Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wie denn? Zugriff wurde verweigert!

chrima, Thursday, 07.09.2006, 07:49 (vor 7031 Tagen) @ Ekki

Es ging in diesem Beitrag darum, daß lt. einem Gerichtsurteil in Zukunft
...

a) ... die Forenbetreiber für die Beiträge der Foris rechtlich haftbar
sind, und

b)... die einzelnen Beiträge bis zu ihren Autoren zurückverfolgt werden
können.

Näheres z.B. hier:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982</b>

Besorgt

Ekki

Das Urteil bzgl. der Haftung von Forenbetreibern für Beiträge der Forenteilnehmer wurde tatsächlich gegen den heise Verlag gefällt. Heise konnte bis vor kurzem aber keine Revision einlegen, da noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorlag. Das Hamburger (?) gericht hat sich damit ziemlich viel Zeit gelassen.
Heise will zur Not bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, da die Konsequenz aus diesem Urteil im Endeffekt ist, daß jeder Forenbetreiber einen Rechtsanwalt beschäftigen müßte der wiederum jeden (!) Beitrag auf Gesetzesverstöße jeglicher Art überprüft. Was das für die Meinungsfreiheit im Netz bedeutet dürfte klar sein.
Allerdings gibt es inzwischen auch schon wieder ein Urteil eines anderen Gerichts, welches die Haftung der Forenbetreiber ziemlich deutlich einschränkt und wie gesagt das Urteil gegen heise ist noch nicht rechtskräftig. Die Betreiber dieses Forums sollten den Fortgang der Entwicklung in diesem Fall aber unbedingt mitverfolgen, um sich gegebenenfalls mit geeigneten Mitteln selbst zu schützen.
Was die Zurückverfolgbarkeit der IP-Adresse und die Pflicht des Forenbetreibers zur Herausgabe der Serverlogs an die Ermittler angeht (allerdings nur wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt), so kann ich nur jedem dem daran liegt anonym zu bleiben empfehlen sich eines der vielen (teilweise kostenlosen) Anonymisier-Dienste zu bedienen.


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