Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Fall Bianchi

Scipio Africanus, St.Gallen, Friday, 01.09.2006, 02:28 (vor 7037 Tagen)

Das Kind Ruben Bianchi (geboren am 28.11.99), Sohn der Schweizer Mutter Lucille Hunkeler (unter anderem auch italienische Staatsbürgerin) und dem italienischen Vater Stefano Bianchi, wird seit fast zwei Jahren von seiner Mutter auf Schweizer Boden oder in einem angrenzenden Gebiet versteckt gehalten. Das Sorgerecht für das Kind wurde nach einem bei den Eltern und dem Kind vorgenommenen psychologisch-psychiatrischen Gutachten vom italienischen Scheidungsgericht (Amtsgericht Pistoia) definitiv und ausschließlich dem Vater zugesprochen. Zum besonderen Schutz des Kindes hat das Vormundschaftsgericht Florenz der Mutter die elterliche Gewalt über das Kind entzogen. Die italienische Staatsanwaltschaft Pistoia (Italien) hat vor zirka einem Jahr gegen die Mutter einen internationalen Haftbefehl wegen Kindesentführung ausgestellt, und vom Amtsgericht Pescia (Italien) wurde sie wegen Kindesentführung bereits unwiderruflich zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.

Besonders widerwärtig ist, dass Frau Hunkeler sehr wahrscheinlich auf die Hilfe von Ruth Gabi Vermoth und ihr nahestehendern Organisationen zählen kann, eine Nationalrätin also, was in Deutschland einer Bundestagsabgeordneten entsprechen würde. Sie zeichnet sich immer wieder durch eine extrem einseitige Parteinahme für Mütter aus. Muttervölkisch scheint mir eine passende Charakterisierung dieser Frau zu sein.

Mehr Informationen zu diesem Fall sehr interessanten Fall :

Website des Vaters

Der Fall Bianchi

Nikos, Athen, Friday, 01.09.2006, 12:06 (vor 7037 Tagen) @ Scipio Africanus

Gerichte und Gesetze können nicht viel helfen, wie man sieht. Das Einzige, was helfen würde, wäre ein Erkenntnis bei den Frauen, daß mit der aktuellen Einstellung der sicherste Weg ins einsamste Alter eingeschlagen wird, nämlich das patner- und kinderloses Alter, wo Katzen die wichtigste Rolle im Leben einer möchtegern-Emanze-aber-beim-Essenz-versagende-Frau spielen werden. Wenn die Konsequenzen des rücksichtlosen Alleingangs deutlich aufgezeigt werden, dann kann man auf Besserung hoffen.

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Der Fall Bianchi

Maesi @, Sunday, 03.09.2006, 13:45 (vor 7035 Tagen) @ Scipio Africanus

Hallo Scipio

Das Kind Ruben Bianchi (geboren am 28.11.99), Sohn der Schweizer Mutter
Lucille Hunkeler (unter anderem auch italienische Staatsbürgerin) und dem
italienischen Vater Stefano Bianchi, wird seit fast zwei Jahren von seiner
Mutter auf Schweizer Boden oder in einem angrenzenden Gebiet versteckt
gehalten. Das Sorgerecht für das Kind wurde nach einem bei den Eltern und
dem Kind vorgenommenen psychologisch-psychiatrischen Gutachten vom
italienischen Scheidungsgericht (Amtsgericht Pistoia) definitiv und
ausschließlich dem Vater zugesprochen. Zum besonderen Schutz des Kindes
hat das Vormundschaftsgericht Florenz der Mutter die elterliche Gewalt
über das Kind entzogen. Die italienische Staatsanwaltschaft Pistoia
(Italien) hat vor zirka einem Jahr gegen die Mutter einen internationalen
Haftbefehl wegen Kindesentführung ausgestellt, und vom Amtsgericht Pescia
(Italien) wurde sie wegen Kindesentführung bereits unwiderruflich zu einem
Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der Fall Hunkeler sowie weitere sind in der Tat ein Schandfleck fuer die Schweiz. Die Schweizer Vollzugsbehoerden haben schon mehrmals eindeutig versagt. Frau Hunkeler spekuliert natuerlich auf den sattsam bekannten Rechtspositivismus. Sie versteckt das Kind solange, bis es sich in der Schweiz eingewoehnt hat und eine Rueckfuehrung ins fremdgewordene Italien aus 'humanitaeren' Erwaegungen nicht mehr angezeigt erscheint. Diese Obstruktionstaktik ist auch bei abgewiesenen Asylbewerbern sowie bei den Sans-papiers ueblich.

Die Kindesentfuehrung (vulgo 'aktive Kindesverbringung') ist im Inland laengst gaengige Praxis. Wuerde ein aehnliches Abkommen wie das Haager Rueckfuehrungsabkommen zwischen den Kantonen bestehen, waere dies wohl eines der haeufigsten Delikte in der Schweiz, und die Polizeibeamten haetten alle Haende voll zu tun, die entfuehrten Kinder wieder an jenen Ort zurueckzubringen, wo sie vor der Entfuehrung ihren Lebensmittelpunkt hatten. In diesem Zusammenhang verweise ich wieder einmal auf das altbekannte Dokument von Prof. Dr. Joachim Wiesner (Joachim Wiesner), das zwar die Situation in Deutschland beschreibt aber praktisch unveraendert auch fuer die Schweiz gilt.

Besonders widerwärtig ist, dass Frau Hunkeler sehr wahrscheinlich auf die
Hilfe von Ruth Gabi Vermoth und ihr nahestehendern Organisationen zählen
kann, eine Nationalrätin also, was in Deutschland einer
Bundestagsabgeordneten entsprechen würde. Sie zeichnet sich immer wieder
durch eine extrem einseitige Parteinahme für Mütter aus. Muttervölkisch
scheint mir eine passende Charakterisierung dieser Frau zu sein.

Vermoth gehoert zu einer internationalen Gruppe, die das Haager Rueckfuehrungsabkommen 'nachbessern' will, weil deren Mitglieder es fuer zu strikt formuliert und zu unflexibel halten. Bei bestimmten Gruenden soll ein entfuehrtes Kind nicht in den Staat zurueckverbracht werden, aus dem es entfuehrt wurde; der 'triftigste' dieser Gruende ist natuerlich die blosse Behauptung der Entfuehrerin, sie haette das Kind nur deshalb entfuehrt, um es vor dem boesen Papa zu schuetzen, weil er es physisch, psychisch oder (als Entfuehrungsgrund besonders oft beschworen) sexuell misshandelt haette. Ich habe hier ganz bewusst die geschlechterbezogenen Formulierungen verwendet, weil sowohl die konkreten Beispiele als auch die nicht einzelfallbezogenen Pauschalbehauptungen immer genau diese Geschlechterkonstellation beinhalten, wenn sie Kindesentfuehrungen rechtfertigen sollen.

Dazu muss man sagen, dass das Haager Rueckfuehrungsabkommen urspruenglich gerade deshalb so strikt ausformuliert wurde, damit keinerlei Interpretationsspielraum fuer sogenannt 'patriarchalische' Staaten (so sie dem Abkommen ueberhaupt beitreten) besteht, und sie zwingend die entfuehrten Kinder ausliefern muessen. Gerade Frauenorganisationen begruessten diese scharfe Regelung und sahen darin ein griffiges Instrument, um Entfuehrungen von Kindern durch ihre Vaeter oder deren Familien in den islamischen Kulturraum zu unterbinden oder zumindest auf die betreffenden islamischen Staaten (soweit sie das Abkommen nicht ratifiziert haben) international politischen Druck auszuueben, die entfuehrten Kinder wieder zurueckzuschicken. Entgegen dem Tenor in der populistischen Kindesentfuehrungspropaganda, wie er in autobiographischen Buechern, TV-Dramen oder -filmen (z.B. 'Nicht ohne meine Tochter') breitgetreten wird, sind es keineswegs mehrheitlich die Vaeter (und schon gar nicht ausschliesslich), die die Kinder den Muettern entreissen, sondern es ist gerade umgekehrt. Statistisch laesst sich dieses zahlenmaessige Uebergewicht der Entfuehrermuetter bei den Klagen auf der Grundlage des Haager Abkommens ablesen; wenn man dann noch in Betracht zieht, dass das Sorgerecht (bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht in Deutschland) bei binationalen Trennungen meist sowieso den Muettern zugesprochen wird, und diese somit wesentlich seltener als Vaeter ueberhaupt ein Motiv haben, ihr eigenes Kind zu entfuehren, wird einem das Ausmass muetterlichen Kindesbesitzdenkens erst richtig bewusst.

Die einst feurigen Verfechter der harten Linie gegenueber (maennlichen) Kindesentfuehrern haben sich gruendlich geirrt. Indoktriniert durch die tendenzioes-sexistische Kindesentfuehrungspropaganda, die sie nota bene selber wesentlich mitverursachten, sahen sie durch den Schleier des Selbstbetrugs die Realitaet nicht und dann kam der harte Aufprall in der Wirklichkeit. Jetzt, da sich das einst hochgejubelte Instrument gegen die weiblichen Schuetzlinge der Initianten wendet, suchen sie haenderingend nach Gruenden, um es im Interesse ihrer Klientel wieder abzumildern. Vorgeschoben wird - wie ueblich in diesen Kreisen - das Kindeswohl; dass dieselben Ideologen seinerzeit ebenfalls das Kindeswohl bemuehten, um die harten Regelungen ueberhaupt erst in dieser Form durchzudruecken, haben sie laengst 'vergessen'. Wer das Gebrabbel dieser 'Kindeswohlhueter' noch ernst nimmt, ist selber schuld. Soweit sie in irgendwelchen nationalen/internationalen Gremien einsitzen, gehoeren sie IMHO wegen erwiesener Inkompetenz sowie systematischen Verstoessen gegen die Kinderinteressen aus allen relevanten Aemtern entfernt. Leider funktionieren diesbezueglich die staatsfeministischen Seilschaften wohl viel zu gut, sodass diese Leute in Amt und Wuerden verbleiben.

Mehr Informationen zu diesem Fall sehr interessanten Fall :

Website des
Vaters

Man beachte uebrigens die Parteizugehoerigkeit der beiden Nationalraetinnen, die die Entfuehrerin vermutlich unterstuetzen.


Gruss

Maesi

Der Fall Bianchi

Scipio Africanus, St.Gallen, Sunday, 03.09.2006, 20:25 (vor 7035 Tagen) @ Maesi

Vermoth gehoert zu einer internationalen Gruppe, die das Haager
Rueckfuehrungsabkommen 'nachbessern' will, weil deren Mitglieder es fuer
zu strikt formuliert und zu unflexibel halten. Bei bestimmten Gruenden
soll ein entfuehrtes Kind nicht in den Staat zurueckverbracht werden, aus
dem es entfuehrt wurde; der 'triftigste' dieser Gruende ist natuerlich die
blosse Behauptung der Entfuehrerin, sie haette das Kind nur deshalb
entfuehrt, um es vor dem boesen Papa zu schuetzen, weil er es physisch,
psychisch oder (als Entfuehrungsgrund besonders oft beschworen) sexuell
misshandelt haette. Ich habe hier ganz bewusst die geschlechterbezogenen
Formulierungen verwendet, weil sowohl die konkreten Beispiele als auch die
nicht einzelfallbezogenen Pauschalbehauptungen immer genau diese
Geschlechterkonstellation beinhalten, wenn sie Kindesentfuehrungen
rechtfertigen sollen.

Bei bestimmten Gründen soll das entführte Kind nicht in den Staat zurückverbracht werden. Das ist bereits in Vorbereitung. Ein neuer Passus wird eingeführt.

Aus der Zeitschrift "Beobachter" :

Die Gerichte müssen sich auch vergewissern, welche Verhältnisse das Kind bei seiner Rückkehr vorfindet. Unzumutbar ist der Vollzug dann, wenn es nicht dem im Herkunftsland lebenden Elternteil anvertraut werden kann.

Das ist dann der Fall, wenn die Mutter den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder den Vorwurf der Misshandlung gegen den Vater erhebt. Dann nämlich müssen diese Vorwürfe abgeklärt werden, und solange der Vater seine Unschuld nicht bewiesen hat, wird ihm sein Kind nicht anvertraut. Und solange ihm das Kind nicht anvertraut werden kann, wird es nicht zurückgeschafft. Damit bleibt das entführte Kind bei der Entführerin, der Mutter, wahrscheinlich jahrelang, bis der Vater ein rechtskräftiges Urteil vorweisen kann, dass seine Unschuld beweist. Dann wiederum ist eine Rückführung nicht mehr möglich, weil sich das Kind dem Vater längst entfremdet hat.

Die Argumentation dieser selbsternannten Kinderschützer ist pervers. Im Fall der Wood - Kinder wird argumentiert, es sei menschenverachtend gewesen, die entführten Kinder von der Schweiz zurück nach Australien zu bringen, da sie fremdplatziert werden mussten. Die Fremdplatzierung war aufgrund der Beschuldigungen der Kindsmutter als notwendig erachtet worden. Mittlerweile wurde das Verfahren gegen den Vater eingestellt, da sich keine Indizien finden liessen, welche die Behauptungen der Mutter stützten.

Hier nachzulesen

Dazu muss man sagen, dass das Haager Rueckfuehrungsabkommen urspruenglich
gerade deshalb so strikt ausformuliert wurde, damit keinerlei
Interpretationsspielraum fuer sogenannt 'patriarchalische' Staaten (so sie
dem Abkommen ueberhaupt beitreten) besteht, und sie zwingend die
entfuehrten Kinder ausliefern muessen. Gerade Frauenorganisationen
begruessten diese scharfe Regelung und sahen darin ein griffiges
Instrument, um Entfuehrungen von Kindern durch ihre Vaeter oder deren
Familien in den islamischen Kulturraum zu unterbinden oder zumindest auf
die betreffenden islamischen Staaten (soweit sie das Abkommen nicht
ratifiziert haben) international politischen Druck auszuueben, die
entfuehrten Kinder wieder zurueckzuschicken. Entgegen dem Tenor in der
populistischen Kindesentfuehrungspropaganda, wie er in autobiographischen
Buechern, TV-Dramen oder -filmen (z.B. 'Nicht ohne meine Tochter')
breitgetreten wird, sind es keineswegs mehrheitlich die Vaeter (und schon

Die einst feurigen Verfechter der harten Linie gegenueber (maennlichen)
Kindesentfuehrern haben sich gruendlich geirrt. Indoktriniert durch die
tendenzioes-sexistische Kindesentfuehrungspropaganda, die sie nota bene
selber wesentlich mitverursachten, sahen sie durch den Schleier des
Selbstbetrugs die Realitaet nicht und dann kam der harte Aufprall in der
Wirklichkeit. Jetzt, da sich das einst hochgejubelte Instrument gegen die
weiblichen Schuetzlinge der Initianten wendet, suchen sie haenderingend
nach Gruenden, um es im Interesse ihrer Klientel wieder abzumildern.

Wie bereits gesagt und dargelegt, wurde, so scheint es jedenfalls, ein Mittel gefunden, um Kindsentführung durch die Mütter de facto zu legitimieren. Ich frage mich allerdings, ob die Vertragsstaaten bereit sind, die muttervölkisch - schweizerische Verbiegung des Rechts und damit des zwischenstaatlichen Abkommens zu akzeptieren.
Aber vielleicht wird sich auch diese Rechtsverbiegung ab und zu gegen Mütter wenden, wenn auch Väter beginnen, Missbrauchsvorwürfe zu instrumentalisieren. Dann wird der Aufschrei gross sein, und es wird wieder nach einem Ausweg gesucht, um das Leibeigenschaftsverhältnis des Kindes zur Mutter zu erneuern.

Vorgeschoben wird - wie ueblich in diesen Kreisen - das Kindeswohl; dass
dieselben Ideologen seinerzeit ebenfalls das Kindeswohl bemuehten, um die
harten Regelungen ueberhaupt erst in dieser Form durchzudruecken, haben
sie laengst 'vergessen'. Wer das Gebrabbel dieser 'Kindeswohlhueter' noch
ernst nimmt, ist selber schuld. Soweit sie in irgendwelchen
nationalen/internationalen Gremien einsitzen, gehoeren sie IMHO wegen
erwiesener Inkompetenz sowie systematischen Verstoessen gegen die
Kinderinteressen aus allen relevanten Aemtern entfernt. Leider
funktionieren diesbezueglich die staatsfeministischen Seilschaften wohl
viel zu gut, sodass diese Leute in Amt und Wuerden verbleiben.

Genau deshalb sind wir gezwungen, sie ernstzunehmen. Wäre kein gesellschaftspolitischer Einfluss vorhanden, könnten diese "Kinderschützer" ohne weiteres unter "Schwachköpfe und andere Idioten" abgebucht werden.

Man beachte uebrigens die Parteizugehoerigkeit der beiden
Nationalraetinnen, die die Entfuehrerin vermutlich unterstuetzen.

Tja, hab ich beachtet.

Gruss
Maesi

Ebenfalls einen Gruss aus der matriarchalen Konföderation Schweiz
Scipio

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