Die Schattenseite des neuen Glücks: Kein Geld vom Ex-Partner
' ...Wer mit einem neuen Partner zusammenlebt, verliert den Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner - auch wenn er noch nicht geschieden ist. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Nach dem Richterspruch wäre es für den unterhaltspflichtigen Partner eine unzumutbare Härte, wenn er in so einem Fall weiter zahlen müsste (Az.: 9 WF 19/09). Die Frau, die von ihrem Mann schon seit Jahren getrennt lebt, aber noch nicht geschieden ist, verlangte weiter monatliche Unterhaltszahlungen. Dem hielt der Mann entgegen, sie lebe schon seit einiger Zeit in einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft. Dies zeige sich beispielsweise daran, dass sie mit ihrem neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum erworben habe. Das Gericht sah die Sache genauso ...' (n-tv)
Die Gerichte werden immer frauenfeindlicher. Da hatte sich diese arme Frau völlig zu recht auf lebenslange Unterhaltszahlungen ohne Gegenleistung gefreut und dann so was.
Wenn dieses unselige Beispiel Schule macht, kann ja keine Frau mehr ihr Leben planen. Wovon sollen Frauen denn existieren, wenn sie keinen Unterhalt bekommen? Das ist nicht nur eine 'Schattenseite des neuen Glücks', das ist niederträchtiger Mord an gepeinigten Frauenseelen.
Viele Grüße
Wolfgang
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