr erkennbar völlig gleichgültig.

Hier nun war es geradezu erschreckend für mich, zu erleben, wie auch die Vormündin dazu tendierte, das Kind als Waffe einzusetzen. Auf meine Ankündigung nämlich, daß ich, falls die Mutter nicht endlich bereit sei, für die Ernährung unseres Sohnes bei mir beizutragen, ich mit ihm ins Rathaus gehe werde, um Essen für ihn zu erbitten, drohte sie mit Kindes-Entzug.

Zwar nahm sie die Drohung dann wieder zurück, doch möglicherweise nur, weil ich nachdrücklichst betonte, daß ich auf keine Weise erpreßbar sei. Sie bestätigte mir nämlich, daß sie mir das glaube.


Die Schutzbehauptung des Elternstreits.

Zurecht hatte der letzte der gerichtlich beauftragten Gutachter festgestellt, daß die Eltern, solange sie Afrika lebten, keine ernsthaften familiären Probleme hatten. Er hat aber die folgende Frage nicht gestellt: Woran liegt, daß sich das in Deutschland schlagartig änderte?

Ich erklärte den beiden Frauen nun, daß ich nicht die Mutter, sondern unser Rechtssystem dafür verantwortlich mache. In Afrika ist nämlich der Kindesentzug für Mütter nicht lohnend.

Darauf die Vormündin: "Frau XX hat nur ihre Rechte wahrgenommen." Und weiter: "Sie müssen sich ja nicht streiten."

Dies ist eine Behauptung, die mich wirklich ärgert. Es ist die übliche Schutzbehauptung der Kriegs-Profiteure. Üblicherweise gibt es einen Täter (männlich) und ein Opfer (weiblich). Ist aber das tatsächliche Machtverhältnis einmal absolut durchsichtig - d.h. wehrt sich der Vater nach Kräften, um das Schlimmste fürs Kind zu verhüten -, dann heißt es, sie würden "miteinander" streiten, und folglich muß das Kind einen Vormund bezahlen oder der Steuerzahler eine Pflegefamilie.

Väter, wehrt euch!

Mütter haben nicht nur die 100%ige Alleinschuld für Millionen pränatal - und ohne medizinische Indikation - getöteter Kinder. Das sind seit der Gesetzesänderung mehr Tote als die Bombenopfer beider Weltkriege. Sie sind auch beteiligt daran, daß Kinder immer seltener gezeugt werden, weil immer weniger Väter bereit sind, sich verhöhnen und ruinieren zu lassen.

Letztlich aber ist es unsere Gynokratie, welche Müttern den Handlungsspielraum gibt, sich auf Kosten unserer Kinder zu "entfalten". Denn der Mensch ist nur so gut wie das Recht, dem er unterstellt ist. Das galt für den Nationalsozialismus, und das gilt ebenso für die jetzige Gynokratie.


Brauchen wir ein Äquivalent der Nürnberger Prozesse?

Einige Männerrechtler fordern für die Zukunft eine radikale "Ent-Femifizierung" gemäß dem Vorbild der "Ent-Nazifizierung". Listen aller kindes-verderblichen Entscheidungsträger, darunter Richter und Rechtsanwälte, sollten jetzt schon sorgfältig geführt werden.

Ich kann mich der Plausibilität dieses Gedankens nicht ganz verschließen. Ist denn eine Mutter gezwungen, "ihre Rechte" zu nutzen? Mußten denn die verurteilten Kriegsverbrecher wirklich töten? Ja, sagten sie. Sie standen unter Befehl.

Mütter aber stehen nicht unter Befehl, wenn sie unsere Zukunft untergraben. Jede einzelne von ihnen hätte straflos "nein" sagen können, als sie vor der Versuchung stand, "ihr Recht" wahrzunehmen.

Die eigentliche Verantwortung aber tragen die Versucher, seien sie beamtet oder freiberuflich.


Übrigens:

Noch ist die endgültige Entscheidung in obiger Sache nicht gefallen. Die Kammer läßt die weitere sofortige Beschwerde zu,

"da die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage eine Klärung fordert und - soweit ersichtlich - obergerichtliche Entscheidungen hierzu bisher nicht vorliegen."

Student

VäterWiderstand


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