Allein die Art der Berichterstattung ist eine Vorwegnahme des Urteils
http://www.fnp.de/nnp/region/lokales/rmn01.c.6519640.de.htm
Die Berichterstattung ist m.E. völlig korrekt. Eine Parteinahme des Journalisten erkenne ich nicht. Dieser gibt nur die Standpunkte wieder und enthält sich einer Bewertung.
Selbst Richter und Staatsanwalt erscheinen mir nicht vor-urteilend, wie folgender Absatz besagt:
Auf seine Aussagen reagierte eine Anwältin der beiden Nebenklägerinnen mit dem Antrag, das Verfahren an Landgericht abzugeben, da die überfallartigen Vorgänge in die Nähe des versuchten Mordes rückten. Außerdem beantragte sie ein Gutachten hinsichtlich sexueller Triebstörungen oder anderer seelischer Abartigkeiten. >Völlig abwegig>, sagte der Staatsanwalt. Richter Schlepphorst lehnte die Anträge ab.
Allerdings bin ich der Meinung, daß die angeblichen Opfer selbst im Falle der Richtigkeit ihrer Angaben zumindest eine erhebliche Mitschuld bzw. wenig Grund zur Beschuldigung haben, da sie sich ja nicht selbst hätten alkoholisieren müssen. Zumindest in diesem Stadium waren sie noch voll zurechnungsfähig. Und wer erst einmal alkoholisiert ist, macht auch Fehler, was auch leicht z.B. zum Entzug des Führerscheins führt.
Und übrigens:
Hinweise auf sexuelle Misshandlungen gibt es nicht.
Gruß
Student