Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Endlich mal: Mutmaßlicher Vergewaltiger erstattet Gegenanzeige.

T.R.E.Lentze, Sunday, 06.09.2009, 00:46 (vor 5958 Tagen)

Siehe hier: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=635945

Der Fall ist etwas pikant dadurch, daß der Beschuldigte seit einem Motorradunfall ab Brustbereich gelähmt ist und im Rollstuhl sitzt. Dennoch soll er in der Lage gewesen sein, die ehemalige Freundin (die sie vor dem Unfall noch war) in Todesangst zu versetzen.


Als der Beschuldigte sie streicheln und in den Arm nehmen wollte, soll sie die Annäherungsversuche abgewehrt haben.

Daraufhin habe der teilweise gelähmte Mann seine ehemalige Freundin festgehalten, gewürgt und geohrfeigt, so die Staatsanwaltschaft. Anschließend soll er das Opfer aufgefordert haben, das zu tun, was er wolle. Zudem soll er die 22-Jährige in Todesangst versetzt haben, indem er ihr drohte, sie umzubringen, wenn sie nicht aufhöre zu weinen.

Als der mutmaßliche Vergewaltiger von ihr abließ, verließ die junge Frau laut Anklage das Haus gegen halb fünf morgens und erstattete Anzeige. Bislang hat der Angeklagte den Vorwurf bestritten. Er erstattete sogar eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung.


Der letzte Satz klingt geradezu so, als setze er der Verwerflichkeit seines Verhaltens noch eins drauf.


In diesem Zusammenhang erinnere ich an Ergebnisse der Berliner Kriminalstatistik und verweise der Einfachheit halber auf meine Seite, wo ich sie wiedergegeben habe: http://www.mann-pass-auf.de/sk36.html#2

Demnach verhält es sich mit dem Anteil weiblicher Täter wie folgt:

Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung 93,4 %

D.h., es sind fast nur Frauen, die falsch bezichtigen. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Beschuldigte falsch bezichtigt, liegt demnach bei nur 6.6 %.

Also sollte das Gericht ihm glauben. Ich werde über den Fortgang beizeiten berichten.

Gruß
Student

Endlich mal: Mutmaßlicher Vergewaltiger erstattet Gegenanzeige.

HerrClaus, Sunday, 06.09.2009, 14:22 (vor 5957 Tagen) @ T.R.E.Lentze
bearbeitet von HerrClaus, Sunday, 06.09.2009, 14:35

Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung 93,4 %

D.h., es sind fast nur Frauen, die falsch bezichtigen. Die
Wahrscheinlichkeit, daß der Beschuldigte falsch bezichtigt, liegt demnach
bei nur 6.6 %.

Nein, liegt sie nicht, Du solltest Dich ein wenig mit Stochastik beschäftigen bevor Du solchen Unsinn öffentlich preisgibst, sonst wirkt eine solche "logische" Ableitung so, als hätte sie eine Femanze abgelassen.

Davon abgesehen verwendet man in Deutschland für die Darstellung von Dezimalbrüchen ein Komma und keinen Punkt.

Erhellende Grüße
HerrClaus

Stochastik-Fehler?

T.R.E.Lentze, Sunday, 06.09.2009, 17:10 (vor 5957 Tagen) @ HerrClaus

Du solltest Dich ein wenig mit Stochastik
beschäftigen bevor Du solchen Unsinn öffentlich preisgibst, sonst wirkt
eine solche "logische" Ableitung so, als hätte sie eine Femanze
abgelassen.

Also nochmal:

Der Anteil weiblicher Täter inbezug auf den Straftatbestand "Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung" beträgt 93,4 %. Dann beträgt der Anteil männlicher Täter 6,6 %.

Sollte der Angeschuldigte ingestalt seiner Gegenanzeige eine derartige Straftat begehen, dann würde er zu diesen 6,6 % gehören.

Der Grad an Wahrscheinlichkeit, daß er sie begeht, ist daraus nicht ableitbar. Insofern hatte ich mich falsch ausgedrückt.

Jetzt zufrieden?

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