Ordnungsstrafe wegen Verwendung des Du-Wortes
Wegen folgendem Brief an das Landesgericht erhielt ein rechtskundiger Wiener Vater eine Ordnungsstrafe von 100 EUR. Diese hat er beim OGH (vergl. BGH) ohne Anwalt!! erfolgreich bekämpft.
Juristischer Trick: Ordnungstrafe beim Landesgericht ist die 1. Instanz und die 2. Instanz der Oberste Gerichtshof. Bei der 2. Instanz besteht keine Anwaltspflicht auch beim OGH.
Einzige Möglichkeit zum OGH ohne Fledermaus zu kommen.
"Liebe Herta (Hanglberger),
nachdem wir uns jetzt schon fast vier Jahre in den verschiedensten Verfahren immer wieder über den Weg laufen, ohne uns jedoch dabei jemals persönlich begegnet zu sein, und ich in der Zwischenzeit weiß, dass Du als Berichterstatterin in meinen Fällen (ON 329 + ON 332 S. 2) sowas wie hauptverantwortlich bist für das, was bisher schiefgelaufen ist, habe ich mir gedacht, vielleicht wäre es schön langsam an der Zeit, dass ich Dir einmal einen persönlichen Brief schreibe, um Dir meinen Kummer und meine Sorgen mitzuteilen.
Da es nicht besonders gut aussieht, wenn die Gegenseite davon nichts weiß, habe ich mir gedacht, dass es wahrscheinlich besser ist, wenn ich das gleich im Anschluß an den obigen Rekurs mache.
Verzeih mir bitte, wenn ich Dich so ganz ungeniert mit Du anschreibe, aber jetzt kennen wir uns doch schon so viele Jahre. Wie Du sicher in meinen zahlreichen Schriftsätzen bemerkt haben wirst, habe ich mir sogar die Mühe gemacht, euer halbschwuchtiges Juristendeutsch - wenn auch nur halbwegs - zu erlernen. Eine gar nicht so einfaches Unterfangen, denn in der Zwischenzeit bin ich draufgekommen, dass zumindest einige von euch damit selbst Schwierigkeiten haben, es richtig zu verstehen. Da war ich z.B. voriges Jahr im ASG - weißt Du, wie lange ich zwei Richteramtsanwärterinnen (Maga.) den RS0036276 erklären mußte, bis Sie ihn wirklich verstanden haben? Geschlagene eineinhalb Stunden.... für ganze fünf Zeilen - wenigstens haben sich die Beiden bei mir nachher für meine Geduld bedankt.
Ich denke, dass es unter diesen Umständen vielleicht besser ist, wenn wir einmal so richtig Klartext miteinander schreiben . Man tut sich einfach leichter und hier geht es doch um einiges - nämlich um das Wohlergehen meines Sohnes und vieler anderer Kinder."
Ordnungsstrafe wegen Verwendung des Du-Wortes
Woher kommt eigentlich dieses Ordnungshörigkeit in Österreich. Warum muss man da jedesmal wenn man mit oder über jemanden schreibt. Seine sämtlichen Titel aufzählen?
Wenn mir jemand schon unsympathisch ist geb ich ihm/ihr doch nicht noch zusätzlich diese Ehrbekundungen.
Ich muss ja schon aufpassen meine Profs nicht aus =Versehen zu duzen... und die kann ich leiden.
Ich mach das a bisserl anders
Woher kommt eigentlich dieses Ordnungshörigkeit in Österreich. Warum muss
man da jedesmal wenn man mit oder über jemanden schreibt. Seine sämtlichen
Titel aufzählen?
Wenn mir jemand schon unsympathisch ist geb ich ihm/ihr doch nicht noch
zusätzlich diese Ehrbekundungen.Ich muss ja schon aufpassen meine Profs nicht aus =Versehen zu duzen...
und die kann ich leiden.
In der Anrede schreibe ich neuerdings nur noch:
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen, ........
Ich mach das a bisserl anders
In der Anrede schreibe ich neuerdings nur noch:
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen, ........
Behördenschreiben beginnen bei mir immer mit "Sehr geehrte Herren". Will ich jemanden persönlich benennen, folgt ein "Frau Müller" oder "Herr Meyer".
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Wenn es nach der Frauenquote geht.......
Behördenschreiben beginnen bei mir immer mit "Sehr geehrte Herren". Will
ich jemanden persönlich benennen, folgt ein "Frau Müller" oder "Herr
Meyer".Rainer
Wenn es nach der Frauenquote in BehördInnen (70-95 Prozent) geht ist auf jeden Fall eine etwas andere AnsprachIn erforderlich:
zB
Sehr geehrte DamInnen und HerrInnen,
oder
Sehr geehrte HerrInnen, nicht zu verwechseln mit
Sehr geehrter Herr Innenminister,
oder
Sehr geehrte Damen und Rest-Herren,
Sehr geehrte Damen und sehr geehrte wackere, übrig gebliebene Herren, ....
oder gleich
Sehr versehrte dämliche Quoten-Tussen!