Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Berechtigter Einwand vom B.V.

Schlingel, Friday, 04.09.2009, 00:17 (vor 5960 Tagen) @ Gasttt

Vor allem würde sich dann der nächste beschweren, daß die Regierung nichts
anderes zu tun hat, als sich selbst darzustellen

Genau deshalb ist der Einwand des Besorgten Vaters auch vollkommen berechtigt! Denn wenn es sich hierbei im Prinzip um Werbung in eigener Sache handelt, ist diese nicht zulässig. Es hat erst kürzlich ein Urteil gegeben, wonach politische Amtsträger auf der Website eines Amtes oder einer Behörde - hinsichtlich einer anstehenden Wahl - nicht für sich selbst werben dürfen. Und besonders gelungene Interviews, in den die Regierungsarbeit von XYZ positiv dargestellt und hervorgehoben wird, kann man durchaus als Werbung auslegen.

Eine selektive Auswahl an Zeitungsinterviews hat auf einer Regierungsseite nichts zu suchen.


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