Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stimmenthaltung

Pancake, Tuesday, 15.09.2009, 14:08 (vor 5948 Tagen) @ Mus Lim

Ist das hier ein virtueller Kindergarten?

Diese Frage muss ich an Sie richten.


So was lernt man in der Schule in Staatsbürgerkunde. Oder sind Sie aus der
DDR?

Ich hatte in der Bundesrepublik Deutschland Sozialkundeunterricht genossen. Da Sie den Unterschied zu dem Fach Staatsbürgerkunde nicht kennen, liegt es nahe, anzunehmen, dass Sie aus der DDR stammen.

1) Eine Stimmenthaltung ist, einen "Leeren Stimmzettel" (ohne Kreuz)
abgeben.

2) Eine ungültige Stimmabgabe ist, mehr als ein Kreuz pro Stimme machen,
bzw. Zusatzbemerkungen auf dem Stimmzettel o.ä. machen.

Ich empfehle Ihnen, sich in Ihren Aussagen auf Fakten zu stützen, und nicht auf Gerüchte oder Wunschdenken. Das Bundeswahlgesetz kennt nun mal keinen Begriff der "Stimmenthaltung". Abgegebene Stimmzettel ohne Votum/Vota werden (getrennt nach Erst- und Zweitstimme) als ungültige Stimmen gewertet.


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