Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stochastik-Fehler?

T.R.E.Lentze, Sunday, 06.09.2009, 17:10 (vor 5957 Tagen) @ HerrClaus

Du solltest Dich ein wenig mit Stochastik
beschäftigen bevor Du solchen Unsinn öffentlich preisgibst, sonst wirkt
eine solche "logische" Ableitung so, als hätte sie eine Femanze
abgelassen.

Also nochmal:

Der Anteil weiblicher Täter inbezug auf den Straftatbestand "Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung" beträgt 93,4 %. Dann beträgt der Anteil männlicher Täter 6,6 %.

Sollte der Angeschuldigte ingestalt seiner Gegenanzeige eine derartige Straftat begehen, dann würde er zu diesen 6,6 % gehören.

Der Grad an Wahrscheinlichkeit, daß er sie begeht, ist daraus nicht ableitbar. Insofern hatte ich mich falsch ausgedrückt.

Jetzt zufrieden?


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