Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Schattenseite des neuen Glücks: Kein Geld vom Ex-Partner

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 11.09.2009, 13:27 (vor 5952 Tagen)

' ...Wer mit einem neuen Partner zusammenlebt, verliert den Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner - auch wenn er noch nicht geschieden ist. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Nach dem Richterspruch wäre es für den unterhaltspflichtigen Partner eine unzumutbare Härte, wenn er in so einem Fall weiter zahlen müsste (Az.: 9 WF 19/09). Die Frau, die von ihrem Mann schon seit Jahren getrennt lebt, aber noch nicht geschieden ist, verlangte weiter monatliche Unterhaltszahlungen. Dem hielt der Mann entgegen, sie lebe schon seit einiger Zeit in einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft. Dies zeige sich beispielsweise daran, dass sie mit ihrem neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum erworben habe. Das Gericht sah die Sache genauso ...' (n-tv)

Die Gerichte werden immer frauenfeindlicher. Da hatte sich diese arme Frau völlig zu recht auf lebenslange Unterhaltszahlungen ohne Gegenleistung gefreut und dann so was.
Wenn dieses unselige Beispiel Schule macht, kann ja keine Frau mehr ihr Leben planen. Wovon sollen Frauen denn existieren, wenn sie keinen Unterhalt bekommen? Das ist nicht nur eine 'Schattenseite des neuen Glücks', das ist niederträchtiger Mord an gepeinigten Frauenseelen.

Viele Grüße
Wolfgang

Die Schattenseite des neuen Glücks: Kein Geld vom Ex-Partner

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 11.09.2009, 13:33 (vor 5952 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Die Gerichte werden immer frauenfeindlicher. Da hatte sich diese arme Frau
völlig zu recht auf lebenslange Unterhaltszahlungen ohne Gegenleistung
gefreut und dann so was.
Wenn dieses unselige Beispiel Schule macht, kann ja keine Frau mehr ihr
Leben planen. Wovon sollen Frauen denn existieren, wenn sie keinen
Unterhalt bekommen?

Na von ihrem gleichen Lohn für glöeichwertige Arbeit natürlich. Das werden die Sozen und sonstigen Linken schon deichseln.

Das ist nicht nur eine 'Schattenseite des neuen
Glücks', das ist niederträchtiger Mord an gepeinigten Frauenseelen.

Wie recht Du hast! Wozu dann überhaupt noch Ehe, bringt doch nix?


Tränenüberströmt -
nihi

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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Die Schattenseite des neuen Glücks: Kein Geld vom Ex-Partner

Klausi, Friday, 11.09.2009, 13:51 (vor 5952 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

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Wäre vielleicht interssant zu wissen wer dieses Urteil gefällt hat. Vultejus hätte bestimmt anders entschieden.

Die Schattenseite des neuen Glücks: Kein Geld vom Ex-Partner

Flint ⌂, Friday, 11.09.2009, 15:42 (vor 5952 Tagen) @ Klausi

Wäre vielleicht interssant zu wissen wer dieses Urteil gefällt hat.
Vultejus hätte bestimmt anders entschieden.

Wir sollten nicht nur, wie bisher, einen Richterpranger führen sondern auch eine Seite "Richter des Monats" oder etwas in der Art.

Gruß
Flint

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Der Maskulist
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Familienpolitik

Die Schattenseite des neuen Glücks: Kein Geld vom Ex-Partner

Christine ⌂, Friday, 11.09.2009, 16:43 (vor 5952 Tagen) @ Klausi

Pressemitteilung des BGH

Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige neben einem geschiedenen Ehegatten auch einem neuen Ehegatten unterhaltspflichtig ist

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a25818e354159fd7f...

Urteil Az: XII ZR 177/06 vom 30. Juli 2008

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a25818e354159fd7f...

Richter:

Hahne-> Wagenitz-> Vézina-> Dose-> Klinkhammer

Korrektur:
Da ich schon wieder bei einem anderen Unterhaltsurteil war, welches n-tv ebenfalls als Beitrag eingestellt hatte, habe ich das falsche verlinkt. Aber auch dieses ist mit Sicherheit interessant.

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Das ist wirklich diskriminierend!

Chato, Friday, 11.09.2009, 13:53 (vor 5952 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Gerecht wäre gleicher Unterhalt bei gleichem Ehebruch.

Das ist doch schließlich gleichwertig, oder nicht?

Nick (Antiunterscheidungsbeauftragter)

--
___________________________________________________
Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.

Hier noch ein Bericht darüber--- kommentare offen!

rechtlooser, Friday, 11.09.2009, 14:05 (vor 5952 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Noch ein Bericht mit Kommentarfunktion!
Einer der Zensurredakteure ist Volker Thies, der filtert gerne!


http://www.fnp.de/nnp/welt/vermischtes/rmn01.c.6523254.de.htm

Nicht zu früh freuen

Max Aram, Friday, 11.09.2009, 14:37 (vor 5952 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Die Frau im vorliegenden Fall war aus ihrer Sicht sehr dumm: Auf den VafK-Seiten kann man nachlesen, dass die Unterhaltsfalle von Frauen häufig so umgangen wird, dass sie zwar einen neuen Partner haben, mit diesem aber nicht zusammenwohnen, damit der Unterhalt schön weiter in unverminderter Höhe sprudelt (sonst wurde nämlich schon vor der Gesetzesnovelle zum Unterhalt die Zahlungshöhe gekürzt, weil die Madam ja keine Miete mehr zahlen muss).

Gruß Max

Nicht zu früh freuen

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 11.09.2009, 15:03 (vor 5952 Tagen) @ Max Aram

Die Frau im vorliegenden Fall war aus ihrer Sicht sehr dumm ...

Nein, war sie nicht. Sie ist ja noch verheiratet und konnte ohne weiteres davon ausgehen, dass sie auf ewig Unterhalt abzocken darf - wie im Normalfall.

Viele Grüße
Wolfgang

Nicht zu früh freuen

Pilatus, Friday, 11.09.2009, 15:54 (vor 5952 Tagen) @ Max Aram

Die Frau im vorliegenden Fall war aus ihrer Sicht sehr dumm: Auf den
VafK-Seiten kann man nachlesen, dass die Unterhaltsfalle von Frauen häufig
so umgangen wird, dass sie zwar einen neuen Partner haben, mit diesem aber
nicht zusammenwohnen, damit der Unterhalt schön weiter in unverminderter
Höhe sprudelt (sonst wurde nämlich schon vor der Gesetzesnovelle zum
Unterhalt die Zahlungshöhe gekürzt, weil die Madam ja keine Miete mehr
zahlen muss).

Gruß Max

Ich muss Dir recht geben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben der Frau alle Chancen in die Hand. Wenn sie sich ungeschickt anstellt, dann kann es trotzdem schiefgehen. Das war hier der Fall.

Nicht zu früh freuen

Mustrum, Friday, 11.09.2009, 16:31 (vor 5952 Tagen) @ Pilatus

Ich muss Dir recht geben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben der Frau
alle Chancen in die Hand. Wenn sie sich ungeschickt anstellt, dann kann es
trotzdem schiefgehen. Das war hier der Fall.

Hätte die Gute doch nur die vielen Scheidungsratgeber für Frauen gelesen, die überall auf dem Buchmarkt rumschwirren...

Oder wäre sie zu einer Frauenberatung gegangen, die haben ja inzwischen auch keine Bedenken mehr, selbst Straftaten zu empfehlen, um den ehemaligen Partner zu zerstören.

Frauen sind heute offenbar geradezu überrascht, wenn sie mit einer Sauerei nicht durchkommen. Die glauben ganz selbstverständlich, sie wären damit im Recht.

Kein Wunder. Als Frau wird man heutzutage ja überall geradezu aufgefordert, sich Männern gegenüber mies zu benehmen und das dann für "stark" zu halten.

Nicht zu früh freuen

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 11.09.2009, 16:32 (vor 5952 Tagen) @ Mustrum

Frauen sind heute offenbar geradezu überrascht, wenn sie mit einer Sauerei
nicht durchkommen. Die glauben ganz selbstverständlich, sie wären
damit im Recht.

Uns Männer überrascht das ja auch. Es ist eben eine seltene Ausnahme.

Viele Grüße
Wolfgang

Die Schattenseite des neuen Glücks: Kein Geld vom Ex-Partner

Movemen, der II., Friday, 11.09.2009, 23:57 (vor 5952 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Die Gerichte werden immer frauenfeindlicher. Da hatte sich diese arme Frau
völlig zu recht auf lebenslange Unterhaltszahlungen ohne Gegenleistung
gefreut und dann so was.
Wenn dieses unselige Beispiel Schule macht, kann ja keine Frau mehr ihr
Leben planen. Wovon sollen Frauen denn existieren, wenn sie keinen
Unterhalt bekommen? Das ist nicht nur eine 'Schattenseite des neuen
Glücks', das ist niederträchtiger Mord an gepeinigten Frauenseelen.

Viele Grüße
Wolfgang

Du hast es schon richtig erkannt: "Wenn dieses ... Schule macht". Macht es aber nicht. ;-)

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