Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
Heute las ich in der TAZ folgenden Artikel:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/haftstrafe-fuer-eltern/
Nichts Neues, man wird wieder verarscht.
Mir ist kein Urteil bekannt, dass bei Umgangsverweigerung Haftstrafe (Geldstrafe) angewendet wurde, oder kann mich einer Besseres belehren?
Denn, Haftstrafe kann nicht angewandt werden, weil das Kind bei Umgangsverweigerung bei Mama lebt.
Und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) fällt wieder einmal gehörig aus der Rolle.
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
Und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) fällt wieder
einmal gehörig aus der Rolle.
In Fragen Umgang kennen sich die Spezialisten vom VAFK besser aus. Und die sagen in ihrer Pressemitteilung folgendes: http://www.vafk.de/themen/Presse/PM090828_FamFG.htm
[..]
Der VAfK begrüßt das Inkrafttreten des FamFG, weist jedoch darauf hin, dass die Anwendung der meisten Vorschriften im freien Ermessen der Gerichte liegt. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen. Der VAfK fordert deshalb Gerichte und Behörden auf, ihren Ermessensspielraum konsequent zu nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angehörigen (§ 1626 Abs. 3 BGB) Geltung zu verschaffen, soweit das Kindeswohl dem nicht nachweislich entgegensteht. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangehörigen, zumeist ist es der Vater. Der Umgang mit beiden Elternteilen ist eine wichtige Voraussetzung für die geistig und seelisch gesunde Entwicklung von Kindern.
[...]
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
In Fragen Umgang kennen sich die Spezialisten vom VAFK besser aus. Und die
sagen in ihrer Pressemitteilung folgendes:
http://www.vafk.de/themen/Presse/PM090828_FamFG.htm
Da braucht man kein Spezialist zu sein, um Erfahrungen im Umgangsrecht zu machen. Ich selbst habe im Juli 09 Erfahrungen mit dem Familiengericht Frankfurt wg. hälftigen Umgang während den Ferien für meine Tochter gemacht.
Familienrichterin, Rechtsanwältin von Frauen helfen Frauen, Jugendamtsmitarbeiterin und meine Ex haben mehr Umgang mit meiner Tochter vehement abgelehnt.
Ich habe keine Chance gehabt, nicht einmal eine minimale.
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
habe im Juli 09 Erfahrungen mit dem Familiengericht
Frankfurt wg. hälftigen Umgang während den Ferien für meine Tochter
gemacht.
Familienrichterin, Rechtsanwältin von Frauen helfen Frauen,
Jugendamtsmitarbeiterin und meine Ex haben mehr Umgang mit meiner Tochter
vehement abgelehnt.
Ich habe keine Chance gehabt, nicht einmal eine minimale.
Familienrichterin in Frankfurt, O-Ton beim Umgangstermin: "Für die gesunde Entwicklung des Kindes genügt ein Foto des Vaters"
Was soll man da noch sagen? Und wie kämpfen?
Nikos
--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
OK, meine Scheidung liegt schon ein paar Monate zurück,
aber da hat sich nichts geändert:
Als Mann hast du keinerlei Rechte vor Gericht, du bist der lebenslang zahlende Depp wenn deine Ex es so will.
Alle Rechte liegen bei der Frau. So erlebt.
Wer etwas anderes behauptet ist entweder eine Frau oder noch nicht geschieden.
Pitt
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
Ich hatte folgenden Kommentar versucht zu plazieren (eben war er noch nicht freigeschaltet):
Liebes TAZ-Team, wie sie wissen schrieb der Väteraufbruch für Kinder eV, bisher immer zuverlässig was Umgang anbelangt, so auch am 28.08.09 folgendes (Hervorhebungen von mir):
"[...] weist jedoch darauf hin, dass die ANWENDUNG DER MEISTEN VORSCHRIFTEN IM FREIEN ERMESSEN DER GERICHTE. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat EINEN ANSPRUCH AUF BESTIMMTE MASSNAHMEN. Der VAfK fordert deshalb Gerichte und Behörden auf, ihren Ermessensspielraum konsequent zu nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angehörigen (§ 1626 Abs. 3 BGB) Geltung zu verschaffen, SOWEIT DAS KINDESWOHL DEM NICHT MACHWEISLICH ENTGEGENSTEHT. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangehörigen, zumeist ist es der Vater. Der Umgang mit beiden Elternteilen ist eine wichtige Voraussetzung für die geistig und seelisch gesunde Entwicklung von Kindern.
[...]"
Da hier recht eindeutig beschrieben wird, dass keine Änderung zur bisherigen menschenrechtsverletzenden Verfahrensweise, durch Müttern, unterstützt von deutschen Richtern und Jugendämtern, eintreten wird.
Daher verstehe ich es nicht, warum wie SIE mal wieder Väter, die neuen Lebenspartnerinnen der Väter, sowie deren Kinder, bereits ab der Überschrift mit Falschaussagen vorsätzlich hinters Licht führen führen wollen. Zudem verstehe ich auch nicht, warum ausgerechnet der VAMV zitiert wird, der nachweislich Mütter darin berät, wie das Grundrecht auf Umgang torpdiert wird.
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
Familienrichterin in Frankfurt, O-Ton beim Umgangstermin: "Für die gesunde
Entwicklung des Kindes genügt ein Foto des Vaters"Was soll man da noch sagen? Und wie kämpfen?
Mit rechtlichen Mitteln wohl nicht mehr - alles andere überlasse ich Deiner Phantasie...
Grüße
HerrClaus
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
Kennt einer den hier (Glückwunsch, Rechtlos!) Der ist freigeschaltet worden:
01.09.2009 09:59 Uhr:
Von rechtlos:
Taz verharmlost wiedermal. In 95 % der Fälle bekoomt die Mutter das Sorgerecht,in mindestens50 % der Fälle wird der Kontakt durch die Mutter versucht zu unterbinden oder zu unterlaufen.
Da Mütter sich staatlich legitimiert unterhaltsgepampert auf die faule Haut legen können,und Jugendämter und Familienrichter sich quasi durchgehend als 2.level- Frauenbeauftragte sehen, wird sich daran leider nichts ändern. Würde mit Frauen so verfahren, wie unser Land hier regelmäßig mit Männern verfährt, wäre die Empörung groß. An dieser Verknechtung des Mannes zum Unterhaltsdepp, der keine echte Chance hat, Vater zu sein, ist die TAZ mitschuld! Unterhaltszahler sollten gemeinsam in den ahlstreik gehen, bis die politik sich endlich für die Lebenswirklichkeit von Männern interessiert. Wir Männer sind auch Wähler!
Bin mal gespannt, wann auch hier die Kommentarfunktion abgeschaltet wird und sämtliche Kommentare gelöscht sind.
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
Da hier recht eindeutig beschrieben wird, dass keine Änderung zur
bisherigen menschenrechtsverletzenden Verfahrensweise, durch Müttern,
unterstützt von deutschen Richtern und Jugendämtern, eintreten wird.
Ihr müßt nur aufpassen, daß ihr es nicht total verschlaft, wenn sich die Zeiten geändert haben und vor lauter Protestgeschrei den Windwechsel nicht überseht. Den Feministen ist es so gegangen. Die schreien immer noch BENACHTEILIGUNG - ganz automatisch aus Gewohnheit
Der Maskulismus nimmt noch ein ähnliches Schicksal
Insbesondere dahingehend, daß Rufer in der Wüste, die die Änderung bemerken flugs als Verräter verurteilt werden
Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
Da hier recht eindeutig beschrieben wird, dass keine Änderung zur
bisherigen menschenrechtsverletzenden Verfahrensweise, durch Müttern,
unterstützt von deutschen Richtern und Jugendämtern, eintreten wird.
Ihr müßt nur aufpassen, daß ihr es nicht total verschlaft, wenn sich die
Zeiten geändert haben und vor lauter Protestgeschrei den Windwechsel nicht
überseht. Den Feministen ist es so gegangen. Die schreien immer noch
BENACHTEILIGUNG - ganz automatisch aus Gewohnheit
Dummerle, so ein Quatsch. Das glaubst Du doch wohl selbst nicht?
Die haben nicht den Zeitpunkt zum Aufhören verpaßt, die machen das ganz bewußt, und zwar schon immer. Opfer sein ist das Kostbarste, was es in unserer Gesellschaft gibt, es sichert unaufhörlichen Ressourcenfluß, Bevorzugung und nicht zuletzt Verantwortungsverschiebung samt gutem Gefühl.
Warum sollten die also aufhören? Aus Ehrlichkeit und Fairness? Frauen???
Der Maskulismus nimmt noch ein ähnliches Schicksal
Insbesondere dahingehend, daß Rufer in der Wüste, die die Änderung
bemerken flugs als Verräter verurteilt werden
Welche Änderung?
Bist du jetzt unter die Prophetinnen gegangen? Da mußt Du aber noch etwas üben; das muß rätselhafter klingen, damit Du bessere Chancen hast Recht zu behalten.
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Bravo!
Ihr müßt nur aufpassen, daß ihr es nicht total verschlaft, wenn sich die
Zeiten geändert haben und vor lauter Protestgeschrei den Windwechsel nicht
überseht. Den Feministen ist es so gegangen. Die schreien immer noch
BENACHTEILIGUNG - ganz automatisch aus GewohnheitDer Maskulismus nimmt noch ein ähnliches Schicksal
Insbesondere dahingehend, daß Rufer in der Wüste, die die Änderung
bemerken flugs als Verräter verurteilt werden
WOW
Krass
Ein Posting der Sorte: Was ich schon immer sagen wollte aber nicht formulieren konnte
Danke