Sind Fragen an Grüne und Linke Feministen erlaubt?
Die lokale Presse informiert die Leserschaft über die relevanten Parteien, die zur Bundestagswahl zu wählen sind. Die Direktkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien stellen sich den Fragen der Leser.
Als letzter stellt ein Leser diese Frage an die Kandidaten von Grünen und Linken:
"Die Grünen stellen sich in der Öffentlichkeit vor allem als Umweltschutzpartei dar und werden von den Wählern auch als solche gesehen. Tatsächlich sind sie aber auch eine gesellschaftspolitisch links stehende, feministische Partei. Wie würde wohl eine Partei in der Öffentlichkeit dastehen, die in ihrer Satzung die Diskriminierung einzelner Gruppen festschreiben würde? Wenn zum Beispiel Menschen einer bestimmten Religion, Hautfarbe oder mit Migrationshintergrund bei dieser Partei das Rederecht eingeschränkt würde oder die Listenplätze entsprechend quotiert würden. Der Aufschrei wäre nicht zu überhören.
Bei den Grünen und den Linken ist diese Diskriminierung aber in den Satzungen festgeschrieben. Bei den Grünen im Frauenstatut, das Teil der Satzung ist, bei den Linken im §10 der Satzung.
Bei beiden Parteien sind Listenplätze abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, bei den Grünen sind immer die ungeraden Listenplätze Frauen vorbehalten. Auf Platz eins muss also immer eine Frau stehen.
Männern vorbehaltene Plätze dürfen auch von Frauen besetzt werden, umgekehrt ist dies nicht möglich. Reine Frauenlisten sind ausdrücklich möglich, Männerlisten nicht.
Frauen dürfen bei Versammlungen die Männer aus dem Saal schicken, um unter sich zu diskutieren, umgekehrt geht das nicht.
Das alles widerspricht eindeutig dem § 3 des Grundgesetzes. Der eine Benachteiligung aber auch eine Bevorzugung auf Grund des Geschlechts verbietet."
Unruhe im Saal, störende Zwischenrufe, die Antworten der Kandidaten sind nicht wirklich zu verstehen. Es war sowieso die letzte Frage (mehrdeutig gemeint), also wird die Veranstaltung beendet.
Nun gut, der fragende Leser wartet auf den Bericht in der Printausgabe.
Vergeblich, die Presse findet seine Frage keiner Erwähnung wert.
Fortsetzung: www.Binnen-I.de/FStatut.htm
