Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Umgangsrecht: feministische Augenwischerei

Knödelvertilger, emanzenfreie Zone - und das bleibt sie auch, Thursday, 03.09.2009, 03:00 (vor 5961 Tagen)

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/haftstrafe-fuer-eltern/

Haftstrafe für Eltern

Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis.

FREIBURG taz | Ab Dienstag können getrennt lebende Väter oder Mütter das Umgangsrecht mit ihrem Kind besser durchsetzen. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt (meist die Mutter), den Umgang sabotiert, kann ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro oder sogar Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) lehnt die Reform ab.

Meist klappt bei getrennt lebenden Elternteilen der Umgang mehr oder weniger gut. Etwa 10 Prozent der Fälle gelten aber als besonders konfliktreich. Wenn hier der Umgang verweigert wurde, konnte bisher nur Zwangsgeld oder Erzwingungshaft angedroht werden. Diese durften aber nicht mehr vollstreckt werden, wenn der Termin verstrichen war. Es hatte also keine Folgen, wenn Mütter die Umgangstermine regelmäßig kurzfristig platzen ließen. Dagegen können Ordnungsgeld und Ordnungshaft als Sanktionen auch noch nach dem geplatzten Termin verhängt werden.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält das für kontraproduktiv. "Ein Kind wird dem Vater immer eine ablehnende Haltung entgegenbringen, wenn es weiß, dass seine Mutter wegen Umgangsverweigerung ins Gefängnis muss", heißt es in einer Erklärung des baden-württembergischen VAMV-Vorstands. Eine Inhaftierung der Mutter als Hauptbezugsperson könne auch zu einer "Traumatisierung" des Kindes führen. Der VAMV zeigt dabei Verständnis für die Umgangsverweigerung, wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch den Vater besteht, der aber nicht beweisbar ist, oder wenn das Kind von sich aus einfach keinen Umgang mit dem Vater wünscht.

Im Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD) kann man die Sorgen nicht nachvollziehen. "In umstrittenen Fällen werden alle Aspekte des Kindeswohls bereits bei der gerichtlichen Prüfung des Umgangsrechts berücksichtigt", erklärte ein Ministeriumssprecher.

Außerdem drohe nicht gleich Gefängnis, wenn der Umgang sabotiert wird, sondern zunächst lediglich ein Ordnungsgeld. Die Einführung von Sanktionen war im Gesetzgebungsverfahren auch noch entschärft worden: So wurde aus einer "Soll"- eine "Kann"-Bestimmung.

---------

Was ist denn dieser VAMV für ein Pudelverein? Spielt die Mutter nicht mit, darf doch das Kind net traumatisiert werden, also wäre ja die logische Konsequenz, dass am besten alles so wirkungslos bleibt, wie es bisher allermeistens war und die Mutter könnte dann einfach so weitermachen wie bisher. Und die Standardkeule "sexueller Mißbrauch darf natürlich auch nicht fehlen.
Hört mal her, ihr VereinsmeierInnen: es liegt ja wohl an der sorgeberechtigten Mutter, traumatisierende Schäden zu vermeiden, indem sie rechtswidrige Handlungen unterläßt! Wenn sie das Kind auf diese Weise in Konflikte stürzt, ist natürlich SIE daran schuld. Schließlich wird auch der Bankräuber eingesperrt und kann sich nicht mit dem Hinweis rausreden, dass Zuhause nun drei ganz schrecklich traumatisierte Familienmitglieder zurückbleiben würden, die nun ohne Vater klarkommen müßten. Was für eine lila "Argumentation" das mal wieder ist *kopfschüttel*

Und dann: Eine bloße KANN-Bestimmung. Also wird davon wohl allermeistens abgesehen werden - am "besten" noch mit den Argumenten dieses Vereins.

Im übrigen ist diese Art von Gesetz also nichts weiter als ein widerwillig hingeworfener feministisch-juristischer Beruhigungsbrocken. Ich glaube nämlich auch nicht, dass diese Bestimmung kurz vor ihrem Erlaß noch schnell entschärft wurde. Diese Behauptung ist allerdings gut dafür geeignet, seinen angeblichen guten Willen zu zeigen. Aber in Wirklichkeit sollte es von vornherein eine bloße Kann-Bestimmung werden. Da wett' ich drauf.

Und so bleibt es, unter der Zuhilfenahme der willfährigen Gerichte - man denke nur an die bizarre Entscheidung des BGH in Sachen Vaterschaftstest, welche zu der Verfassungsbeschwerde des Klägers führte - das, was es von Anfang an sein sollte: Ein Papiertiger.

Pudelverein

Mus Lim ⌂, Thursday, 03.09.2009, 04:07 (vor 5961 Tagen) @ Knödelvertilger

Was ist denn dieser VAMV für ein Pudelverein?

Gab es daran irgendwelche Zweifel?

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Umgangsrecht: feministische Augenwischerei

Mirko, Thursday, 03.09.2009, 10:20 (vor 5960 Tagen) @ Knödelvertilger

Einer der Kommentatoren dort:

"Deswegen verzichte ich, schweren Herzens - anfangs oftmals wütend, oftmals weinend und mit der Zeit immer häufiger mit der Situation zufriedener - auf einen regelmäßigeren Umgang.

Ich nehme vielmehr an, was mir angeboten wird, bitte um mehr und stehe für mehr bereit. Ich fordere nicht, ich BITTE! Freundlich! Das, und nur das, ist zum Wohle aller.

Mehr Demut täte manchem Elternteil gut. In jedem Fall dem Kind / den Kindern."

Wüarg...

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

entscheidender Absatz

Robin Hood, Thursday, 03.09.2009, 11:11 (vor 5960 Tagen) @ Knödelvertilger

"Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält das für kontraproduktiv. "Ein Kind wird dem Vater immer eine ablehnende Haltung entgegenbringen, wenn es weiß, dass seine Mutter wegen Umgangsverweigerung ins Gefängnis muss", heißt es in einer Erklärung des baden-württembergischen VAMV-Vorstands. Eine Inhaftierung der Mutter als Hauptbezugsperson könne auch zu einer "Traumatisierung" des Kindes führen. Der VAMV zeigt dabei Verständnis für die Umgangsverweigerung, wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch den Vater besteht, der aber nicht beweisbar ist, oder wenn das Kind von sich aus einfach keinen Umgang mit dem Vater wünscht."

Ein Verdacht des sexuellen Missbrauchs reicht schon aus. Beweise sind nicht notwendig. So sieht ein Rechtsstaat 2.0 aus.

Der VAMV ist übrigens seit Ewigkeiten als mütterzentrierter Verein bekannt. Die wenigen Väter erfüllen lediglich eine Alibifunktion.

entscheidender Absatz

Max Aram, Thursday, 03.09.2009, 13:02 (vor 5960 Tagen) @ Robin Hood

Der VAMV ist übrigens seit Ewigkeiten als mütterzentrierter Verein
bekannt. Die wenigen Väter erfüllen lediglich eine Alibifunktion.

Wie auch das ganze Gesetz. Reiner Aktionismus (die Mitarbeiter im Ministerium müssen beschäftigt werden) und pure Effekthascherei. Ansonsten dehnbar wie Gummi. Da hätte es die bisherige Gesetzeslage auch getan.

Übrigens: Woran erkennt man ein Gesetz, dass man bezüglich Männerinteressen in die Tonne hauen kann?

Daran dass die TAZ positiv darüber schreibt und schon auf den ersten Zeilen von Vorteilen für die Partner redet ohne das Geschlecht zu nennen...

entscheidender Absatz

BesorgterVater, Thursday, 03.09.2009, 13:18 (vor 5960 Tagen) @ Max Aram

Übrigens: Woran erkennt man ein Gesetz, dass man bezüglich
Männerinteressen in die Tonne hauen kann?

Daran dass die TAZ positiv darüber schreibt und schon auf den ersten
Zeilen von Vorteilen für die Partner redet ohne das Geschlecht zu nennen...

Gut zu wissen. Der FAZ-Indikator! - sicherer als ein Schwangerschaftstest.

entscheidender Absatz

Max Aram, Thursday, 03.09.2009, 13:34 (vor 5960 Tagen) @ BesorgterVater

Gut zu wissen. Der FAZ-Indikator! - sicherer als ein Schwangerschaftstest.

Ich weiß nicht, ob das jetzt Ironie Deinerseits war - aber ich meinte die TAZ. Nicht dass ich die Frankfurter Allgemeine Zeitung für das Zentralorgan der Männerinteressen hielte, aber dort schreiben immerhin Leute wie Volker Zastrow - und der ist als Feminismuskritiker bekannt.


Gruß Max

Korrektur!

BesorgterVater, Thursday, 03.09.2009, 14:01 (vor 5960 Tagen) @ Max Aram

Ich weiß nicht, ob das jetzt Ironie Deinerseits war - aber ich meinte die
TAZ. Nicht dass ich die Frankfurter Allgemeine Zeitung für das
Zentralorgan der Männerinteressen hielte, aber dort schreiben immerhin
Leute wie Volker Zastrow - und der ist als Feminismuskritiker bekannt.

Korrektur: TAZ-Indikator. Ich hatte mich in der Tat vertippt.

Apropos, was schreibt die FAZ zum Thema? Ich mache mich mal grad auf die Suche, hoffend, dass mein Tippfehler gravierendender Natur war.

entscheidender Absatz

Movemen @, Thursday, 03.09.2009, 16:02 (vor 5960 Tagen) @ Max Aram

Übrigens: Woran erkennt man ein Gesetz, dass man bezüglich
Männerinteressen in die Tonne hauen kann?

Sehr gute Definition. Analog gilt auch, wenn der Protest der üblichen Verdächtigen von den Blockflöten-Parteien nicht stattfindet. Denn es gilt, meldet sich die Opposition nicht zu Wort, dann ist das Gesetz in den Hinterzimmern der Macht parteien-übergreifend abgenickt worden. Man muss seinen Macchiavelli schon gelesen haben...

entscheidender Absatz

BesorgterVater, Thursday, 03.09.2009, 13:13 (vor 5960 Tagen) @ Robin Hood

Der VAMV ist übrigens seit Ewigkeiten als mütterzentrierter Verein
bekannt. Die wenigen Väter erfüllen lediglich eine Alibifunktion.

"VAMV", Verband "Alleinerziehender" Mütter und Väter eV. Na fällt was auf?

Es geht um die Vernichtung von Familien. Die Lesben dort sind einzig in beratender Funktion tätig, wie das Grundrecht auf Umgang erfolgreich unterwandert wird. Da ist der sogenannte "neue Mensch" angesiedelt. VAMV wird seit Langem in Urteile und Gesetze beratend eingebunden. Und VAMV wird staatlich subventioniert.

VAMV ist der verlängerte Arm der Diktatur.

powered by my little forum