Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Michael Baleanu, Tuesday, 12.09.2006, 11:42 (vor 7026 Tagen)
Bitte unterstützen Sie die Lobby-losen Scheidungsopfer!
Der Wunsch eines unterhaltspflichtigen Vaters, ein Gespräch mit seinen am "Parental Alienation Syndrom" (PAS) leidenden Söhnen zu führen, endete in einem über zwei Jahre andauerndem Justiz-Krimi. Dies nur deshalb, weil die gegnerische "Fachanwältin für Familienrecht" Geld sehen wollte. Geld für bereits vorausbezahlte Leistungen - also Geld für Nichts!
Dies ist nur ein Beispiel in der langen Liste von Scheidungs- und Schei-dungsfolgesachen, die sich tagtäglich in deutschen Gerichten abspielen. In der Tat schaffen es einige wenige Anwälte im Schutze des Rechtsberatungsgesetzes (RBGs), einen Keil mitten durch Millionen von Familien und damit zwischen den Generationen zu treiben.
Dieser Zustand wäre niemals Realität geworden, wenn die Möglichkeit bereits früher bestanden hätte, dass Selbsthilfegruppen Scheidungsfamilien rechts-beratend zur Seite gestanden hätten. In diesem Fall hätte das sogenannte "Cochemer Modell" längst Einzug in die deutschen Gerichtssäle finden können.
Der betroffene Vater hat sich nun an den Deutschen Bundestag gewandt mit der Bitte, dass ein Teil des herrschenden Missstands abgeschafft werden soll. Es handelt sich dabei um die Abschaffung des im Jahre 1935 eingeführten RBGs. Durch die neuerdings eingeführte Möglichkeit zu einer Online-Petition wurde erreicht, dass man ein "persönliches" Anliegen sozusagen zum Referendum machen kann.***
Viele Scheidungsopfer und hier vor allem -kinder wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mithelfen würden dafür zu sorgen, dass die Ursachen des Prinzips "divide et impera" im Familienrecht abgeschafft werden könnten. Durch Unterzeichnen der Petition sowie der Bekanntgabe des Links und dem Aufruf zum Mitzeichnen unterstützen Sie die Abschaffung dieses Missstandes tatkräftig.
In diesem Sinne wird die Abschaffung des RBGs den Kampf zwischen den Geschlechtern überflüssig machen! Als Folge davon könnte man endlich im 3. Jahrtausend dazu übergehen, sich dem "Partneriat" zu widmen, wodurch das Patriarchat und Matriarchat der Vergangenheit angehören dürften.
Last but not least, kann es nicht sein, dass in einem demokratischen Staat wie Deutschland, bereits ein Tipp oder Ratschlag an einen Mitmenschen unter Strafe gestellt werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Phys./Dipl.-Ing.
Michael Baleanu
Erdinger Str. 30A
85356 Freising
*** Die Petition finden Sie unter:
[itc.napier.ac.uk]
Die Erklärung dafür, dass es sich um einen Server in Großbritannien handelt:
[www.bundestag.de]
Da steht: "Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten öffentliche Petition von International Teledemocracy Centre an der Napier Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt."
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Garfield, Tuesday, 12.09.2006, 15:59 (vor 7026 Tagen) @ Michael Baleanu
Hallo Michael!
Es wäre hilfreich, den direkten Link zur Petition anzugeben. Ich würde sie gern unterzeichnen, aber nachdem ich mich auf dieser Chaos-Seite zum dritten Mal im Kreis gedreht habe, ohne dabei mal zu irgendeiner Petitionsliste zu gelangen (selbst Links zur Petitionsliste führten zu keiner einzigen Petition - ich frage mich mittlerweile, ob das bewußt so eingerichtet wurde), mußte ich aus Zeitmangel leider aufgeben. 
Freundliche Grüße
von Garfield
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Dirk, Tuesday, 12.09.2006, 16:10 (vor 7026 Tagen) @ Garfield
Hallo Michael!
Es wäre hilfreich, den direkten Link zur Petition anzugeben. Ich würde sie
gern unterzeichnen, aber nachdem ich mich auf dieser Chaos-Seite zum
dritten Mal im Kreis gedreht habe, ohne dabei mal zu irgendeiner
Petitionsliste zu gelangen (selbst Links zur Petitionsliste führten zu
keiner einzigen Petition - ich frage mich mittlerweile, ob das bewußt so
eingerichtet wurde), mußte ich aus Zeitmangel leider aufgeben.Freundliche Grüße
von Garfield
Bittesehr: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp
Dirk.
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Garfield, Tuesday, 12.09.2006, 19:25 (vor 7026 Tagen) @ Dirk
Hallo Dirk!
Dankeschön!
Freundliche Grüße
von Garfield
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
susu, Tuesday, 12.09.2006, 16:17 (vor 7026 Tagen) @ Michael Baleanu
Last but not least, kann es nicht sein, dass in einem demokratischen Staat
wie Deutschland, bereits ein Tipp oder Ratschlag an einen Mitmenschen unter
Strafe gestellt werden darf.
Ist er doch gar nicht. Das Gesetz um das es geht stellt die Gewerbmäßgie (!) Rechtsberatung ohne Entsprechende Erlaubnis unter Strafe. Das bedeutet das ich nicht einfach hingehen und eine Kanzlei aufmachen kann. Ich kann trotzdem Tips oder Ratschläge verteilen, nur eben nicht entgeltlich, oder mit der falschen Erklärung ich sei Anwalt oder Notar oder Insolvenzverwalter oder... Bin ich nämlich nicht. Die Petition zeigt auch warum das so ist: Will man sich von Leuten beraten lassen, die die Gesetzestexte nicht verstehen?
susu
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/aktuell.html
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Rainer
, Tuesday, 12.09.2006, 17:08 (vor 7026 Tagen) @ susu
Hallo
Ist er doch gar nicht. Das Gesetz um das es geht stellt die Gewerbmäßgie
(!) Rechtsberatung ohne Entsprechende Erlaubnis unter Strafe. Das bedeutet
Die "geschäftsmäßige" Rechtsberatung ist verboten.
Rainer
--
![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
susu, Wednesday, 13.09.2006, 01:38 (vor 7025 Tagen) @ Rainer
Hallo
Ist er doch gar nicht. Das Gesetz um das es geht stellt die
Gewerbmäßgie
(!) Rechtsberatung ohne Entsprechende Erlaubnis unter Strafe. Das
bedeutet
Die "geschäftsmäßige" Rechtsberatung ist verboten.
Du hast recht. Wobei geschäftsmäßig je nach Rechtsauslegung das gleiche bedeutet (mit Gewinnabsicht), aber auch eine dauerhaft Institutionalisierte Form der kostenlosen Beratung beinhanltet (wenn ich den Juristensprech dazu richtig verstehe).
Oder wie es ein Kommentar, den ich gefunden habe sagt: Nicht geschäftsmäßig handelt wer "nur gelegentlich aus Gefälligkeit unter besonderen Umständen unentgeltlich einen Rechtsrat erteilt".
susu
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Rainer
, Wednesday, 13.09.2006, 02:30 (vor 7025 Tagen) @ susu
Hallo
Oder wie es ein Kommentar, den ich gefunden habe sagt: Nicht
geschäftsmäßig handelt wer "nur gelegentlich aus Gefälligkeit unter
besonderen Umständen unentgeltlich einen Rechtsrat erteilt".
Auf deutsch: In unserem Recht ist "geschäftsmäßig" nicht deffiniert. Es ist ein Gummibegriff, den jeder Richter auslegen kann wie er will.
Der Sinn dieses Nazigesetzes war es jeden beliebigen verurteilen zu können, der nicht "systemkompatibel" war. Deshalb auch solche Gummibegriffe.
Rainer
--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Michael Baleanu, Tuesday, 12.09.2006, 22:36 (vor 7025 Tagen) @ susu
Will man sich von Leuten beraten lassen, die die Gesetzestexte nicht verstehen?>
Wenn Sie sicher sind, dass Ihr, Sie beratender RA nicht nur auf die Höhe des Streitwertes schielt, dann sind Sie eine glückliche Person. Ich würde Ihnen die Diskussionsseite der Petition empfehlen. Da wurden und werden genügend Argumente ausgetauscht.
Einfachstes Gegenargument zu Ihrer Frage: Sie lassen es vermutlich bedenkenlos zu, dass Schüler oder Studenten Ihren Kindern Nachhilfeunterricht geben. Haben Sie jemals danach gefragt ob die, die Schulbücher verstehen? Wieso dürfen Schüler und Studenten straffrei dies tun? Warum gibt es das doppelte Monopol bei Rechtsanwälten? Keine Rechtsberatung und keine Vertretung vor Gericht ohne RA? Sollen wir bei Lehrer Ähnliches einfordern? Sind noch weitere Berufszweige interessiert daran?
Herzliche Grüße
Michael Baleanu
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
susu, Wednesday, 13.09.2006, 02:06 (vor 7025 Tagen) @ Michael Baleanu
Wenn Sie sicher sind, dass Ihr, Sie beratender RA nicht nur auf die Höhe
des Streitwertes schielt, dann sind Sie eine glückliche Person. Ich würde
Ihnen die Diskussionsseite der Petition empfehlen. Da wurden und werden
genügend Argumente ausgetauscht.
Wie wäre es hiermit: http://www.bmj.de/files/41c5318b0f10d04455e1f9b3d1af3349/1306/RegE%20Rechtsdienstleistungsgesetz.pdf
Wird laut Bundesjustizministerium Mitte 2007 in kraft treten.
Für dich relevant:
"§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen
Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen)."
und
"§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die
1. berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen
und deren Zusammenschlüsse,
[..]
im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder
der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber
der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung
sind.
[..]"
Was meines Wissens nur die aktuelle Regelung in dem Sinne klarstellt, daß unentgeltliche Rechtsdienstleistungen ausdrücklich erlaubt sind und Interessensvereinigungen ebenfalls ausdrücklich befugt sind solche Leistungen zu erbringen. Beides war in der aktuellen Fassung eher unklar.
Einfachstes Gegenargument zu Ihrer Frage: Sie lassen es vermutlich
bedenkenlos zu, dass Schüler oder Studenten Ihren Kindern
Nachhilfeunterricht geben. Haben Sie jemals danach gefragt ob die, die
Schulbücher verstehen?
Ich habe keine Kinder und als Schüler selbst Nachhilfe erteilt. Das schlimmste was in so einem Fall passieren kann ist, daß sich kein Lernfortschritt einstellt. Das schlimmste was passieren kann, wenn man auf einen unkundigen Rechtsbeistand vertraut ist vom jeweiligen Problem abhängig. Aber man kann da durchaus sogar strafbare Handlungen begehen. Die bessere Analogie wäre die Medizin. Würden sie sich von ihrem Nachbarn den Wurmfortsatz entfernen lassen?
Wieso dürfen Schüler und Studenten straffrei dies
tun? Warum gibt es das doppelte Monopol bei Rechtsanwälten? Keine
Rechtsberatung und keine Vertretung vor Gericht ohne RA? Sollen wir
bei Lehrer Ähnliches einfordern? Sind noch weitere Berufszweige
interessiert daran?
Die Lehrer sind da in der gleichen Position wie die Richter (und die werden auch in der Neuregelung keine "Kundschaft" verlieren). Dir ist hoffentlich klar, daß ein ähnlicher Schutz für Handwerksberufe existiert (Meisterpflicht!), im medizinisch-pflegerischen Bereich oder auch bei Ingenieurstätigkeiten, oder...
susu
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Michael Baleanu, Wednesday, 13.09.2006, 10:13 (vor 7025 Tagen) @ susu
Wie wäre es hiermit:
http://www.bmj.de/files/41c5318b0f10d04455e1f9b3d1af3349/1306/RegE%20Rechtsdienstleistungsgesetz.pdf
Wird laut Bundesjustizministerium Mitte 2007 in kraft treten.Für dich relevant:
"§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungenund
"§ 7
Was meines Wissens nur die aktuelle Regelung in dem Sinne klarstellt, daß
unentgeltliche Rechtsdienstleistungen ausdrücklich erlaubt sind und
Interessensvereinigungen ebenfalls ausdrücklich befugt sind solche
Leistungen zu erbringen. Beides war in der aktuellen Fassung eher unklar.
Paragrafen muss man immer vollständig durchlesen. In denen, von dir zitierten Paragrafen 6 und 7, wird jeweils im Abs. 2 sehr stark eingeschränkt, wer Rechtsberatung erteilen darf: nämlich nur Juristen.
Einfachstes Gegenargument zu Ihrer Frage: Sie lassen es vermutlich
bedenkenlos zu, dass Schüler oder Studenten Ihren Kindern
Nachhilfeunterricht geben. Haben Sie jemals danach gefragt ob die, die
Schulbücher verstehen?
Ich habe keine Kinder und als Schüler selbst Nachhilfe erteilt. Das
schlimmste was in so einem Fall passieren kann ist, daß sich kein
Lernfortschritt einstellt. Das schlimmste was passieren kann, wenn man auf
einen unkundigen Rechtsbeistand vertraut ist vom jeweiligen Problem
abhängig.
Noch schlimmer sind die Folgen wenn der Unkundige von dem du dir einen Rat holen willst, Jurist ist. Denn, nachdem du den Fehler entdeckt hast, wird dir vom Gericht die anwaltliche Vertretung - obwohl sie schlecht war - entgegengehalten.
Die bessere Analogie wäre die Medizin. Würden sie sich von ihrem Nachbarn
den Wurmfortsatz entfernen lassen?
Diese Frage ist nicht relevant, denn vor Gericht kann ich mich nur durch einen Anwalt, nicht durch den Nachbarn vertreten lassen. Es geht beim RBG nicht um die Zulassung der Nachbarschaft als Ersatz für den Chirurgen im Kreissaal, sondern um den freundschaftlich gemeinten Rat vor der Operation, um welche Krankheit es sich tatsächlich handeln könnte. Denn auch die medizinische Diagnostik ist nicht immer die beste. Wenn ich also meinem Nachbarn empfehle, er solle sich doch bitte zunächst einmal einen weiteren Rat holen, werde ich nicht gleich wegen Schadenersatz vom Chirurgen verklagt aufgrund einer unerlaubten medizinischen Beratung.
Wieso dürfen Schüler und Studenten straffrei dies
tun? Warum gibt es das doppelte Monopol bei Rechtsanwälten? Keine
Rechtsberatung und keine Vertretung vor Gericht ohne RA? Sollen
wir
bei Lehrer Ähnliches einfordern? Sind noch weitere Berufszweige
interessiert daran?
Die Lehrer sind da in der gleichen Position wie die Richter (und die
werden auch in der Neuregelung keine "Kundschaft" verlieren). Dir ist
hoffentlich klar, daß ein ähnlicher Schutz für Handwerksberufe existiert
(Meisterpflicht!), im medizinisch-pflegerischen Bereich oder auch bei
Ingenieurstätigkeiten, oder...
Nochmals, sehr gute Beispiele und Argumentationen gegen die allgemeinen Missverständnisse in Zusammenhang mit solche, an den Haaren gezogenen Vergleiche mit anderen Berufen (Richter und Lehrer??), sind auf der Diskussionsseite der Petition enthalten.
Du verwechselst die Erlaubnis zur Ausübung eines Berufes mit der ehrenamtlichen Tätigkeit, wie Nachbarschaftshilfe, usw. Überall ist Letzteres straffrei. Haftpflichten sind bereits durch gültige Gesetze geregelt.
Gruß
Michael
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
susu, Wednesday, 13.09.2006, 12:39 (vor 7025 Tagen) @ Michael Baleanu
Paragrafen muss man immer vollständig durchlesen. In denen, von dir
zitierten Paragrafen 6 und 7, wird jeweils im Abs. 2 sehr stark
eingeschränkt, wer Rechtsberatung erteilen darf: nämlich nur Juristen.
Wobei es eine Begriffsverschiebung gibt: Rechtsdienstleistung beinhaltet nur noch die Auslegung(!) von Gesetzen, nicht mehr die einfache Anwendung, wie es vorher der Fall war. §6 (2) schränkt das nur auf Jruisten ein, wenn kein nachbar- oder freundschaftliches Verhältnis besteht.
Noch schlimmer sind die Folgen wenn der Unkundige von dem du dir einen Rat
holen willst, Jurist ist. Denn, nachdem du den Fehler entdeckt hast, wird
dir vom Gericht die anwaltliche Vertretung - obwohl sie schlecht war -
entgegengehalten.
In einem solchen Fall gibt es Disziplinarverfahren, die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Anwaltskammer und sogar eine mögliche Haftung der Anwälte.
Diese Frage ist nicht relevant, denn vor Gericht kann ich mich nur durch
einen Anwalt, nicht durch den Nachbarn vertreten lassen. Es geht beim RBG
nicht um die Zulassung der Nachbarschaft als Ersatz für den Chirurgen im
Kreissaal, sondern um den freundschaftlich gemeinten Rat vor der
Operation, um welche Krankheit es sich tatsächlich handeln könnte. Denn
auch die medizinische Diagnostik ist nicht immer die beste. Wenn ich also
meinem Nachbarn empfehle, er solle sich doch bitte zunächst einmal einen
weiteren Rat holen, werde ich nicht gleich wegen Schadenersatz vom
Chirurgen verklagt aufgrund einer unerlaubten medizinischen Beratung.
Da hast du Recht. Da besteht beim RBG tatsächlich Nachholbedarf, der aber durch die jetzt inkrafttretenden Änderungen behoben wird.
Nochmals, sehr gute Beispiele und Argumentationen gegen die allgemeinen
Missverständnisse in Zusammenhang mit solche, an den Haaren gezogenen
Vergleiche mit anderen Berufen (Richter und Lehrer??), sind auf der
Diskussionsseite der Petition enthalten.
Ein Lehrer erteilt Untericht im staatlichen Auftrag und unter staatlicher Kontrolle, ein Richter legt im staatlichen Auftrag unter staatlicher Kontrolle die Gesetze aus. Ein Anwalt handelt in privatem Auftrag.
Du verwechselst die Erlaubnis zur Ausübung eines Berufes mit der
ehrenamtlichen Tätigkeit, wie Nachbarschaftshilfe, usw. Überall ist
Letzteres straffrei. Haftpflichten sind bereits durch gültige Gesetze
geregelt.
Trotzdem ist z.B. der Architektenberuf dadurch geschützt, daß nur ein Architekt einen Bauentwurf abnehmen kann.
susu
Online-Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes
Michael Baleanu, Friday, 15.09.2006, 00:23 (vor 7023 Tagen) @ susu
Es scheint mir als ob man aneinander vorbei redet. In der Petition zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes, geht es eindeutig um die Eindämmung der, durch die (mittlerweile 140000) viele der zugelassenen Anwälte ausgelöste Prozessflut. Dazu müsste man, gemäß des Vorschlages des ehemaligen Präsidenten des dt. Richterbundes Herr Mackenroth ein Bund der Rechtsuchenden gründen, ähnlich dem Bund der Steuerzahler. Es geht für jeden Besucher dieses Forums, der schon mal Bekanntschaft mit der Scheidungsindustrie gemacht hat, um a) die Prozesskosten zu senken und b) eine, mit dem Grundgesetz und Menschlichkeit verträgliche Lösung eines familiären Konflikts zu finden. Da sind mir Selbsthilfegruppen mit ehrenamtlichen Mitgliedern allemal lieber als RAe deren Ziel eindeutig Geld verdienen ist. Auch wenn ich den berechtigten Wunsch der RAe, einigermaßen gut zu leben verstehe, kann ich es nicht mehr hinnehmen, dass ich und meine Familie als Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Juristen herhalten muss. Und zwar unter Missachtung gültiger Gesetze, wie z. B. das hartnäckige Ignorieren der Kindergeldanrechnung nach §1612b, BGB, durch eine angebliche "Fachanwältin für Familienrecht". Dieses Verhalten mancher RA - diese betrachten es als Kavaliersdelikt - hat meine Hoffnungen auf eine gütliche Einigung, auf ein Dialog mit meinen Söhnen restlos zerstört. Man mag mir meine altmodische Vorstellung über eine Beziehung Vater-Sohn verzeihen, denn diese orientiert sich an §1618a, BGB, Gegenseitiges Beistand und Rücksicht der Eltern und Kinder.
Und solange der Staat keine Kontrollmöglichkeiten der Tätigkeit der Anwälte vorsieht, kein Numerus Clausus einführt und Familiensachen nicht im Katalog des Schlichtungsgesetzes aufnimmt, bleibt die Abschaffung des RBG die einzige, kostengünstigste Alternative. Denn die Qualität der Rechtsberatung kann dadurch allein durch die Kräfte des freien Wettbewerbs geregelt werden.
Wobei es eine Begriffsverschiebung gibt: Rechtsdienstleistung beinhaltet
nur noch die Auslegung(!) von Gesetzen, nicht mehr die einfache Anwendung,
wie es vorher der Fall war. §6 (2) schränkt das nur auf Jruisten ein, wenn
kein nachbar- oder freundschaftliches Verhältnis besteht.
Die begrifflichen Feinheiten sind unerheblich solange Betroffene, die alle zwei Jahre auskunftspflichtig sind, sich nicht gegenseitig im Rahmen einer Selbsthilfegruppe helfen können.
In einem solchen Fall gibt es Disziplinarverfahren, die Möglichkeit zur
Beschwerde bei der Anwaltskammer und sogar eine mögliche Haftung der
Anwälte.
Ein gut gemeinter Rat. Verzeih mir bitte wenn ich nur darüber lächeln kann. Wenn ich mir die Antworten der DAV, BRAK, der Staatsanwaltschaft, usw. ansehe, bleibt Deine Aussage nur Wunschdenken. Nun ist der Fall beim BVerfG.
Da hast du Recht. Da besteht beim RBG tatsächlich Nachholbedarf, der aber
durch die jetzt inkrafttretenden Änderungen behoben wird.
Danke. Allerdings wird nichts behoben, was Scheidungsopfer betrifft. Darüber hinaus, sind auch Rechtschutzversicherungen ausgenommen. Diese hätten gerne selbst Rechtsberatung erteilt um eben der von Herrn Mackenroth beklagten Prozessflut der Anwälte Einhalt zu gebieten. Frau Zypries hat allerdings auf taub umgestellt.
Ein Lehrer erteilt Untericht im staatlichen Auftrag und unter staatlicher
Kontrolle, ein Richter legt im staatlichen Auftrag unter staatlicher
Kontrolle die Gesetze aus. Ein Anwalt handelt in privatem Auftrag.
Das mit der Kontrolle wage ich sehr stark anzuzweifeln. Während es bei einem Lehrer vorkommen kann, dass er sein Job verliert, sind Richter unantastbar (nicht zu verwechseln mit der indischen Kaste). Wenn ich die Begründung meiner Richterin ansehe, "die Zumutbarkeitserwägungen des Einelfalles", dann liest sich die Auslegung der Gesetze wie folgt: Gesetze gibt es zwar auf Papier, aber nicht für einen Vater. Angesichts des neu eingeführten Antidiskriminierungsgesetzes, erinnert mich dies an das antike Athen: da gab es lauter Demokraten, die sich einige Sklaven hielten.
Gerade Dein Argument, dass RAe in privatem Auftrag handeln, sollte Grund genug sein, das RBG abzuschaffen. Alle anderen Berufsgruppen, die ebenfalls im privatem Auftrag handeln, kennen kein Beratungsschutz, ausserhalb haftungsauslösender Handlungen.
Du verwechselst die Erlaubnis zur Ausübung eines Berufes mit der
ehrenamtlichen Tätigkeit, wie Nachbarschaftshilfe, usw. Überall ist
Letzteres straffrei. Haftpflichten sind bereits durch gültige Gesetze
geregelt.
Trotzdem ist z.B. der Architektenberuf dadurch geschützt, daß nur ein
Architekt einen Bauentwurf abnehmen kann.
Auch ein Elektriker muss seine Anlage in einem Reihenhaus vom TÜV abnehmen lassen. Die Beratung zur Dimensionierung der Anlage, kann sich der Häuslebauer von jeder Person seines Vertrauens holen. Übrigens, wenn der Elektriker Mist baut, ist er sein Geld los: RAe eben nicht. Warum?
Michael