Frage zur Quotenregelung, Grundgesetz.
Hallo zusammen!
Ich vermute sehr stark, daß schon mal gegen die Quotenregelung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt worden ist? Kann bitte jemand hier einen Link zum entsprechenden Urteil des Gerichts einstellen? Und/Oder kurz mit eigenen Worten die Argumentation der Verfassungsrichter wiedergeben? Danke!
(Für mich ist die Quote unbegreiflich. Das GG besagt: Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden. Genau das aber ist die erklärte Absicht der Quotenregelung: Männer sollen benachteiligt, Frauen bevorzugt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden Frauen benachteiligt, deshalb werden sie jetzt bevorzugt = "positive Diskriminierung". Ein Unding in einem Rechtsstaat, denn der Rechtsstaat kennt keine Sippenhaft. Warum wird ein 22-jähriger Mann nachweislich und absichtlich diskriminiert, weil in der Vergangenheit möglicherweise Frauen diskriminiert worden sind?
Außerdem: Das GG kennt keine Gruppen, sondern nur Einzelpersonen. Da steht nicht: Keine Gruppe von Menschen darf aufgrund von Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden, sondern: NIEMAND darf benachteiligt werden. Niemand = Kein einzelner Mensch. Klarer und deutlicher kann ein Verfassungsbruch nicht sein!)
Sorry, ich weiß, ein alter Hut, aber ich finde diesen Verfassungsbruch so krass und offensichtlich, daß ich mich immer wieder mal darüber aufrege...
Grüße
Tom