Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage zur Quotenregelung, Grundgesetz.

Tom, Tuesday, 01.09.2009, 14:56 (vor 5962 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich vermute sehr stark, daß schon mal gegen die Quotenregelung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt worden ist? Kann bitte jemand hier einen Link zum entsprechenden Urteil des Gerichts einstellen? Und/Oder kurz mit eigenen Worten die Argumentation der Verfassungsrichter wiedergeben? Danke!

(Für mich ist die Quote unbegreiflich. Das GG besagt: Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden. Genau das aber ist die erklärte Absicht der Quotenregelung: Männer sollen benachteiligt, Frauen bevorzugt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden Frauen benachteiligt, deshalb werden sie jetzt bevorzugt = "positive Diskriminierung". Ein Unding in einem Rechtsstaat, denn der Rechtsstaat kennt keine Sippenhaft. Warum wird ein 22-jähriger Mann nachweislich und absichtlich diskriminiert, weil in der Vergangenheit möglicherweise Frauen diskriminiert worden sind?
Außerdem: Das GG kennt keine Gruppen, sondern nur Einzelpersonen. Da steht nicht: Keine Gruppe von Menschen darf aufgrund von Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden, sondern: NIEMAND darf benachteiligt werden. Niemand = Kein einzelner Mensch. Klarer und deutlicher kann ein Verfassungsbruch nicht sein!)

Sorry, ich weiß, ein alter Hut, aber ich finde diesen Verfassungsbruch so krass und offensichtlich, daß ich mich immer wieder mal darüber aufrege...

Grüße

Tom

so was ähnliches hatten wir grad:

OlivER @, Tuesday, 01.09.2009, 15:12 (vor 5962 Tagen) @ Tom

Welche staatlich eingesetzte, demokratisch legitimierte, paritätisch besetzte Gleichstellungskommission stellt wie transparent periodisch fest, ob und wann Gleichberechtigung erreicht wird oder wurde?

http://wgvdl.com/forum/board_entry.php?id=82395#p82406

Frage zur Quotenregelung, Grundgesetz.

Cäptn Pommes, Tuesday, 01.09.2009, 16:00 (vor 5962 Tagen) @ Tom

aber ich finde diesen Verfassungsbruch so

krass und offensichtlich, daß ich mich immer wieder mal darüber aufrege...


Hallo, Tom,

das hast du Recht, es ist ziemlich eindeutig ein Verfassungsbruch. Nicht nur, weil in Deutschland keine Sippenhaft herrscht, sondern auch wegen der Begründung der Diskriminierung in der Vergangenheit - Männer könnten Frauen nur auf eine Art benachteiligen: als Einzelpersonen oder als individuelle Gruppe (ein Mann oder ein Aufsichtsrat stellt ohne hinreichenden Grund grundsätzlich keine Frauen ein). Sippenhaft könnte also nur für die unmittelbar Verwandten herrschen.
Eine pauschale, staatsweite Frauendiskriminierung könnte nur über das Gesetz erfolgt sein, es wäre also der Gesetzgeber, sprich Staat, dafür verantwortlich. Einem Teil der Bürger nun die Lasten des Ausgleichs aufzuerlegen, ist schlicht illegal.
Nun, die Legalität der Quotenregelung ist nicht geklärt - nur erwünscht eben.

Es ist schwierig, hier etwas zu finden, das die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema meist in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts fallen und nicht mehr online zugänglich sind. Ich haben nur notiert:

Der Volltext liegt mir nicht vor, aber aus den Begründungen der Verfassungsgerichtes:

Frauen müssen die gleichen Erwerbschancen haben wie Männer (…) überkommene Rollenerwartungen dürfen nicht verfestigt werden (…). Faktische Nachteile, die typischerweise Frauen betreffen, dürfen (…) durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden. (BVerGE85, 191-214, 207).

Gleichzeitig wird das Diskriminierungsverbot nach $ 3 GG auch von der feministischen Rechsprechung als „Dominierungsverbot“ interpretiert (Ute Sacksofsky).

Im Verfassungsrecht wird argumentiert, aus dem Verbot, Männer und Frauen rechtlich ungleich zu behandeln, noch lange kein inhaltlich präzisiertes Gebot für den gesellschaftlichen Bereich ableitet, Männer und Frauen gleichwertig zu behandeln.

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Quote ist nach wie vor offen und ungeklärt.

Zitate nach: Gabriele Wilde, Das Geschlecht des Rechtstaats. Campus Verlag, 2001

Interessant ist das aktuelle Urteil hier, da es klar von einem Diskriminierungsverbot ausgeht.

Es ist wie immer: der Feminismus ist das Ende der Rechtstaatlichkeit.

Ach ja, ich vergaß...

Cäptn Pommes, Tuesday, 01.09.2009, 16:45 (vor 5962 Tagen) @ Cäptn Pommes

Und dann kommt noch folgendes dazu:

Zu der Verfassungsbeschwerde haben sich ferner der Deutsche Frauenrat durch den Deutschen Juristinnenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie die im Ausgangsverfahren beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geäußert. Alle Stellungnahmen stimmen im Ergebnis darin überein, daß § 25 Abs. 3 AnVG mit dem Grundgesetz vereinbar sei (vgl. C I 2) [S. 174 ff.]).

Aus dem Urteil zum Altersruhegeld 1974.


Die deutsche Rechtssprechung zu § 3 GG ist ein Witz. Noch kann man in diesem Land seine Meinung äußern - das ist gut. Aber ein Rechtsstaat, da darf man sich nicht täuschen, sind wir schon lange nicht mehr.

Ach ja, ich vergaß...

sonnenlilie, Wednesday, 02.09.2009, 01:13 (vor 5962 Tagen) @ Cäptn Pommes

Die deutsche Rechtssprechung zu § 3 GG ist ein Witz. Noch kann man in
diesem Land seine Meinung äußern - das ist gut. Aber ein Rechtsstaat, da
darf man sich nicht täuschen, sind wir schon lange nicht mehr.

Wir haben ein FEINDSTRAFRECHT !!!!!!

Frage zur Quotenregelung, Grundgesetz.

BesorgterVater, Tuesday, 01.09.2009, 16:05 (vor 5962 Tagen) @ Tom

nicht: Keine Gruppe von Menschen darf aufgrund von Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden,
sondern: NIEMAND darf benachteiligt werden. Niemand = Kein einzelner Mensch. Klarer und ...

Immer im Ganzen nennen: "Bevorzugt oder benachteiligt".

Die derzeitige Diktatur war absehbar, als man das Grundgesetz schrieb, daher die Eindeutigkeit. Es wird sich bereits jetzt schon nicht mehr die Mühe gemacht, die offenkundigen Rudimente des Rechtsstaates zu entfernen. Die wissen, dass sie Männer und Frauen derart verfeindet haben, dass sich keiner mehr wehren kann. Willst DU dagegen in Beschwerde treten, wirst du zwangseingewiesen. Denn sei dir gewiss, Diktatorinnen ist jedes Mittel recht um weiterhin wie die Made im Speck zu leben. Gönn ihnen den kleinen Moment des Erlabens am Unrecht und überlege dir hin und wieder wie mit diesen Elementen zu verfahren ist.

Stecke deine gesamte übrige Energie anstatt weniger in erfolglose Gerichtsverfahren, als in die Arbeit beim "Widerstand" dem sicherlich, nach getaner Arbeit, deine Überlegungen zum Thema "Verfahrensweisen - danach" dienlich sein werden. Da aber von ehemaligen Reichs-Kadern bereits mit der Einführung der Wehrpflicht am Grundgesetz herumgesägt wurde und genügend ehemalige selbiger Kader schon in die Regierung eingeschleust waren, benötigt es heute bereits keine GG-Änderung mehr, um von verfassungsfeindlichen Parasiten ausgesaugt zu werden.

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