Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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10Jahre Haft wegen Mordversuch an Kind

Zaungast, Tuesday, 05.09.2006, 22:30 (vor 7033 Tagen)

10Jahre Haft wegen Mordversuch an Kind

Christian, Tuesday, 05.09.2006, 23:23 (vor 7033 Tagen) @ Zaungast

http://www.kleinezeitung.at/regionen/steiermark/graz/203493/index.do

Eines ist klar, Frauen werden bei gleichen Straftaten oder schwerwiegender Straftaten kaum oder gar nicht bestraft und manche nur mit einer Geldbuße bestraft werden. Frauen können sogar Kinder ermorden ohne dafüt belangt zu werden, das Urteil ist ein Skandalurteil!
Wer seine Meinung sagen will:
http://www.kleinezeitung.at/allgemein/impressumkontakt/1061/index.do#none

Keine Gleichheit im Unrecht

Beelzebub, Wednesday, 06.09.2006, 00:31 (vor 7033 Tagen) @ Christian

Unterstellt, der in dem Artikel beschriebene Sachverhalt trifft zu, dann ist das Urteil völlig in Ordnung.

Die berechtigte Kritik an Urteilen, in denen Frauen für die gleiche Tat lächerlich mild davonkommen, sollte doch wohl nicht zu der Forderung führen, dass Straftaten von Männern genau so unangemessen beurteilt werden, sondern umgekehrt, dass der strafrechtliche "Billigtarif" für Frauen endlich verschwindet.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

10Jahre Haft wegen Mordversuch an Kind

Rainer ⌂, Wednesday, 06.09.2006, 01:00 (vor 7033 Tagen) @ Christian

Hallo

Eines ist klar, Frauen werden bei gleichen Straftaten oder schwerwiegender
Straftaten kaum oder gar nicht bestraft und manche nur mit einer Geldbuße
bestraft werden.

Frauen haben da so eine Art Behindertenbonus.

10 Jahre weniger für Mörderinnen

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Keine Gleichheit im Unrecht

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 06.09.2006, 01:35 (vor 7033 Tagen) @ Beelzebub

Unterstellt, der in dem Artikel beschriebene Sachverhalt trifft zu, dann
ist das Urteil völlig in Ordnung.

Sehe ich nicht so. Wenn die Staatsanwaltschaft selbst von "Gewaltrausch" redet, kommt versuchter Mord ja wohl nicht in Betracht. Das wäre IMHO Affekt und somit versuchter Totschlag, zumindest nach deutschem Recht. Das österreichische Strafrecht faßt den Mord zwar weiter als das deutsche, kennt aber Affekt und Totschlag ebenfalls.
Nur zum Vergleich: der Berliner S-Bahn-"Schubser" bekam 2 Jahre 6 Monate.

Die berechtigte Kritik an Urteilen, in denen Frauen für die gleiche Tat
lächerlich mild davonkommen, sollte doch wohl nicht zu der Forderung
führen, dass Straftaten von Männern genau so unangemessen beurteilt
werden, sondern umgekehrt, dass der strafrechtliche "Billigtarif" für
Frauen endlich verschwindet.

Zustimmung.
Aber zehn Jahre ist ein Strafmaß für vollendete oder kalt geplante unvollendete Tötungsdelikte. Oder nicht?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Keine Gleichheit im Unrecht

Beelzebub, Thursday, 07.09.2006, 03:21 (vor 7032 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Beelzebub, Thursday, 07.09.2006, 03:27

Unterstellt, der in dem Artikel beschriebene Sachverhalt trifft zu, dann
ist das Urteil völlig in Ordnung.

Sehe ich nicht so. Wenn die Staatsanwaltschaft selbst von "Gewaltrausch"
redet, kommt versuchter Mord ja wohl nicht in Betracht.

Das Gericht jedenfalls hat den Täter für voll schuldfähig befunden. Und wäre er's nicht gewesen, hätte er zwar m.E. nicht unbedingt in den Knast gehört, dafür aber in eine geschlossene und gesicherte Einrichtung - auf Lebenszeit!

Das wäre IMHO Affekt und somit versuchter Totschlag, zumindest nach
deutschem Recht. Das österreichische Strafrecht faßt den Mord zwar weiter > als das deutsche, kennt aber Affekt und Totschlag ebenfalls.


Das deutsche Strafrecht ist, insbesondere was Mord & Totschlag betrifft, auch dringend reformbedürftig.

Nur zum Vergleich: der Berliner S-Bahn-"Schubser" bekam 2 Jahre 6 Monate.

Das war aber soweit ich weiß in Hamburg. Aber egal, unangemessen mild war's in jedem Fall. Ich mag ja für Dich ein "Linker" sein, aber was die strafrechtliche Ahndung von Gewaltkriminalität betrifft, bin ich ein absoluter Hardliner. Wohlgemerkt: Gewaltkriminalität, nicht aber Vermögensdelikte, denn Vermögensschäden sind ersetzbar, Körperschäden oft nicht. Ginge es nach mir, würde das Strafmass für derartige Gewalttaten bei 20 Jahren überhaupt erst anfangen und auch das nur, wenn das Opfer keinen bleibenden Körperschaden hat. Hat das Opfer einen unheilbaren lebenslangen Körperschaden, so ist lebenslange Haft für den Täter das einzig angemessene, und zwar ohne jede Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung.

Aber zehn Jahre ist ein Strafmaß für vollendete oder kalt geplante
unvollendete Tötungsdelikte. Oder nicht?

Nach deutschem Recht kommt es bei Tötungsdelikten nicht auf "kalte Planung" an. Maßgeblich für den Unterschied zwischen Totschlag (Strafmaß mindestens 5 Jahre) und Mord (Strafmaß: "lebenslang", was aber nie vollständig abgesessen wird) sind die Motive des Täters ("niedrige Beweggründe") oder die Art der Tatbegehung ("Heimtückisch, grausam oder gemeingefährlich").

Und ein Versuch kann milder bestraft werden, muss aber nicht.

Was mich betrifft, so ist zur angemessenen Ahndung der vorsätzlichen Tötung von Menschen der Einsatz eines soliden Gerüstes mit einem Strick dran nicht unbedingt das verkehrteste.

Gruß

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Keine Gleichheit im Unrecht

hquer, Thursday, 07.09.2006, 12:41 (vor 7031 Tagen) @ Beelzebub

Unterstellt, der in dem Artikel beschriebene Sachverhalt trifft zu,

dann

ist das Urteil völlig in Ordnung.

Sehe ich nicht so. Wenn die Staatsanwaltschaft selbst von

"Gewaltrausch"

redet, kommt versuchter Mord ja wohl nicht in Betracht.


Das Gericht jedenfalls hat den Täter für voll schuldfähig befunden. Und
wäre er's nicht gewesen, hätte er zwar m.E. nicht unbedingt in den Knast
gehört, dafür aber in eine geschlossene und gesicherte Einrichtung - auf
Lebenszeit!

Das wäre IMHO Affekt und somit versuchter Totschlag, zumindest nach
deutschem Recht. Das österreichische Strafrecht faßt den Mord zwar

weiter > als das deutsche, kennt aber Affekt und Totschlag ebenfalls.

Das deutsche Strafrecht ist, insbesondere was Mord & Totschlag betrifft,
auch dringend reformbedürftig.

Nur zum Vergleich: der Berliner S-Bahn-"Schubser" bekam 2 Jahre 6

Monate.

Das war aber soweit ich weiß in Hamburg. Aber egal, unangemessen mild
war's in jedem Fall. Ich mag ja für Dich ein "Linker" sein, aber was die
strafrechtliche Ahndung von Gewaltkriminalität betrifft, bin ich ein
absoluter Hardliner. Wohlgemerkt: Gewaltkriminalität, nicht aber
Vermögensdelikte, denn Vermögensschäden sind ersetzbar, Körperschäden oft
nicht. Ginge es nach mir, würde das Strafmass für derartige Gewalttaten
bei 20 Jahren überhaupt erst anfangen und auch das nur, wenn das Opfer
keinen bleibenden Körperschaden hat. Hat das Opfer einen unheilbaren
lebenslangen Körperschaden, so ist lebenslange Haft für den Täter das
einzig angemessene, und zwar ohne jede Möglichkeit der vorzeitigen
Entlassung.

Aber zehn Jahre ist ein Strafmaß für vollendete oder kalt geplante
unvollendete Tötungsdelikte. Oder nicht?


Nach deutschem Recht kommt es bei Tötungsdelikten nicht auf "kalte
Planung" an. Maßgeblich für den Unterschied zwischen Totschlag (Strafmaß
mindestens 5 Jahre) und Mord (Strafmaß: "lebenslang", was aber nie
vollständig abgesessen wird) sind die Motive des Täters ("niedrige
Beweggründe") oder die Art der Tatbegehung ("Heimtückisch, grausam oder
gemeingefährlich").

Und ein Versuch kann milder bestraft werden, muss aber nicht.

Was mich betrifft, so ist zur angemessenen Ahndung der vorsätzlichen
Tötung von Menschen der Einsatz eines soliden Gerüstes mit einem Strick
dran nicht unbedingt das verkehrteste.

Gruß

Beelzebub

Hi Beelzebub,

Du bist für den Einsatz der Todesstrafe? Dann bist Du noch härter drauf als Carlos, der jede Resozialisierung ablehnt, aber eben nur wegsperren möchte.

greets hquer

Keine Gleichheit im Unrecht

Provokat, Friday, 08.09.2006, 00:21 (vor 7031 Tagen) @ Beelzebub

Das sehe ich anders.
Frauen haben das Privileg, dass ihre Vergangenheit mildernd auf das Urteil einfließt, wie z. B. schwere Kindheit usw.
Dieser Ansatz ist nicht verkehrt, falsch aber, dass er gerne und hauptsächlich bei Frauen angewendet wird. Das ist das eine Extrem.
Bei Männern eben nicht. Bei ihnen gibt es keine Entschuldigung aus der Vergangenheit. Das ist das andere Extrem, dass nicht die Umstände der Person berücksichtigt.

In der Mitte beider Extrema liegt meiner Meinung nach die Gerechtigkeit.

Wisst ihr noch den Beitrag, wo eine Frau mit 750 Euro davonkam und eine andere frei, weil sie nur zwei Kinder hatte und, da die jetzt tot, nicht von einer Widerholungstat ausgegangen werden kann?
Den suche ich nämlich...

Unterstellt, der in dem Artikel beschriebene Sachverhalt trifft zu, dann
ist das Urteil völlig in Ordnung.

Die berechtigte Kritik an Urteilen, in denen Frauen für die gleiche Tat
lächerlich mild davonkommen, sollte doch wohl nicht zu der Forderung
führen, dass Straftaten von Männern genau so unangemessen beurteilt
werden, sondern umgekehrt, dass der strafrechtliche "Billigtarif" für
Frauen endlich verschwindet.

Beelzebub

Keine Gleichheit im Unrecht

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 08.09.2006, 02:21 (vor 7031 Tagen) @ Provokat

Wisst ihr noch den Beitrag, wo eine Frau mit 750 Euro davonkam und eine
andere frei, weil sie nur zwei Kinder hatte und, da die jetzt tot, nicht
von einer Widerholungstat ausgegangen werden kann?
Den suche ich nämlich...

Zu dem Fall "keine Wiederholungsgefahr" findest Du hier etwas.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Keine Gleichheit im Unrecht

Odin, Friday, 08.09.2006, 02:34 (vor 7031 Tagen) @ Provokat

Wisst ihr noch den Beitrag, wo eine Frau mit 750 Euro davonkam und eine
andere frei, weil sie nur zwei Kinder hatte und, da die jetzt tot, nicht
von einer Widerholungstat ausgegangen werden kann?
Den suche ich nämlich...

Naja, in meiner Petition:
------------------------------------------------------------------
Der Staat hat das Gewaltmonopol in Deutschland.
Den Bürgern ist es nicht gestattet, sich mit Gewaltmitteln zur Wehr zu setzen - außer in Notsituationen - sondern sie sind darauf verwiesen, bei den staatlichen Organen Schutz und Hilfe zu suchen. Im Gegenzug garantiert der Staat diesen Schutz und die erforderliche Hilfe.

Viele Gerichtsurteile lassen nun vermuten, dass dieser Schutz für Väter und Kinder nicht ausreichend garantiert ist. Gerade Väter müssen sich vom Gesetzgeber und von der Exekutive und Judikative im Stich gelassen fühlen. Sie fühlen sich in ihren speziellen Nöten und Sorgen nicht wahr- und ernstgenommen. Die (nicht nur leibliche) Vaterschaft wird in vielen Punkten angegriffen, sogar von staatlichen Organen, die eigentlich zum Schutz verpflichtet wären. Leider wird laut Grundgesetz auch nur der Mutterschaft ein besonderer Schutz vergönnt.

Besonders schutzlos sind aber auch die Kinder. Durch viele Urteile muss der Eindruck entstehen, dass Kinder als das persönliche Eigentum der Mütter gelten. Väter sind hier ausgegrenzt und Kinder bleiben ausgeliefert.

Diese Petition greift als Beispiel besonders milde Strafen bei Kindesmord und -Misshandlung durch Mütter heraus. Diskussionen über häusliche Gewalt blenden diese Problematik meist völlig aus, obwohl Kinder häuslicher Gewalt am häufigsten ausgesetzt sind - im Gegensatz zu Frauen, Senioren und Männern. Die schlimmste Form der häuslichen Gewalt durch Mütter, der Kindesmord, wird aber in unseren Augen vergleichsweise milde bestraft, durch viel zu viele andere Faktoren milder beurteilt oder gar deutlich mit ?Überforderung? oder "Verzweiflung" der Mutter vorschnell entschuldigt. Die Vorgeschichte der Mutter wird dazu benutzt, ihre Tat zu relativieren, während die Vorgeschichte von Vätern bei ähnlichen Straftaten kaum Berücksichtigung findet. Hier wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Das Geschlecht der TäterInnen darf nicht den Ausschlag geben, bei der Beurteilung einer Gewalttat gegen Kinder. Der Schutz des Kindes muß hier Vorrang haben.
Andere Faktoren im Strafgesetz erschweren ebenfalls eine Verurteilung und Überführung bei Kindstötungen.
Dadurch kann bei Frauen der Eindruck entstehen, dass ihre Straftaten milder beurteilt und leichter entschuldigt werden. Ein wichtiger Teil der Schutzfunktion geht dadurch verloren, denn auch die Angst vor Strafe sollte bei erwachsenen Menschen das Verhalten beeinflussen.

Als Beispiele mögen folgende Fälle dienen:

Der Freispruch einer Mutter nach Doppelmord an ihren Kindern:
Mutter erstach ihre Kinder - warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt: Keine ?Wiederholungsgefahr?, da beide Kinder bereits tot
http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html

Das milde Urteil für eine Mutter nach Kindsmord:
Thüringische Landeszeitung 16.07.03
Junge Frau von der Geburt "überrascht" - 750 Euro Geldstrafe und Therapieauflage für Kindesmord
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/07/17/baby__mord/baby__mord.html

Der drohende Freispruch bzw. das drohende milde Urteil in einem besonders krassen Fall:
(Neun) Tote Babys sind kein Beweis
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.11.2005/2187082.asp

Unsere Forderungen:

1) Eine Überprüfung, in welchem Maße Männer und Frauen bei Kindsmord unterschiedlich verurteilt wurden
2) Eine Überprüfung, warum und in welchem Maße Frauen deutlich häufiger als ?psychisch krank? oder ?überfordert? und damit ?teilweise schuldunfähig? oder schuldunfähig eingestuft werden
3) Eine Studie, die überprüft, inwieweit es Frauen durch ihr Verhalten möglich ist, teilweise ungestraft oder mit milden Strafen aus einer Gerichtsverhandlung zu gehen und eine Einbindung der Ergebnisse dieser Untersuchung in verpflichtende Fortbildungsangebote der Richter.
4) Totgeburten sollen in Zukunft meldepflichtig sein und eine Nicht-meldung muss als Straftat gewertet werden. Damit kann ein totes Kind besser untersucht, und eine Lebend- oder Totgeburt rechtzeitig festgestellt werden.
5) Eine statistische Untersuchung, inwieweit Kinder besser vor Mißhandlung und Mord geschützt sind, wenn der leibliche Vater in der Familie wohnt
6) Umgehende Änderung des Grundgesetzartikels 6,4 zur Aufnahme des Schutzes der Vaterschaft gleichberechtigt zum bereits bestehenden Schutz der Mutterschaft auf Grundlage des ebenfalls im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes.

Ich beziehe mich in dieser Petition auch auf den Gender Mainstreaming Ansatz, in dem es ausdrücklich darum geht, Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu erkennen, entsprechende Statistiken zu erheben oder durch wissenschaftliche Untersuchungen Gleichstellungsbedarf ans Licht zu bringen.

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sehr gut -- nur eine kleine Anmerkung

Andreas, NRW, Friday, 08.09.2006, 03:53 (vor 7031 Tagen) @ Odin

Hallo Odin,

die Petition finde ich sehr gut, nur eine Kleinigkeit sollte geändert werden:


Unsere Forderungen:
1)
.....

Ich beziehe mich in dieser Petition .....

Hier sollte es heißen "Wir beziehen uns..." (davon ausgehend das diese Petition von MannDat oder einer anderen Gruppe eingereicht wird). Andernfalls sollten es deine Forderungen sein.

Gruß
Andreas

--
Die große Frage, die ich trotz meines dreißigjährigen Studiums der weiblichen Seele nicht zu beantworten vermag, lautet: 'Was will eine Frau eigentlich?'
Sigmund Freud

Keine Gleichheit im Unrecht

Provokat, Friday, 08.09.2006, 15:47 (vor 7030 Tagen) @ Odin

Hi Odin,

Danke für die Antwort.
Gibt es auch einen Link zur Petition?

Keine Gleichheit im Unrecht

Odin, Friday, 08.09.2006, 15:56 (vor 7030 Tagen) @ Provokat

Hi Odin,

Danke für die Antwort.
Gibt es auch einen Link zur Petition?

Der eigentliche Zweck war, diese als öffentliche Petition im Internet zur Diskussion zu stellen. Dies wurde leider abgelehnt. Also hat sie eigentlich ihren Zweck verfehlt. Aber macht ja nichts - kann ja nicht alles klappen :-)

--
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Gefühl und Härte

Beelzebub, Tuesday, 12.09.2006, 00:07 (vor 7027 Tagen) @ hquer

Was mich betrifft, so ist zur angemessenen Ahndung der vorsätzlichen
Tötung von Menschen der Einsatz eines soliden Gerüstes mit einem Strick
dran nicht unbedingt das verkehrteste.

Gruß

Beelzebub

Hi Beelzebub,

Du bist für den Einsatz der Todesstrafe?

Allerdings.
Z.B. bin ich der Ansicht, dass die hier, hier und hier abgebildeten Lebewesen ein absolut angemessenes und ihrer würdiges Ende gefunden haben.

Dann bist Du noch härter drauf
als Carlos, der jede Resozialisierung ablehnt, aber eben nur wegsperren
möchte.

Hat er das? Habe ich wohl überlesen, aber ganz unrecht hat er da nicht. Aber auch nicht ganz recht.

Ich für meinen Teil bin nicht gegen "jede" Resozialisierung. Resozialisierung mag dort angemessen sein, wo Straftaten lediglich Schäden verursacht haben, die ersetzt werden können - also Vermögensdelikte.

Was Gewaltdelikte betrifft, so sollte für deren Ahndung als unverrückbare oberste Richtlinie gelten: die Folgen einer vorsätzlichen schuldhaften Gewalttat müssen den Täter mindestens genau so hart treffen, wie das Opfer, wenn irgend möglich härter.

In diesem Sinne: Opfer lebenslänglich Rollstuhl = Täter lebenslänglich Haft. Und so wie das Opfer die Gewissheit hat, nie wieder laufen zu können, soll der Täter die Gewissheit haben, nie wieder aus dem Knast zu kommen. Und sei es nur, um die Waage der Justitia wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Dass ich für die rest- und ersatzlose Abschaffung des jämmerlich gescheiterten Jugendstrafrechts bin, sowie für die Senkung des Strafmündigkeitsalters auf 10 Jahre sei am Rande vermerkt. Wer alt genug ist, Verbrechen zu begehen, der ist auch alt genug für die passende Quittung.

Und wo hier in letzter Zeit so viel auf "die 68er" geschimpft wird: hier wäre es zur Abwechslung mal angebracht. Dass die Strafjustiz heute Samthandschuhe trägt, ist in der Tat eine der negativen Hinterlassenschaften jener Leute.

Greets

Beelzebub

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Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Gefühl und Härte

Odin, Tuesday, 12.09.2006, 00:16 (vor 7027 Tagen) @ Beelzebub

Dass ich für die rest- und ersatzlose Abschaffung des jämmerlich
gescheiterten Jugendstrafrechts bin, sowie für die Senkung des
Strafmündigkeitsalters auf 10 Jahre sei am Rande vermerkt. Wer alt genug
ist, Verbrechen zu begehen, der ist auch alt genug für die passende
Quittung.

Hast du das Datum, wann das Jugendstrafrecht gescheitert ist? Ich hab nix davon mitgekriegt.
Verbrechen begehen auch schon 8jährige - nur zählen dieselben Taten erst als Verbrechen, wenn der betreffende 14 ist.
Hin und wieder begegenen mir die Straftäter noch aus meinen vergangenen Jahren. Inzwischen sind sie brave Familienväter.
Ich kann mich auch selber noch gut daran erinnern, wie ich mit 15 das erste Mal Motorrad gefahren bin.

--
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Hilfe für die Opfer - Härte für die Täter!

Beelzebub, Wednesday, 13.09.2006, 01:17 (vor 7026 Tagen) @ Odin

Dass ich für die rest- und ersatzlose Abschaffung des jämmerlich
gescheiterten Jugendstrafrechts bin, sowie für die Senkung des
Strafmündigkeitsalters auf 10 Jahre sei am Rande vermerkt. Wer alt

genug

ist, Verbrechen zu begehen, der ist auch alt genug für die passende
Quittung.


Hast du das Datum, wann das Jugendstrafrecht gescheitert ist? Ich hab nix
davon mitgekriegt.

Bist du Sozialarbeiter oder so was? Dann isses klar, dass du nix davon mitgekriegt hast. Mein Tip: einfach die Scheuklappen wegnehmen, die Ideologie von wegen "die Gesellschaft ist an allem schuld ...schluchz" in den Müll werfen und die Augen gut aufmachen, dann kriegst du es mit.

Verbrechen begehen auch schon 8jährige - nur zählen dieselben Taten erst
als Verbrechen, wenn der betreffende 14 ist.

Falls das ein Plädoyer dafür sein sollte, die Strafmündigkeit auf 8 zu senken - bitte sehr, auch darüber ließe sich reden.

Hin und wieder begegenen mir die Straftäter noch aus meinen vergangenen
Jahren. Inzwischen sind sie brave Familienväter.

Wie schön für sie. Kannst du ähnlich schönes auch über deren Opfer berichten. Haben die es auch so gut überstanden? Sind sie aus den Rollstühlen wieder aufgestanden? Sind die zerschmetterten Gliedmaßen wieder voll gebrauchsfähig? Das zerstörte Seh- und Hörvermögen wiederhergestellt?

Oder warst du so beschäftigt, den armen Tätern das Händchen zu tätscheln, dass du die Opfer glatt übersehen hast. Klar doch, man kann ja nicht an alles denken.

Also ein Datum kann ich natürlich nicht nennen. Aber eine Rückfallquote von derzeit 75% (Tendenz steigend) sind schon mal ein sehr deutlicher Beweis für das Scheitern. Ein weiterer ist das Aufkommen des Begriffs "Intensivtäter". Denn der heißt im Klartext nichts anderes, als dass irgendein gewalttätiges kriminelles Element seine Umwelt wochen-, monate- oder jahrelang terrorisiert während die Strafjustiz mit verschränkten Armen zusieht.

Ich kann mich auch selber noch gut daran erinnern, wie ich mit 15 das
erste Mal Motorrad gefahren bin.

Du willst es nicht kapieren, um besser gegen meine Ansicht polemisieren zu können. Daher noch mal ganz langsam zum Mitschreiben für Säufer, Senile und Sozialarbeiter:

Es macht für einen großen Unterschied, ob jemand ein Vermögensdelikt begeht, dessen Schaden ersetzt werden kann, oder eine lächerliche Verkehrssünde, die niemandem schadet, oder ob jemand durch Gewalttätigkeit das Leben eines Unschuldigen völlig ruiniert.

Straftäter letztgenannter Art - und nur die - sind es, bei denen es dringend erforderlich ist, dass der Strafjustiz endlich die Samthandschuhe ausgezogen werden und dass das völlig pervertierte Strafrecht vom Kopf auf die Füße gestellt wird.

Nicht mehr dem Täter hat das Augenmerk zu gelten sondern zum ersten den Opfern und zum zweiten dem gesellschaftlichen Interesse an möglichst weitgehendem Schutz vor gewalttätigem kriminellem Abschaum welch letzterer so schnell, so gründlich und so staatskassenschonend wie möglich unschädlich gemacht werden sollte.

Wie tief die Strafrechtspflege pervertiert ist, ist z.B. an folgenden hoch symptomatischen Fall sichtbar, über den unlängst "Berliner Zeitung" zu lesen war:

Eine als "Intensivtäterin" polizeibekannte 13jährige (sie beschäftigt bei der Polizei einen eigenen Sachbearbeiter) schägt ohne jeden Grund eine zufällig vorbeikommende junge Frau nieder, diese wird dabei so schwer verletzt, dass sie wahrscheinlich zeitlebens gehbehindert sein wird.

Um das gewaltkriminelle Stück Dreck kümmern sich inzwischen mit hohem finanziellen Aufwand eine ganze Armee von Jugendamtsmitarbeitern, Familienhelfern und Sozialarbeitern, verhätscheln und vertätscheln das gute Kindchen nach Kräften mit "Erlebnispädagogik", wobei es ein Träger der Jugendhilfe bedauert, dass er solche armen Kinder nicht mehr zur Besserung in die Karibik schicken darf - das gilt inzwischen denn doch als zu teuer und ist außerdem leider "politisch nicht mehr gewollt" - aber Ferien an der Ostsee oder auf dem Bauernhof in Brandenburg sind allemal noch drin. Das ist zwar, so der Jugendamtsleiter keine Garantie für Besserung aber "immerhin eine Chance".

Das Opfer hingegen bekommt keinen Cent, muss die Folgekosten, die ihm durch die Straftat entstanden sind, vollständig aus eigener Tasche bezahlen - einschließlich der Krücken, auf die es für den Rest seines Lebens aller Voraussicht nach angewiesen sein wird.

Näheres dazu hier, hier und hier.

Es mag politisch unkorrekt sein, aber es interessiert mich einen Dreck, ob diese kleine Ratte als Kind zu heiß oder zu kalt gebadet wurde, ob sie zuviel oder zuwenig Zucker in den Brei gestreut oder in den Arsch geblasen bekam, ob die Mutter gesoffen hat oder der Vater auf den Strich gegangen ist oder umgekehrt - das Opfer ist deswegen kein Stück weniger schwer verletzt und was aus der Sicht des Opfers keinen Unterschied macht, hat bei der Bestrafung der Tat keine Rolle zu spielen, und diese hat sich nicht darauf zu kaprizieren, bei der Täterin um eine "Chance" zu winseln, in Zukunft gütigst auf Gewalttätigkeit zu verzichten, sondern sie aus dem Verkehr zu ziehen und zwar für immer. Denn bei der Strafzumessung hat die oberste Richtschnur zu sein: die Folgen einer vorsätzlichen schuldhaften Gewalttat müssen unter allen Umständen und um ausnahmslos jeden Preis den Täter mindestens genau so hart treffen, wie das Opfer, wenn irgend möglich härter.

Und das Geld, was bisher für Sozialarbeiter, Familienhelfer, Jugendamtsfuzzis und Erlebnisreisen für kriminellen Abschaum zum Fenster rausgeworfen wurde, soll in Zukunft den Opfern zugute kommen.

Was auch immer dabei herauskommt: noch kläglicher als das derzeitige Hätschel-Tätschel-Wischi-Waschi-System kann diese Methode gar nicht versagen.

Und wenn Gewalttäter gleich beim ersten mal schön lange weggeschlossen werden, dann wird das zumindest schon mal die Rückfallquote gewaltig senken - wegen langjährigen Mangels an Gelegenheiten.


Justizkritische Grüße

Beelzebub

--
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Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Hilfe für die Opfer - Härte für die Täter!

Odin, Wednesday, 13.09.2006, 01:50 (vor 7026 Tagen) @ Beelzebub

Nimm weniger Drogen!

--
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Hilfe für die Opfer - Härte für die Täter!

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 13.09.2006, 02:24 (vor 7026 Tagen) @ Beelzebub

Es mag politisch unkorrekt sein, aber es interessiert mich einen Dreck, ob
diese kleine Ratte als Kind zu heiß oder zu kalt gebadet wurde, ob sie
zuviel oder zuwenig Zucker in den Brei gestreut oder in den Arsch geblasen
bekam, ob die Mutter gesoffen hat oder der Vater auf den Strich gegangen
ist oder umgekehrt - das Opfer ist deswegen kein Stück weniger schwer
verletzt und was aus der Sicht des Opfers keinen Unterschied macht, hat
bei der Bestrafung der Tat keine Rolle zu spielen, und diese hat sich
nicht darauf zu kaprizieren, bei der Täterin um eine "Chance" zu winseln,
in Zukunft gütigst auf Gewalttätigkeit zu verzichten, sondern sie aus dem
Verkehr zu ziehen und zwar für immer. Denn bei der Strafzumessung hat die
oberste Richtschnur zu sein: die Folgen einer vorsätzlichen
schuldhaften Gewalttat müssen unter allen Umständen und um ausnahmslos
jeden Preis den Täter mindestens genau so hart treffen, wie das Opfer,
wenn irgend möglich härter.

Und das Geld, was bisher für Sozialarbeiter, Familienhelfer,
Jugendamtsfuzzis und Erlebnisreisen für kriminellen Abschaum zum Fenster
rausgeworfen wurde, soll in Zukunft den Opfern zugute kommen.

Was auch immer dabei herauskommt: noch kläglicher als das derzeitige
Hätschel-Tätschel-Wischi-Waschi-System kann diese Methode gar nicht
versagen.

Und wenn Gewalttäter gleich beim ersten mal schön lange weggeschlossen
werden, dann wird das zumindest schon mal die Rückfallquote gewaltig
senken - wegen langjährigen Mangels an Gelegenheiten.


Aber hallo, was ist hier los? Zwei Brüder im Geiste im Clinch? ;-)
Du bist ja ein richtig Rechter, Beelzebub. Diese Deine Einstellung finde ich allenfalls in NPD und den rechten Flügeln von CDU/CSU wieder.

Und ich gebe Dir recht: es ist ein Hohn, wie Täter zu Opfern gemacht und "therapiert" werden. Besonders wenn man sieht, wie das jeweilige Opfer (und potentielle Nachahmer natürlich) das wahrnehmen muß.

Ich stimme Dir zu, daß ein schlimmes Elternhaus nichts entschuldigt und daß einE TäterIn nie besser behandelt werden darf als ein Opfer.

Ende der Fahnenstange ist aber bei der Todesstrafe. Du weißt genauso gut wie jeder andere hier, wie die veröffentlichte Meinung Urteile beeinflußt. Und Du weißt auch, welche Hysterie die Femis in Sachen Kindesmißbrauch entfachten. Ganz sicher sitzen noch immer hunderte Unschuldige in unseren Knästen ab - was schon schlimm genug ist (ist mit dem Urteil ja bekanntlich eh kein Zuckerschlecken). Aber hinrichten, auf einer so fragwürdigen Basis? Niemals!


Gruß,
nihi

--
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In dubio pro reo - selbstverständlich

Beelzebub, Wednesday, 13.09.2006, 04:06 (vor 7026 Tagen) @ Nihilator


Aber hallo, was ist hier los? Zwei Brüder im Geiste im Clinch? ;-)
Du bist ja ein richtig Rechter, Beelzebub. Diese Deine Einstellung finde
ich allenfalls in NPD und den rechten Flügeln von CDU/CSU wieder.

Ich halte weder von dem rechts-links Schema was, noch von Parteien, egal welchen. Schon weil ich von denen Politik nur paketweise kriege wie in zweitklassigen Ramschläden. Etwa vernünftige Verkehrspolitik nur zusammen mit sexistischer Männerdiskriminierung und Frauenbevorzugung, vernünftige Schulpolitik nur mit bekloppter Arbeitsmarktpolitik oder gute Außenpolitik nur mit strunzblöder Wirtschaftspolitik. Aber das nur nebenbei.


Und ich gebe Dir recht: es ist ein Hohn, wie Täter zu Opfern gemacht und
"therapiert" werden. Besonders wenn man sieht, wie das jeweilige Opfer
(und potentielle Nachahmer natürlich) das wahrnehmen muß.

Ich stimme Dir zu, daß ein schlimmes Elternhaus nichts entschuldigt und
daß einE TäterIn nie besser behandelt werden darf als ein Opfer.

Ende der Fahnenstange ist aber bei der Todesstrafe. Du weißt genauso gut
wie jeder andere hier, wie die veröffentlichte Meinung Urteile beeinflußt.
Und Du weißt auch, welche Hysterie die Femis in Sachen Kindesmißbrauch
entfachten. Ganz sicher sitzen noch immer hunderte Unschuldige in unseren
Knästen ab - was schon schlimm genug ist (ist mit dem Urteil ja
bekanntlich eh kein Zuckerschlecken). Aber hinrichten, auf einer so
fragwürdigen Basis? Niemals!

Kann mich nicht erinnern, jemals gefordert zu haben, jemanden auf der Grundlage fragwürdiger Beweise in die Todeszelle zu schicken. Und ich halte auch ganz & gar nichts von Amateurjustiz nach dem Motto "Wenn er es war, hängen wir ihn auf, wenn wir es nicht ganz richtig beweisen können, kriegt er lebenslänglich."

Der Grundsatz "in dubio pro reo" hat selbstmurmelnd absolute Priorität vor staatlichem Strafverfolgungsverlangen und zwar unabhängig davon, wie schwer die Straftat wiegt. Aber das war ja auch nicht das Thema, mir geht's hier um die strafrechtliche Behandlung von einwandfrei überführten Straftätern und -innen.

Und was die Todesstrafe betrifft bin ich Realist genug zu wissen, dass die in absehbarer Zeit eh nicht durchzusetzen ist. Ich wär ja für's erste schon hochzufrieden, wenn wenigstens lebenslänglich möglich wäre, d.h. eine Knaststrafe, bei der der/die Täter/in in einer nur mit dem absolut lebensnotwendigen Minimum ausgestatteten Einzelzelle den ganzen Tag nichts weiter zu tun hat, als über sein/ihr Verbrechen nachzudenken und ansonsten absolut sicher sein darf, nur in einer großen grauen Kiste wieder herauszukommen.


Greets

Beelzebub

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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Wenn du es so willst......

Beelzebub, Wednesday, 13.09.2006, 04:19 (vor 7026 Tagen) @ Odin

Nimm weniger Drogen!

Nun denn, wenn du auf dem Level diskutieren willst: kannst du haben.

Wenn es also schon mal so ist, dass die Strafjustiz kriminelle Kinder nach Belieben gewähren lässt und du das richtig findest, dann sei dir hiermit aufrichtig gewünscht, dass, wenn schon Leute von solchem Gesindel wie der kleinen Ratte zum Krüppel geschlagen werden müssen, du der nächste bist, dem das geschieht.

Kannst die lieben Kleinen ja dann vom Rollstuhl aus "resozialisieren".


Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Soll das eine Antwort sein?

Andreas, NRW, Wednesday, 13.09.2006, 11:47 (vor 7025 Tagen) @ Odin

Hallo Odin,

so bescheuert ich Beelzebubs Ansicht bzgl. der Todesstrafe auch finde hätte
mich eine ausführlichere Antwort auf sein Posting interessiert. Ein lapidares

Nimm weniger Drogen!

ist als Antwort auf seine Ausführungen wirklich sehr dünn. Hat er denn mit
seiner Meinung über den Umgang mit Opfern und Tätern so unrecht?

Fragt sich
Andreas

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Die große Frage, die ich trotz meines dreißigjährigen Studiums der weiblichen Seele nicht zu beantworten vermag, lautet: 'Was will eine Frau eigentlich?'
Sigmund Freud

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