Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Vorsicht, noch genauer fragen!

BesorgterVater, Thursday, 03.09.2009, 01:35 (vor 5961 Tagen) @ Tom

Zwei Fragen an Andrea Nahles auf Abgeordnetenwatch:

1. Ist die Quotenregelung verfassungskonform?

Die Frage an die Nales gefällt mir recht gut. Wenn der Prozess gegen die läuft, ist das bereits EIN hinreichender Beweis, dass die schmarotzende Diktaturdemagogin als Lügenhetzerin vorsätzlich die Gemeinschaft zur eigenen Bereicherung geschädigt hat. Denn von wem wird die Schnorrerin bezahlt? Vom Steuergeld hart arbeitender Männer.

Nun zur Überschrift vom Post. Die Anfrage bezieht sich auf den Artikel 3 GG.

Der genaue Wortlaut von Satz (3) ist: [...] "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden [...]"

Isoliert betrachtet:"[...] benachteiligt oder bevorzugt [...]"

Das kriminelle Geseier was die da abgeschmissen hat, wäre noch genauer zur Geltung gekommen wenn das "bevorzugt" zusätzlich thematiesiert worden wäre.

Es lässt sich in der Vergangenheit des Öfteren beobachten, dass viele das "bevorzugt" weglassen. Aber gerade am "bevorzugt" zeigt sich einmal mehr auf welchen eklatanten Grundrechtsverstößen der "Gender-Mechanismus" derlei Argumentationen beruht. Wir sollten darauf achten, dass es sich konsequent in den Textbeusteinen wiederfindet.

Ansonsten, Hut ab für die gute Formulierung, hähähähä: "... weil der Staat vermutet, daß in der Vergangenheit Frauen benachteiligt worden sind ...", hähähähä, "vermutet"!


gesamter Thread:

 

powered by my little forum