Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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An alle, denen es hier zu unübersichtlich wird

Joe, Monday, 14.09.2009, 07:23 (vor 5950 Tagen) @ tut nichts zur sache

Hast Du mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Providers

gelesen?

Nein? Das würde ich mal empfehlen. Insbesondere das, was dazu zum Thema
Serverbetrieb drinsteht.


Außerdem gibts kaum eine Netzwerk-Software, die nicht Server und Client in
einem ist. Und wenn ich hier auch einen FTP-Server laufen habe, der nachts
vom Server aus dem Netz ein Backup bekommt, wäre das ja auch schon wieder
nicht erlaubt

Naja, es gibt einen Unterschied zwischen technischem und rechtlichem Serverbetrieb.

Du wendest Dich ja hier gezielt an die Öffentlichkeit. Mit diesem Angebot unterliegst Du dem Mediendienstestaatsvertrag, mit einem FTP-Server für Deine internen Zwecke nicht.

Die Gründe des Ausschlusses in den AGB vieler Zugangsprovider liegen u. a. in der Dimensionierung der Infrastruktur und dem Gefahrenpotential eines Angriffs gegen Dein Angebot. Dabei kann es zu Störungen des Zugangs anderer Access-Kunden kommen. Da die Bandbreite auf der letzten Meile nicht sonderlich hoch ist, ist Dein Angebot recht leicht lahmzulegen. Das wiederum erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Angriffsversuches.

Aber es sind nicht nur Access-Provider betroffen. Es gibt auch bestimmte Hosting-Provider, die zum Beispiel den Betrieb von IRC-Servern (extrem beliebtes Angriffsziel) ausschließen, weil die Gefahr für die Infrastruktur einfach zu hoch ist. Dennoch kann man natürlich für sich einen IRC-Server betreiben, nur ihn halt nicht öffentlich zugänglich machen.

Für ernsthafte Ambitionen empfehle ich das Hosting in einem Land mit Meinungsfreiheit (z. B. USA) und Whois Protection, um sich der Verfolgung durch menschenrechtsproblematische Drittstaaten wie China, Deutschland, oder Iran zu entziehen.


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