Fundstück
Habe mich beim Googeln gerade in ein Forum für angehende Juristen verirrt und in der Signatur eines Diskussionsteilnehmers das folgende bemerkenswerte Zitat aus einem deutschen Gerichtsurteil gefunden:
"Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur 'betrieblichen Tätigkeit' einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht."
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
Man beachte die Formulierung "einer Vorgesetzten".
Was es so alles gibt ...
Gruß, Kurti