Prostitutionsgesetz
Beim Surfen im Internet bin ich auf einer meiner "Lieblings"-Seiten auf die gesellschaftspolitisch interessante Fragestellung gestossen: "Was bringt Frauen das Prostitutionsgesetz?".
Ja, das fragen wir uns auch? Vielleicht mehr Lust?
Da diese Veranstaltung, entgegen der Gepflogenheiten des Vereins, auch für Männer offen ist, wäre für manchen von uns der Besuch dieser Veranstaltung sicherlich ein Gewinn.
Ich bitte Euch ernst zu bleiben. Es geht wirklich nicht um den Besuch der "Großen Freiheit Nr. 7", sondern um rechtsphilosophische Fragen!
§1 und 2 des Prostitutionsgesetzes beziehen sich nicht auf Prostituierte! Nur §3!
Wenn die "rechtswirksame Forderung" eines Entgeltes in der Erbringung der sexuellen Handlung begründet ist, dann ist auch umgekehrt die Erbringung einer sexuellen Handlung eine "rechtswirksame Forderung" wenn ein Entgelt gezahlt wurde (z. B. Unterhalt und Prinzip der nachehelichen Solidarität)?
Wenn also das Prostitutionsgesetz für alle Frauen gelten sollte, kann dann noch von Vergewaltigung in der Ehe gesprochen werden?
Sollte die im Titel der Veranstaltung vertretene rechtspositivistische Auffassung des feministischen Rechtsinstituts - Prostitutionsgesetz gilt für alle Frauen - korrekt sein, dann muss man sich auf jeden Fall fragen, welcher Teufel die Damen beim Erlass dieses Gesetzes geritten hat?
Denn, wenn man den Wortlaut des Gesetzes strikt anwendet, dann hört sich das wie das neue afghanische Eherecht an: Werden sexuelle Handlungen nicht erfüllt, besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt!
Da dieses Gesetz keinerlei Alterseinschränkungen unterliegt.....
Vielleicht findet Ihr noch weitere Aspekte. Sollten genügend Argumente zusammenkommen, könnten wir eine Gegenveranstaltung organisieren: "Was bringt Männern das Prostitutionsgesetz?"
Gruß
Michael