Umgangsrecht: feministische Augenwischerei
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/haftstrafe-fuer-eltern/
Haftstrafe für Eltern
Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis.
FREIBURG taz | Ab Dienstag können getrennt lebende Väter oder Mütter das Umgangsrecht mit ihrem Kind besser durchsetzen. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt (meist die Mutter), den Umgang sabotiert, kann ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro oder sogar Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) lehnt die Reform ab.
Meist klappt bei getrennt lebenden Elternteilen der Umgang mehr oder weniger gut. Etwa 10 Prozent der Fälle gelten aber als besonders konfliktreich. Wenn hier der Umgang verweigert wurde, konnte bisher nur Zwangsgeld oder Erzwingungshaft angedroht werden. Diese durften aber nicht mehr vollstreckt werden, wenn der Termin verstrichen war. Es hatte also keine Folgen, wenn Mütter die Umgangstermine regelmäßig kurzfristig platzen ließen. Dagegen können Ordnungsgeld und Ordnungshaft als Sanktionen auch noch nach dem geplatzten Termin verhängt werden.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält das für kontraproduktiv. "Ein Kind wird dem Vater immer eine ablehnende Haltung entgegenbringen, wenn es weiß, dass seine Mutter wegen Umgangsverweigerung ins Gefängnis muss", heißt es in einer Erklärung des baden-württembergischen VAMV-Vorstands. Eine Inhaftierung der Mutter als Hauptbezugsperson könne auch zu einer "Traumatisierung" des Kindes führen. Der VAMV zeigt dabei Verständnis für die Umgangsverweigerung, wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch den Vater besteht, der aber nicht beweisbar ist, oder wenn das Kind von sich aus einfach keinen Umgang mit dem Vater wünscht.
Im Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD) kann man die Sorgen nicht nachvollziehen. "In umstrittenen Fällen werden alle Aspekte des Kindeswohls bereits bei der gerichtlichen Prüfung des Umgangsrechts berücksichtigt", erklärte ein Ministeriumssprecher.
Außerdem drohe nicht gleich Gefängnis, wenn der Umgang sabotiert wird, sondern zunächst lediglich ein Ordnungsgeld. Die Einführung von Sanktionen war im Gesetzgebungsverfahren auch noch entschärft worden: So wurde aus einer "Soll"- eine "Kann"-Bestimmung.
---------
Was ist denn dieser VAMV für ein Pudelverein? Spielt die Mutter nicht mit, darf doch das Kind net traumatisiert werden, also wäre ja die logische Konsequenz, dass am besten alles so wirkungslos bleibt, wie es bisher allermeistens war und die Mutter könnte dann einfach so weitermachen wie bisher. Und die Standardkeule "sexueller Mißbrauch darf natürlich auch nicht fehlen.
Hört mal her, ihr VereinsmeierInnen: es liegt ja wohl an der sorgeberechtigten Mutter, traumatisierende Schäden zu vermeiden, indem sie rechtswidrige Handlungen unterläßt! Wenn sie das Kind auf diese Weise in Konflikte stürzt, ist natürlich SIE daran schuld. Schließlich wird auch der Bankräuber eingesperrt und kann sich nicht mit dem Hinweis rausreden, dass Zuhause nun drei ganz schrecklich traumatisierte Familienmitglieder zurückbleiben würden, die nun ohne Vater klarkommen müßten. Was für eine lila "Argumentation" das mal wieder ist *kopfschüttel*
Und dann: Eine bloße KANN-Bestimmung. Also wird davon wohl allermeistens abgesehen werden - am "besten" noch mit den Argumenten dieses Vereins.
Im übrigen ist diese Art von Gesetz also nichts weiter als ein widerwillig hingeworfener feministisch-juristischer Beruhigungsbrocken. Ich glaube nämlich auch nicht, dass diese Bestimmung kurz vor ihrem Erlaß noch schnell entschärft wurde. Diese Behauptung ist allerdings gut dafür geeignet, seinen angeblichen guten Willen zu zeigen. Aber in Wirklichkeit sollte es von vornherein eine bloße Kann-Bestimmung werden. Da wett' ich drauf.
Und so bleibt es, unter der Zuhilfenahme der willfährigen Gerichte - man denke nur an die bizarre Entscheidung des BGH in Sachen Vaterschaftstest, welche zu der Verfassungsbeschwerde des Klägers führte - das, was es von Anfang an sein sollte: Ein Papiertiger.